Eine beständige Zusammenarbeit nicht nur mit den wirtschaftlich und forschungspolitisch "starken" Partnerländern der Welt, sondern auch mit Forschenden aus Ländern mit eingeschränkten bzw. entstehenden Forschungskapazitäten im Zusammenhang mit den aktuellen globalen Herausforderungen wie Gesundheit und nachhaltiger Nutzung natürlicher Ressourcen ist von besonderer Bedeutung. Deshalb betonen die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Aktionsplan des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) "Internationale Kooperation" die kontinuierliche Stärkung der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern, im Asiatisch-Pazifischen Raum (Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Kambodscha, Laos, Nepal, Pakistan, Papua-Neuguinea, Philippinen, Sri Lanka und Timor-Leste)
Ziel der Fördermaßnahme ist es, die Kapazitäten deutscher entwicklungsbezogener Forschung auszubauen und nachhaltig zu vernetzen. Die Zuwendungen dienen dazu, deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen durch Forschungsvorhaben zu ermöglichen, neue Kooperationen mit Partnern aus Ländern der Asiatisch-Pazifischen Region entsprechend ihrer wissenschaftlichen Stärke und Problemlösungskompetenz zu erschließen. Die Fördermaßnahme hat zudem das Ziel, den Ausbau der wissenschaftlichen Forschungskapazitäten der ausländischen Partner zu stärken, um qualifizierten (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine Forscherkarriere im Heimatland zu ermöglichen. Darüber hinaus soll die Einbindung von Partnern aus den Zielländern in internationale Konsortien mit deutscher Beteiligung verbessert sowie die Vernetzung mit Forschenden aus anderen Ländern unterstützt werden.
Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme Forschungsprojekte sowohl als Einzel- wie auch als Verbundvorhaben, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit den oben aufgeführten Partnerländern eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:
- Gesundheit und Medizin, inklusive Telemedizin: Gefördert werden soll Forschung zur Reduzierung von Mangelernährung und für verbesserte Ernährung, zu geeigneten Monitoring-, Kontroll- und Versorgungssystemen und anderweitigen Innovationen im Gesundheitssystem, zur Bekämpfung von vernachlässigten und armutsassoziierten Krankheiten, bakteriellen Infektionskrankheiten sowie zu nicht-übertragbaren Krankheiten.
- Klima, Energie, Biodiversität, Nahrungsproduktion: Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Verbesserung von Innovations- und Wertschöpfungsketten, inklusive digitaler Lösungen.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung und in der Regel mit bis zu 200.000 Euro je Forschungsvorhaben sowie in der Regel für eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 13. August 2021 Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form hier vorzulegen.