StartseiteAktuellesNachrichtenFrankreich: Modifiziertes Gesetz erleichtert Forschung an embryonalen Stammzellen

Frankreich: Modifiziertes Gesetz erleichtert Forschung an embryonalen Stammzellen

Die französische Nationalversammlung hat am 16. Juli 2013 endgültig das Gesetz verabschiedet, das unter genau definierten Randbedingungen Forschung an embryonalen Stammzellen zulässt. Der Senat hatte bereits Ende 2012 zugestimmt.

Das französische „Gesetz zur Modifizierung des Gesetzes Nr. 2011-814 vom 7. Juli 2011 zur Bioethik, welches unter bestimmten Bedingungen die Forschung an Embryonen und embryonalen Stammzellen zulässt“ wurde am 16. Juli 2013 mit 314 gegen 223 Stimmen endgültig verabschiedet. Die Modifikation besteht darin, dass ab sofort Forschung an Embryonen und embryonalen Stammzellen erlaubt ist, wenn

  1. die wissenschaftliche Relevanz der Forschung feststeht,
  2. die anwendungsorientierte oder Grundlagenforschung mit medizinischer Finalität durchgeführt wird,
  3. nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand die Forschung nur an Embryonen und embryonalen Stammzellen durchgeführt werden kann
  4. das Forschungsprojekt und seine vorab festgelegte Vorgehensweise („Protokoll“) die ethischen Prinzipien bezüglich der Forschung an Embryonen und embryonalen Stammzellen respektieren.

Das vorgenannte Protokoll muss der Agence de Biomédicine vor Projektbeginn zur Freigabe vorgelegt werden.

Forschung darf nur an Embryonen durchgeführt werden, die einer in vitro Befruchtung entstammen und die nicht mehr für eine Elternschaft vorgesehen sind. Hierzu müssen die Eltern des Embryos - bzw. der überlebende Elternteil - schriftlich zugestimmt haben.

Die Ministerin für Hochschulen und Forschung, Geneviève Fioraso, begrüßte die Verabschiedung des Gesetzes, welches Ethik und Forschungsfreiheit in Einklang brächten. Es stelle nicht die generelle Philosophie des Bioethikgesetzes infrage. Im Gegenteil stelle es einen Vertrauensbeweis gegenüber der Wissenschaftsgemeinschaft bezüglich der akademischen Freiheit und der Nicht-Stigmatisierung dieser Forschung aus. Das Gesetz erlaube, einen Rückstand in der Forschung aufzuholen, der sich in 10 Jahren angesammelt habe.

Es bleibt verboten, Embryonen speziell zum Zwecke der Forschung herzustellen. Die jetzt für die Forschung infrage kommenden Embryonen entstammen dem Vorrat an tiefgefrorenen Embryonen, die im Rahmen medizinisch assistierter, künstlicher Befruchtung (procréation médicalement assistée - PMA) entstanden sind.

In Frankreich belief sich die Zahl tiefgefrorenen Embryonen Ende 2010 auf 171.417, von denen nach Aussage der Agence de Biomédicine noch 109.971 für eine Elternschaft vorgesehen sind. 29.779 Embryonen seien nicht mehr für eine Elternschaft vorgesehen; von denen seien 17.971 von den Eltern für die Forschung vorgeschlagen und 12.600 zur Weitergabe an unfruchtbare Eltern angeboten worden.

Quelle: MESR / Le Monde Redaktion: Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Ethik, Recht, Gesellschaft Lebenswissenschaften Strategie und Rahmenbedingungen

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