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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Zuwendungen für die „Bilaterale Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland – USA“

Stichtag: 10.12.2020 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für die „Bilaterale Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland – USA“, vom 5. August 2020 (Bundesanzeiger vom 07.10.2020)

Die „Bilaterale Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland – USA“ ist eine transnationale Initiative zur Forschungsförderung zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit der amerikanischen Förderorganisation National Science Foundation (NSF) getragen. Es können Anträge zur Zusammenarbeit von deutschen und US-amerikanischen Forschungsgruppen eingereicht werden.

Die Maßnahme soll der Etablierung transnationaler Forschungsprojekte dienen und zielt darauf ab, die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen Forscherinnen und Forschern der beteiligten Länder zu vertiefen und auf eine neue Ebene zu heben. Die Förderung richtet sich in Deutschland und den USA an Hochschulen, außeruniversitäre ­akademische Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Der Schwerpunkt des Programms liegt auf innovativen Forschungsarbeiten und Ressourcen und soll dazu bei­tragen, dass Expertinnen und Experten aus den Bereichen Theorie, Computational Science, Technik, Mathematik und Statistik moderne rechnergestützte Methoden zur Bearbeitung dynamischer und komplexer neurowissenschaftlicher Probleme einsetzen und entwickeln. Geförderte Forschung im Bereich Computational Science muss auf biologische Prozesse bezogen sein und sollte zu Hypothesen führen, die in biologischen Studien überprüft werden können.

Innovative Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten werden verstärkt gefördert, um Forschungskapazitäten im Bereich Computational Neuroscience zu entwickeln, die Teilnahme an Forschungs- und Bildungsmaßnahmen auszuweiten und die Wirkung der Forschung im Bereich Computational Neuroscience zu verstärken.

BMBF und NSF veröffentlichen insoweit vergleichbare, an das jeweilige nationale Recht angepasste Regelungen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger – Gesundheit beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 10. Dezember 2020 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Der NSF ist der Antrag entsprechend den Bestimmungen der NSF-Ausschreibung Collaborative Research in ­Computational Neuroscience (CRCNS) vorzulegen. Der NSF-Antrag ist von der amerikanischen Einrichtung der jeweiligen Kooperation vorzulegen.

Quelle: BMBF Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: USA Themen: Information u. Kommunikation Lebenswissenschaften

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