StartseiteFörderungBekanntmachungenGeändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zwischen Deutschland und Usbekistan

Geändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zwischen Deutschland und Usbekistan

Stichtag: 01.11.2020 Programmausschreibungen

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung: Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zwischen Deutschland und Usbekistan vom 15. Juni 2020 (Bundesanzeiger vom 15.07.2020) einschließlich der Änderung der Bekanntmachung vom 26. August 2020 (Bundesanzeiger vom 08.09.2020) / weitere Änderung der Bekanntmachung vom 28.08.2023

Änderung der Bekanntmachung vom 28.08.2023: Nummer "8 Geltungsdauer" wird wie folgt verändert:
Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2021, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2027 (statt bisher: 30. Juni 2025) hinaus. Sollte die AGVO nicht verlängert und durch eine neue AGVO ersetzt werden, oder sollten relevante inhaltliche Veränderungen der derzeitigen AGVO vorgenommen werden, wird eine den dann geltenden Freistellungsbestimmungen entsprechende Nachfolge-Förderrichtlinie bis mindestens 31. Dezember 2027 (statt bisher: 30. Juni 2025) in Kraft gesetzt werden.

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Die Frist zur Abgabe der Projektskizzen wird um einen Monat verlängert. Neuer Stichtag ist der 1. November 2020.

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Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie des Aktionsplans des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Internationale Kooperation“ und soll dazu dienen, gemeinsame Forschungsprojekte von gegenseitigem Interesse zu fördern und damit zu einer Intensivierung der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit Usbekistan beizutragen. 

Bei der Bekanntmachung handelt es sich um eine Maßnahme der strategischen Projektförderung. Das Ziel von Vorhaben der strategischen Projektförderung ist es, die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung deutscher Einrichtungen mit internationalen Partnern zu fördern. Förderziele sind dabei u. a. die Entwicklung einer höheren Resilienz gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels, die nachhaltige Entwicklung von städtischer und ländlicher Infrastruktur, dem Aufbau einer nachhaltigen Landwirtschaft, der Entwicklung moderner Bautechnologien zu Kulturerhaltung sowie der Entwicklung eines sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiesystems. Der Zuwendungszweck der vorliegenden Richtlinie ist die Förderung von bilateralen, primär anwendungsbezogenen Forschungsvorhaben in den definierten Schwerpunktthemen der deutsch-usbekischen Kooperation. 

Die Zuwendungen sollen es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern – insbesondere auch Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern – ermöglichen, in den vereinbarten Fachgebieten Forschungsergebnisse zu erzielen, die nachhaltig in Usbekistan genutzt werden können.

Es werden Forschungsprojekte (Verbundprojekte) gefördert, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Usbekistan die nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:

1. nachhaltige städtische und ländliche Entwicklung, z. B.

  • Smart Cities;
  • integrierte Verkehrssysteme in urbanen Räumen;
  • Zugang zu Märkten in ländlichen Gebieten.

2. Klima- und Umweltwissenschaften, insbesondere nachhaltige Technologien zur Erschließung, Nutzung, Regeneration und Erhaltung von Ressourcen sowie Abfallmanagement, z. B.

  • Technologien und Infrastrukturen zur Verminderung der Vulnerabilität und Erhöhung der Resilienz gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels;
  • innovative Lösungen für nachhaltiges Wasser- und Landmanagement, unter anderem für effiziente Wasser­nutzung, Verbesserung geschädigter Böden und Flächenrecycling;
  • nachhaltige Rohstoffgewinnung und -verarbeitung bzw. damit im direkten Zusammenhang stehende Aspekte eines nachhaltigen Land-/Wassermanagements;
  • nachhaltige Abfallwirtschaft und Übergang von der linearen zur Kreislaufwirtschaft.

3. nachhaltige Landwirtschaft, z. B.

  • wirtschaftliches, umwelt- und sozialverträgliches Agribusiness;
  • nachhaltiges landwirtschaftliches Supply-Chain-Management einschließlich Logistik.

4. neue Materialien und moderne Bautechnologien, einschließlich innovativer Technologien zur Erhaltung des Kulturerbes, z. B.

  • innovative Bauverfahren und -techniken einschließlich neuer Baustoffe mit dem Ziel der Erhöhung der Qualität und Lebensdauer von Bauwerken;
  • Technologien, Materialien und innovative Lösungen für Analyse, Schutz und Erhaltung des Kulturerbes.

5. sichere, saubere und effiziente Energie, z. B.

  • Technologien zur Verringerung des Energieverbrauchs und zur Gewährleistung eines sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiesystems;
  • Technologien für eine kostengünstige und kohlenstoffarme Energieversorgung (Solar, Bioenergie usw.).

Die Bekanntmachung ist offen für Forschende aller Disziplinen, die zu den identifizierten Themenbereichen relevante Beiträge leisten können. Wert gelegt wird ebenfalls auf gemeinsame Projektvorschläge, die sowohl interdisziplinär angelegt sind als auch sozio-ökonomische Aspekte der genannten thematischen Schwerpunkte untersuchen. Die Zusammenarbeit in den oben genannten anwendungsorientierten Forschungsfeldern kann auch dazu genutzt werden, einen Beitrag zum Ausbau der Kapazitäten für die Grundlagenforschung in Usbekistan zu leisten.

Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen. Darüber hinaus sollen die Vorhaben einen Beitrag zu folgenden kooperationspolitischen Zielen leisten:

  • internationale Vernetzung in den thematischen Schwerpunktbereichen,
  • Vorbereitung von Folgeaktivitäten (z. B. Antragstellung in BMBF-Fachprogrammen, Horizon 2020),
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  • Kapazitätsentwicklung der wissenschaftlichen Partner in Usbekistan.

Der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Partnern im Forschungs- und Entwicklungsbereich, ihren wissenschaftlichen Fähigkeiten und der Beteiligung der Wirtschaft kommt eine besondere Bedeutung zu. Daher sollen die Projektkonsortien möglichst Hochschulen, Forschungs- und Entwicklungs-Einrichtungen sowie die mit der wirtschaftlichen Umsetzung von Ergebnissen der angewandten Forschung befassten Unternehmen einbeziehen. Auf die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern wird besonderer Wert gelegt.

Antragsberechtigt in Deutschland sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft.

Die Projektskizze muss vom deutschen Antragsteller bzw. Verbund gemeinsam mit mindestens einer antragsberechtigten usbekischen Einrichtung eingereicht werden. Die Projektskizze muss von deutscher Seite in englischer Sprache und zeitgleich noch von mindestens einem usbekischen Partner in Usbekistan ebenfalls in englischer Sprache eingereicht werden.

Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten das Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation in Usbekistan dokumentieren.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger Europäische und internationale Zusammenarbeit beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger bis spätestens 1. Oktober 2020 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. Die usbekischen Forschenden reichen parallel zur Einreichung in Deutschland einen Antrag in Usbekistan ein. Das Ministerium für die innovative Entwicklung der Republik Usbekistan veröffentlicht gemäß den dort gültigen Vorschriften und Verfahren eine entsprechende Bekanntmachung, mit der weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Usbekistan Themen: Energie Förderung Innovation Mobilität Umwelt u. Nachhaltigkeit

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