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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten zum Thema "Batteriematerialien für zukünftige elektromobile, stationäre und weitere industrierelevante Anwendungen"

Stichtag: 31.10.2020, 01.04.2021, 01.02.2022, 01.11.2022 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Batteriematerialien für zukünftige elektromobile, stationäre und weitere industrierelevante Anwendungen (Batterie 2020 Transfer)" im Rahmen des Dachkonzepts "Forschungsfabrik Batterie" im Rahmenprogramm "„Vom Material zur Innovation" vom 27. Juli 2020 (Bundesanzeiger vom 02.09.2020). Im Fokus stehen u.a. Verbundvorhaben im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit internationalen Partnern.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt seit mehreren Jahren die Batterieforschung als einen wichtigen Baustein für eine nachhaltige Innovationspolitik für den Standort Deutschland. Diese setzt das BMBF mit dem übergreifenden Dachkonzept „Forschungsfabrik Batterie“ zur forschungsseitigen Unterstützung des Aufbaus einer industriellen Batteriezellproduktion und als Beitrag zur europäischen Batterieallianz konsequent fort.

Ziel der Förderrichtlinie ist es, Entwicklungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette für wieder aufladbare, elektrochemische Energiespeicher (Sekundärbatterien) im Sinne der zirkulären Wirtschaft voranzutreiben. Übergeordnet werden Ressourceneffizienz und -schonung sowie Werterhaltung und eine verlängerte Nutzungsphase der Sekundärbatterien angestrebt.

Im Fokus der Bekanntmachung stehen:

  • Forschung und Entwicklung im Rahmen risikoreicher, industriegeführter, vorwettbewerblicher Verbundprojekte,
  • Verbundvorhaben, die der Umsetzung eines Machbarkeitsnachweises oder der Entwicklung eines Demonstrators dienen, um aus dem Labor einen entscheidenden Schritt weiter in Richtung Marktanwendung zu kommen,
  • industriegeführte Transferprojekte aus den Batterie-Kompetenzclusteraktivitäten,
  • Forschungsverbünde zwischen Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit enger Industrieeinbindung mit dem Ziel des Technologietransfers,
  • Verbundvorhaben im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit internationalen Partnern.

Folgende Sekundärbatterie-Typen werden berücksichtigt:

  • Lithium-Ionen-Systeme mit mindestens einer Interkalationselektrode,
  • alternative Batteriesysteme (Metall-Ionen-, Metall-Luft/Sauerstoff-, Metall-Schwefel- und andere zukunftsweisende Systeme).

In Abgrenzung zu anderen Fördermaßnahmen des BMBF werden keine Vorhaben zu Redox-Flow-Batterien, Superkondensatoren sowie Brennstoffzellen gefördert.

Im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit können Verbundvorhaben mit internationalen Partnern gefördert werden. Die Finanzierung der internationalen Partner muss durch das Partnerland oder über Eigenfinanzierung erfolgen. Möglich sind Verbünde zwischen Hochschulen und außer­universitären Forschungseinrichtungen sowie Verbundvorhaben unter Beteiligung von Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen auf deutscher Seite sowie auf Seite der internationalen Kooperationspartner.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT), beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen vorzulegen. Bewertungsstichtage sind 31. Oktober 2020, 1. April 2021, 1. Februar 2022, 1. November 2022.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Global Themen: Energie Engineering und Produktion Förderung Innovation Physik. u. chem. Techn. Umwelt u. Nachhaltigkeit

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