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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Zuwendungen zum Zusammenhang von prädiagnostischen Störungen physiologischer Systeme mit neurodegenerativen Erkrankungen

Stichtag: 02.03.2021 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen zum Zusammenhang von prädiagnostischen Störungen physiologischer Systeme mit neurodegenerativen Erkrankungen im Rahmen des European Joint Programme – Neurodegenerative Disease Research (JPND) vom 17.12.2020 (Bundesanzeiger vom 19.01.2021)

Neurodegenerative Erkrankungen sind sehr beeinträchtigende, zum größten Teil unheilbare Erkrankungen. Die Wirksamkeit bestehender Therapieansätze ist jedoch sehr begrenzt, denn diese zielen überwiegend auf eine Linderung der Symptome ab. Zusätzlich erschwert die späte Diagnose die Entwicklung und die Anwendung wirksamer Behandlungsansätze. Diese Herausforderungen adressiert das "EU Joint Programme – Neurodegenerative Disease Research" (JPND) mit der multinationalen Ausschreibung, die den Titel "Linking pre-diagnosis disturbances of physiological systems to neurodegenerative diseases" trägt. Die Initiative verfolgt das Ziel, die Erkrankungsursachen besser zu verstehen, wirksame Therapien zu entwickeln und eine effizientere Versorgung der betroffenen Menschen sicherzustellen.

Es soll eine begrenzte Anzahl ambitionierter, innovativer, multinationaler und multidisziplinärer Verbundvorhaben gefördert werden, die sich mit der Erkennung und der Untersuchung physiologischer Veränderungen und entsprechender Biomarker in Verbindung mit einer sich entwickelnden neurodegenerativen Erkrankung beschäftigen. Die Verbundvorhaben müssen eine oder mehrere der folgenden neurodegenerativen Erkrankungen umfassen:

  • Alzheimer-Erkrankung und andere Demenzen;
  • Parkinson und mit Parkinson verwandte Erkrankungen;
  • Prionenerkrankungen;
  • Motoneuronerkrankungen;
  • Huntington-Krankheit;
  • Spinozerebelläre Ataxie (SCA);
  • Spinale Muskelatrophie (SMA).

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen an die deutschen Partner werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland können eine maximale Fördersumme von 300.000 Euro pro Antrag erhalten. Projekte können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF DLR Projektträger, Bereich Gesundheit, beauftragt. Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt, die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Konsortien werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert. In der ersten Verfahrensstufe sind dem "Joint Call Sekretariat", das beim DLR Projektträger angesiedelt ist, bis spätestens 2. März 2021 zunächst Projektskizzen vorzulegen.

Quelle: BMBF Redaktion: von Sarafina Yamoah, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung Lebenswissenschaften

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