Änderung der Bekanntmachung
Die Einreichungsfrist wurde vom 19. September 2017 zum 10. Oktober 2017 verlängert.
Gefördert werden bi- oder multilaterale, auf innovative Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse ausgerichtete vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Ziel der Etablierung einer langfristigen Zusammenarbeit der jeweiligen Projektpartner.
Diese Vorhaben werden von kleinen innovativen Unternehmen in Russland in Zusammenarbeit mit Universitäten oder außeruniversitären öffentlichen oder privaten Forschungsinstitutionen oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bevorzugt aus den oben genannten, an der Initiative teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten und an Horizont 2020 assoziierten Ländern durchgeführt.
Auf deutscher Seite antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Es wird dringend empfohlen, dass die einzelnen Mitglieder eines antragstellenden Projektkonsortiums vor Antragstellung mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen hinsichtlich der nationalen Förderrichtlinien Kontakt aufnehmen. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger - Europäische und internationale Zusammenarbeit beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.