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Grundlagen der Kooperation: Serbien
1. Regierungs- und Ressortabkommen
Die bilaterale Wissenschaftlich-Technologische Zusammenarbeit (WTZ) mit Serbien basiert auf einem 1970 abgeschlossenen Regierungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit. 1975 wurde ferner ein Abkommen zur wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung vom damaligen Bundesministerium für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesamt für internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft, Bildung, Kultur und Technik Jugoslawiens unterzeichnet. Da Serbien als Nachfolgestaat Jugoslawiens auch dessen Rechtsnachfolger ist, gelten diese Abkommen auch weiterhin. Die einzelnen Abkommen können in der Rubrik Dokumente eingesehen werden.
2. Vertretung in Deutschland
Botschaft von Serbien
S.E. Herr Ivo Visković, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
Taubertstraße 18
14193 Berlin
Telefon 030-8 95 77 00
Fax 030-82 5 22 06
E-mail: info(at)botschaft-smg.de
Ferner gibt es Generalkonsulate in
- Düsseldorf
- Frankfurt a.M.
- Hamburg
- München
- und Stuttgart
3. Deutsche Vertretung im Partnerland
Deutsche Botschaft Belgrad
Wolfram Maas, Botschafter
Ulica Kneza Milosa 74-76
11000 Belgrad
Serbien-Montenegro
Tel.: + 381 11 3064-300
Fax: + 381 11 3064-303
E-mail: info(at)belgrad.diplo.de




