StartseiteFörderungBekanntmachungenGeändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung der Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation

Geändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung der Wissenschaftlich-Technischen Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation

Stichtag: Einreichungsfrist wurde bis zum 31. Oktober verlängert Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für die Wissenschaftlich-Technische Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation vom 12. September 2019 (Bundesanzeiger vom 27.09.2019). Einschließlich der Änderung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2019 (Bundesanzeiger vom 15.10.2019).

Per Bekannmachungsänderung vom 8. Oktober 2019 (Bundesanzeiger vom 15.10.2019) wurde die Einreichungsfrist bis zum 31. Oktober 2019 (ursprünglich 15. Oktober 2019) verlängert.

Basis der laufenden Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Russland ist das im Juli 2009 zwischen den Regierungen beider Länder geschlossene Abkommen zur wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit (WTZ). Mit der im Dezember 2018 zwischen dem Bundes­ministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Ministerium für Wissenschaft und Hochschulbildung der Russischen Föderation vereinbarten „Deutsch-russischen Roadmap für die Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft, Forschung und Innovation“ („Roadmap“) wurde darüber hinaus erstmalig eine gemeinsame Strategie vereinbart, die für einen Zeitraum von zehn Jahren das Potenzial der Kooperation besser als zuvor ausschöpfen und deren wissenschaftliche Exzellenz weiter steigern soll.

Zuwendungszweck ist die Förderung von Mobilitätsmaßnahmen in drei der prioritären Themenbereiche der bilateralen „Roadmap“: Innovative Produktionstechnologien, Bioökonomie sowie Umwelt und Nachhaltigkeit. Hierzu sollen Aktivitäten deutscher Akteure gefördert werden, die auf eine langfristige Vernetzung mit Forschungs- und Innovationspartnern aus Russland und die Vorbereitung gemeinsamer Forschungsaktivitäten ausgerichtet sind.

Es werden Vorhaben gefördert, die in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Russischen Föderation mindestens einen der nachfolgend aufgelisteten Aspekte der drei Schwerpunktthemen bearbeiten:

1. Additive Fertigungsverfahren für funktionale Materialien und Oberflächen:

  • Verfahren mit smarten, funktionalen Materialien (programmierbar, selbstheilend, innovative Funktions-/Materialkombinationen),
  • Entwicklung von Verfahren zur direkten Funktionalisierung.

2. Bioökonomie:

  • Entwicklung neuer und verbesserter Biokatalysatoren (Enzyme und/oder Zellen) und mikrobieller Produktionsstämme für innovative und effizientere Bioprozesse, z. B. durch Ansätze des Metabolic Engineering, der System- und der Synthetischen Biologie sowie Technologien zur gerichteten Evolution von Organismen,
  • innovative Fermentationsmethoden und integrierte biokatalytische Prozesse zur Herstellung von Plattform­chemikalien, Biomonomeren, Biopolymeren sowie Bioprodukten für die Agro- und Lebensmittel- und Futter­mittelindustrie,
  • biotechnologische Nutzung verschiedener Kohlenstoffquellen, wie etwa Biomasse, Synthesegas und Neben­strömen zur Herstellung neuer höherwertiger Produkte,
  • nachhaltige, integrierte Nutzung von Biomasse in Bioraffineriekonzepten,
  • Entwicklung neuartiger, biobasierter Produkte mit einzigartiger Funktionalität und Leistung,
  • Valorisierung von Abfällen (landwirtschaftlich, industriell, kommunal) mithilfe biotechnologischer Prozesse und Verfahren.

3. Entwicklung innovativer sogenannte „Digital Green Tech“-Systemlösungen:

  • Nachhaltige Wasserwirtschaft (z. B. intelligente Sensoren in Wasser- oder Kanalnetzen, digitale Zusammenarbeit in der industriellen Wasserwirtschaft),
  • Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz (z. B. automatisierte Identifizierung von Komponenten zur Wiederverwendung, Steuerung von Recyclingprozessen, Abbildung von Kreislaufsystemen mittels Block-Chain-Technologie).

Folgende Maßnahmen werden unter anderem unterstützt:

  • Durchführung von bilateralen Mobilitätsmaßnahmen zur Verknüpfung laufender nationaler Aktivitäten,
  • Durchführung von Machbarkeits- und Pilotuntersuchungen im Hinblick auf geplante Forschungskooperationen,
  • Vorbereitung gemeinsamer Forschungsprojekte im Rahmen nationaler oder europäischer Forschungsprogramme,
  • Durchführung bilateraler Workshops.

Der Projektantrag muss von deutscher Seite gemeinsam mit mindestens einem Kooperationspartner aus der Russischen Föderation eingereicht werden. Eine mögliche Förderung auf russischer Seite kann nicht länger als bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen. Die seitens des russischen Partners bzw. der russischen Partner in das Vorhaben einzubringenden Maßnahmen müssen daher bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein. Die Förderung im Rahmen dieser Bekanntmachung bezieht sich auf die internationale Zusammenarbeit und Ver­netzung im Rahmen eines Kooperationsprojekts. Grundvoraussetzung hierfür ist die gesicherte Finanzierung der wissenschaftlichen Projektarbeiten im In- und Ausland aus sonstigen Mitteln.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, beauftragt. Die Frist zur elektronischen Einreichung der förmlichen Förderanträge endet am 31. Oktober 2019 (geändert ursprünglich 15. Oktober 2019). Auf russischer Seite wird eine entsprechende Bekanntmachung zur Förderung der russischen Partner durch das Ministerium für Wissenschaft und Hochschulbildung der Russischen Föderation (MSHE) veröffentlicht. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das MSHE das International Centre for Innovations in Science, Technology & Education (ICISTE) beauftragt. Parallel zur Einreichung in Deutschland (deutsche Wissenschaftler) reichen die russischen Wissenschaftler einen Antrag bei MSHE bzw. ICISTE ein.

Quelle: BMBF Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Russland Themen: Engineering und Produktion Förderung Information u. Kommunikation Lebenswissenschaften Umwelt u. Nachhaltigkeit

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