StartseiteAktuellesNachrichtenBekanntmachung des BMBF von Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Mexiko

Bekanntmachung des BMBF von Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Mexiko

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung von Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Mexiko

Achtung: Verlängerung der Einreichungsfrist bis zum 30. Oktober 2011

Vom 01. Juli 2011

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Ziel des Programms ist es, neue Kooperationen, z.B. die Anbahnung gemeinsamer Projekte im Rahmen nationaler Förderprogramme, anzuregen. Das Programm erleichtert die bilaterale Kooperation zwischen Wissenschaftlern in Mexiko und Deutschland durch gemeinsame Forschungsprojekte, bilaterale Workshops/Seminare sowie Gastaufenthalte von Wissenschaftlern, Forscherdelegationen und gemischten (Wissenschafts-/Wirtschafts-) Delegationen.

Die gemeinsame deutsch-mexikanische Ausschreibung erfolgt im Rahmen der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung und basiert auf dem deutsch-mexikanischen Abkommen über Wissenschaft und Technologie von 1974.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind:

  1. Biotechnologie
  2. Umwelttechnologien
  3. Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung,
  4. Meeresforschung und -technik
  5. Produktionstechnologien
  6. Informations- und Kommunikationstechnologien
  7. Grundlagenorientierte Forschung zu Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz
  8. Nanotechnologie
  9. Medizin und Gesundheitsforschung
  10. Materialforschung

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche und mexikanische Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleine sowie mittelständische Unternehmen (KMU)1.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Verträge können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projektes erforderlichen Mittel (Personalkosten etc.) zur Verfügung stehen.

Die beantragten Forschungsprojekte müssen von zwei oder mehr Forschergruppen bzw. forschungsorientierten KMUs aus Deutschland und Mexiko unterstützt werden. Jedem Projekt steht auf deutscher sowie mexikanischer Seite ein Leiter vor. Der jeweilige Projektleiter muss seinen Antrag auf dem darauf vorgesehen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stelle des eigenen Landes (in Mexiko beim CONACYT, in Deutschland beim IB) einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen. Anträge, die nur in einem Land eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

5 Art und Umfang, Höhe des Vertrages

Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern

Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig. Die Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.

a) Reisen nach Mexiko

Deutsche Projektwissenschaftler, die ins Ausland reisen, erhalten:

  • Flugtickets: Economy-Class vom Ort der Abreise bis zum Ort des Partners, finanziert durch das Internationale Büro des BMBF
  • Tagegelder zu je 50% durch CONACYT und die Partnereinrichtung.

b) Aufenthalte in Deutschland

Der Aufenthalt besonders qualifizierter mexikanischer Nachwuchswissenschaftler und Experten in Deutschland wird für eine Dauer von maximal 3 Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104,-- Euro/Tag bzw. 2.300,-- Euro/Monat bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 77,-- Euro/Tag gezahlt. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind aus diesen Zuwendungsbeträgen selbst zu entrichten.

c) Reisen nach Deutschland

Ausländische Projektwissenschaftler, die nach Deutschland reisen, erhalten:

  • Flugtickets: Economy-Class vom Ort der Abreise bis zum Ort des Partners, finanziert durch das CONACYT.

Privater Sektor: Für mexikanische Wissenschaftler aus dem privaten Sektor werden nur die Aufenthaltskosten in Deutschland übernommen. Deutsche Wissenschaftler, die in einem KMU beschäftigt sind, können Reisekosten beantragen; Aufenthaltskosten in Mexiko müssen von den Unternehmen selber getragen werden.

d) Sachmittel

Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.

e) Workshops

Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:

Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Kosten z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. a) gezahlt.

f) Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:

  • Personalkosten
  • übliche Grundausstattung, wie z. B. Büromaterial, Kommunikations-, Labor- und EDV-Ausstattung
  • Aufwendungen für Übersetzungen von Arbeitsunterlagen, Dolmetschen etc.

Die Projekte können in der Regel bis zu einer Laufzeit von 2 Jahren unterstützt werden. Eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich.

6 Verfahren

6.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:

Internationales Büro des BMBF (IB)

im Projektträger

beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)

Heinrich-Konen-Str. 1

53227 Bonn

Internet: http://www.internationales-buero.de

Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:

Inge Lamberz de Bayas

E-Mail: inge.lamberzdebayas(at)dlr.de

Telefon: + 49 (0)228 3821- 1436

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:

Gabriele Al-Khinli

E-Mail: gabriele.al-khinli(at)dlr.de

Telefon: + 49 (0)228 3821- 1435

6.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bis spätestens 30. Oktober 2011

Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystem "easy" zu verwenden. Das entsprechende Antragsformular kann unter folgender Internetadresse aufgerufen werden: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html.

Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene und mit Institutsstempel versehene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post bis zum 30. Oktober 2011 an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.

Internationales Büro des BMBF

Gabriele Al-Khinli

Heinrich-Konen-Str. 1

53227 Bonn

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Maik Brattan

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.

Internationales Büro des BMBF

Heinrich-Konen-Str. 1

53227 Bonn

E-Mail: maik.brattan(at)dlr.de

Telefon: + 49 (0)228 3821-1651

Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den unter Kapitel 1 und 2 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse.

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des Monats Dezember über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert.

Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.

7 Verfahren im Partnerland

Die mexikanischen Partner müssen ihren Antrag bei der Consejo Nacional de Ciencia y Tecnologia, CONACYT, einreichen:

Dirección de Política y Cooperación Internacional en Ciencia y Tecnología,

Consejo Nacional de Ciencia y Tecnología.

Av. Insurgentes Sur 1582

Primer Piso, Ala Norte

Col. Crédito Constructor

C.P. 03940, México, D. F.

Ansprechpartnerin:

María Dolores Maldonado Manjarrez

Tel: (55) 53.22.77.00 ext. 1738

E-Mail: mmaldonadom(at)conacyt.mx

Für weitere Einzelheiten siehe: http://www.conacyt.mx

8 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 01. Juli 2011

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Referatsleitung 214

(allgemeine Vertretung: Beatrix Wegner)

1 Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EURO erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EURO beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. EURO beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. EURO beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)

Quelle: BMBF Redaktion: Länder / Organisationen: Mexiko Themen: Lebenswissenschaften Energie Umwelt u. Nachhaltigkeit Förderung Engineering und Produktion

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