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Frankreich: Ministerialerlass zum Gap Year

Das Bildungsministerium (Ministère de l‘Éducation nationale, de l'Enseignement supérieur et de la Recherche, MENESR) und das Ministerium für Stadt, Jugend und Sport (Ministère de la Ville, de la Jeunesse et des Sports) haben am 22. Juli einen Ministerialerlass veröffentlicht, der es Studierenden ermöglicht, ihr Studium für bis zu ein Jahr zu unterbrechen aber ihren Studierendenstatus zu behalten. Die Regelung tritt ab dem Wintersemester 2015 in Kraft.

Staatspräsident François Hollande hatte am 6. Mai 2015 angekündigt, Studierenden ein Gap Year (année de cesure) zu ermöglichen. Auf Basis des Ministerialerlasses ist es ab dem kommenden Semester offiziell erlaubt, das Studium ohne nachteilige Folgen zu unterbrechen. Die Studierenden können zwischen sechs Monaten und einem Jahr aussetzen, um einem beruflichen, persönlichen oder ehrenamtlichen Projekt in Frankreich oder im Ausland nachzugehen. Dies trägt laut dem Bildungsministerium zur besseren Orientierung für den Ausbildungsweg, zur persönlichen Entwicklung, und dem Erwerb neue Fähigkeiten bei. Das Gap Year muss bei der Hochschulleitung beantragt werden und kann nicht nach dem letzten Studienjahr angetreten werden.

Es ist in vielen Hochschulen bereits üblich, das Studium für ein Jahr zu unterbrechen. Allerdings fehlte dafür bisher der rechtliche Rahmen. Die Studierenden hätten deshalb Sorge gehabt, dass ihnen für ihre berufliche Laufbahn Nachteile aus der Unterbrechung erwachsen könnten. Der nun veröffentlichte Text soll den Studierenden und ihren Hochschulen daher vor allem Sicherheit bieten. Er wurde mit den Studierendenvertretungen, den Hochschulen, den betroffenen Ministerien und allen Akteuren rund um studentisches Leben abgestimmt.

Die wichtigsten Regelungen lauten:

  • Das Gap Year ist fakultativ und basiert auf der Freiwilligkeit der Studierenden.
  • Der Studierende muss bei seiner Einrichtung eingeschrieben bleiben, insbesondere um den Studentenstatus zu behalten (Anrecht auf Beihilfen, soziale Absicherung für Studierende).
  • Studierender und Hochschule sind einander gegenseitig verpflichtet: der Studierende, das Studium nach der Unterbrechung fortzusetzen, die Hochschule, ihm die Wiedereinschreibung zu ermöglichen.
  • Der Studierende sollte die Möglichkeit haben, die während der Unterbrechung erworbenen Fähigkeiten ins Studium einzubringen, z.B. in Form von ECTS-Punkten.
  • Das Gap Year kann vielfältige Formen haben: eine andere Ausbildung absolvieren, Praktika, Unternehmensgründung, befristeter Arbeitsvertrag, Zivildienst, Ehrenamt, Sabbatjahr, etc..
Quelle: MENESR Redaktion: von Kathleen Schlütter, Deutsch-Französische Hochschule Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Bildung und Hochschulen Strategie und Rahmenbedingungen

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