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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Zuwendungen für interdisziplinäre Forschungsverbünde zu Nahrungsmittelunverträglichkeiten

Stichtag: 17.03.2020 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für interdisziplinäre Forschungsverbünde zu Nahrungsmittelunverträglichkeiten vom 29. Oktober 2019 (Bundesanzeiger vom 29.11.2019). Die Beteiligung an thematisch anknüpfenden internationalen Fördermaßnahmen mit BMBF-Beteiligung während der Projektlaufzeit wird erwartet. Kooperationen mit thematisch verwandten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im europäischen und außereuropäischen Ausland sind möglich.

Um der großen gesundheitspolitischen und gesellschaftlichen Bedeutung von Nahrungsmittelunverträglichkeiten Rechnung zu tragen, beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), die Forschungsanstrengungen in diesem Bereich zu stärken. Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, zu einem besseren Verständnis der Ur­sachen von Nahrungsmittelunverträglichkeiten beizutragen sowie innovative Diagnose- und Therapiemöglichkeiten zu entwickeln und zu erproben. Darüber hinaus soll die Translation der Forschungsergebnisse in die Praxis beschleunigt und letztlich die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten verbessert werden.

Es soll eine begrenzte Anzahl interdisziplinärer Verbundprojekte gefördert werden, in denen sich Arbeitsgruppen aus universitären, außeruniversitären und ggf. industriellen Forschungseinrichtungen zusammenschließen. Ein Verbund soll in der Regel nicht mehr als acht Partner umfassen. Die Forschungsprojekte eines Verbundes müssen einen gemeinsamen inhaltlichen Fokus aufweisen. Die Beteiligung der geförderten Forschungsverbünde an thematisch anknüpfenden internationalen Fördermaßnahmen mit BMBF-Beteiligung während der Projektlaufzeit wird erwartet.

Kooperationen mit thematisch verwandten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im europäischen und außereuropäischen Ausland sind möglich, wobei der internationale Partner grundsätzlich über eine eigene nationale Förderung für seinen Projektanteil verfügen muss. Zusätzlich anfallende Mittel z. B. für die wissenschaftliche Kommunikation, für die Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, Gastaufenthalte von Nachwuchswissenschaftlerinnen und ­-wissenschaftlern (Doktoranden, Post-Docs) aus dem Verbund an externen Forschungseinrichtungen und Kliniken sowie die Einladung von Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch synergistische Effekte erwartet werden können.

Sofern für die Bearbeitung eines wesentlichen Teilprojekts eine Kooperation mit einer ausländischen Arbeitsgruppe notwendig ist, sind Personal- und Sachmittel in Form eines „Unterauftrags“ zuwendungsfähig. Der bestehende Bedarf und der wissenschaftliche Mehrwert sind zu begründen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger – Gesundheit – beauftragt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 17. März 2020 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Global Themen: Lebenswissenschaften Sicherheitsforschung

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