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Gesetz zu Bildung und Forschung von beiden Häusern der französischen Legislative verabschiedet

Der französische Senat (am 03.07.2013) und die Nationalversammlung (am 09.07.) haben das von der Regierung Ayrault eingebrachte Gesetz zu Bildung und Forschung verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, das Qualifikationsniveau der Jugend anzuheben und deren Berufsorientierung und Beschäftigungsaufnahme zu unterstützen sowie dem Forschungssystem Frankreichs zu einem neuen Ehrgeiz zu verhelfen, um sich den großen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen besser stellen zu können.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bildungs- und Forschungswesens Frankreichs wurde von der Ministerin für Hochschulen und Forschung, Geneviève Fioraso, am 20. März 2013 in die Assemblée Nationale eingebracht. Es vereint in einem einzigen Gesetzestext Veränderungen bzw. Präzisierungen zu den beiden, im französischen Rechtssystem grundlegenden „Code de l‘éducation“ und „Code de la recherche“. Nach eingehender Erörterung in beiden Häusern und Befassung der einschlägigen Parlaments- und Senatskommissionen war in beiden Häusern der Legislative eine zweite Anhörung erforderlich, da die Erwartungen der Fraktionen an das neue Gesetz erheblich divergierten. Das von der Regierung für dieses Gesetz gewählte „beschleunigte Verfahren“ sieht die Einsetzung einer aus jeweils sieben Abgeordneten und Senatoren zusammengesetzten „Commission Mixte Paritaire“ vor, die zwischen den beiden Durchläufen einen Kompromissvorschlag erarbeitet hatte. Das jetzt verabschiedete Gesetz baut auf diesem Kompromissvorschlag auf und regelt in insgesamt 69 Artikeln - viele davon im Laufe der Debatten um Anhänge ergänzt - die Neuausrichtung des französischen Bildungs- und Forschungssystems.

Für den Bereich Forschung ist dabei besonders hervorzuheben, dass eine strategische Agenda für die Forschung erarbeitet werden soll, welche die großen Forschungsprioritäten für Frankreich im Einklang mit dem europäischen Programm „Horizont 2020“ definieren und alle fünf Jahre aktualisiert werden wird. Sie soll auf die wissenschaftlichen, technologischen, ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen eingehen und insbesondere die Spezifika der einzelnen Regionen berücksichtigen. Dabei sollen auch Innovationen und Technologietransfer Berücksichtigung finden. Die Prioritäten werden erst nach Konsultation mit Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik festgeschrieben. Die mehrjährigen Verträge der Regierung mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die Ausrichtung der Agence Nationale de la Recherche (ANR) sowie andere Förderungen der öffentlichen Hand werden zukünftig untereinander bei der Umsetzung der nationalen Forschungsstrategie konkurrieren.

Die französische Institution für Technikfolgenabschätzung, das Office parlementaire d’évaluation des choix scientifiques et technologiques (OPECST), wird zweijährig über die Fortschritte der Strategieumsetzung berichten und eine Bewertung vornehmen (Artikel 11). Ein strategischer Forschungsrat wird mit der Aufgabe berufen, diese Strategie auszuarbeiten; er soll beim Premierminister angesiedelt und vom Minister für Hochschulen und Forschung geführt werden (Artikel 13).

Die Agentur für Evaluation der Bildung und Forschung, AERES, wird durch einen Hohen Rat für Evaluation von Forschung und Bildung ersetzt (Artikel 48, 49).

Die Umsetzung der Forschungsagenda soll durch die Vereinfachung der französischen Forschungslandschaft, ihrer Finanzierungsmodalitäten sowie ihrer Evaluierung erleichtert werden. Technologietransfer wird als eine Aufgabe des öffentlichen Dienstes der Hochschulen und Forschung festgeschrieben, um den Transfer der Forschungsergebnisse zu entwickeln und nachhaltige Arbeitsplätze hoher Innovationswertschöpfung zu schaffen.

Quelle: Assemblée Nationale Redaktion: Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Bildung und Hochschulen Strategie und Rahmenbedingungen

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