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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung transatlantischer Forschungsverbundvorhaben mit dem Themenschwerpunkt „Social Innovation“

Stichtag: 14.02.2019 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für trans-atlantische Forschungsverbundvorhaben mit dem Themenschwerpunkt „Social Innovation“ im Rahmen des „Trans-Atlantic Platform Social Innovation (T-AP SI) Call for Proposals“ der Trans-Atlantic Platform Social Sciences and Humanities vom 11. Oktober 2018 (Bundesanzeiger vom 30.10.2018)

Die „Trans-Atlantic Platform of the Social Sciences and Humanities“ (T-AP) fördert, unter Beteiligung des BMBF, als Netzwerk von Forschungsförderern die trans-atlantische Forschungszusammenarbeit in den Sozial-, Kultur- und Geisteswissenschaften. Im Rahmen dieser T-AP-Förderbekanntmachung „Social Innovation“ sind Sozial- und Geisteswissenschaftler/innen aus acht Ländern dazu eingeladen, internationale Projektvorschläge einzureichen, die sich mit dem Thema „Soziale Innovationen“ aus sozial- und/oder geisteswissenschaftlicher Perspektive befassen und in diesem Kontext soziale Herausforderungen adressieren, die auf beiden Seiten des Atlantiks virulent sind.

Gegenstand der Förderung sind internationale Forschungsverbünde, die relevante Forschungsfragen zu „sozialen Innovationen“ im Kontext großer gesellschaftlicher Herausforderungen adressieren. Ein Verbund muss aus mindestens drei Partnern aus mindestens drei der beteiligten Länder bestehen. Neben Deutschland sind dies Brasilien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Kanada, Niederlande sowie Polen. Antragsberechtigt sind Verbünde, die beide Seiten des Atlantiks repräsentieren (d. h. pro Forschungsverbund mindestens ein Partner aus Europa und mindestens ein Partner vom amerikanischen Kontinent). Die Projektlaufzeiten sollen zwischen 24 und 36 Monaten liegen. Gemäß den Vereinbarungen der Trans-Atlantic Platform stellt das BMBF ausschließlich die Mittel für die Teilprojekte von deutschen Einrichtungen.

Im Rahmen diser multilateralen Förderbekanntmachung hat die T-AP die „Nederlandse Organisatie voor Wetenschappelijk Onderzoek“ (NWO) als Call Sekretariat mit der Abwicklung der zentralen Einreichung der Projektskizzen und des Begutachtungsverfahrens sowie der Verwaltung des elektronischen Antragssystems beauftragt. Mit der Abwicklung in Deutschland hat das BMBF den DLR Projektträger, Gesellschaft, Innovation und Technologie, Abteilung Geistes- und Sozialwissenschaften, beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist eine gemeinsame, in englischer Sprache zu erstellende Verbund-Projektskizze durch den Verbundkoordinator bis spätestens 14. Februar 2019 vorzulegen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Brasilien Kanada Finnland Frankreich Vereinigtes Königreich (Großbritannien) Niederlande Polen Themen: Förderung Geistes- und Sozialwiss. Innovation

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