StartseiteLänderAfrikaAfrika: Weitere LänderBekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungspartnerschaften mit Subsahara Afrika

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungspartnerschaften mit Subsahara Afrika

Stichtag: 15.06.2012 Programmausschreibungen

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft, Forschung und Bildung von Richtlinien zur Förderung von Forschungspartnerschaften mit Subsahara Afrika über Sondierungsmaßnahmen, Pilotmaßnahmen sowie IKT-Studienangebote - Partnerschaften für nachhaltige Lösungen mit Subsahara Afrika (Partnerships for Sustainable Solutions with Africa)

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Mit der Strategie zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung geht die Bundesregierung auf Anforderungen der Globalisierung ein. Ein elementarer Bestandteil dieser Strategie ist die kontinuierliche Stärkung der Zusammenarbeit mit sogenannten Entwicklungsländern, hier in Subsahara Afrika (SSA). Die Entwicklung dieser Region bedarf, von Ausnahmen abgesehen, besonderer nachhaltiger Förderung, damit diese Länder Chancen bekommen, wirtschaftlich und sozial bedeutsame Fortschritte zu erzielen. So kann Deutschland sich als verlässliches Partnerland zukünftiger neuer Wissenschafts- und Wirtschaftszentren positionieren und mit ihnen zu regionalen Problemlösungen von globaler Bedeutung beitragen. Sogenannten Nord-Süd-Süd-Kooperationen wird hierbei besondere Bedeutung beigemessen. Damit leistet die Bundesregierung auch einen Beitrag zu ihrer Verpflichtung, die staatliche Unterstützung für sogenannte Entwicklungsländer signifikant zu erhöhen. Ein weiterer Aspekt dabei ist, künftige Innovationspotenziale in Regionen mit erheblichen Entwicklungsmöglichkeiten frühzeitig zu erschließen und deren Entfaltung zu begleiten.

Die Bedeutung einer beständigen Zusammenarbeit nicht nur mit den wirtschaftlich und forschungspolitisch "starken" Partnerländern der Erde, sondern auch mit Forschern aus Ländern mit eingeschränkten Forschungskapazitäten, ergibt sich aus den komplexer werdenden Fragestellungen, die z. B. mit aktuellen globalen Herausforderungen wie Gesundheit, nachhaltiger Wasserversorgung und Ressourcennutzung einhergehen. Dabei muss die gemeinsame Erarbeitung von integrierenden Lösungsansätzen im Vordergrund stehen, in der wissenschaftliches Know-How zusammenfließt mit grundlegenden Kenntnissen der regionalen Gegebenheiten und den speziellen Bedarfen der jeweiligen Länder und Regionen.

Um Forschungsergebnisse zu erzielen, die nachhaltig in SSA implementiert werden können, ist ein partnerschaftliches Verständnis der Kooperationen Grundvoraussetzung. Partnerschaft bedeutet hierbei die Gewährleistung der Eigenverantwortlichkeit, des Grundsatzes der Gleichwertigkeit aller Beteiligten sowie auch die Akzeptanz partiell divergierender Interessen im Rahmen gemeinsamer Zielsetzungen. Der wechselseitige Transfer von Informationen und Wissen soll verschiedene Bedarfe berücksichtigen und integrativ zur Entfaltung vorhandener Potentiale beitragen.

Die Fördermaßnahme soll neben deutschen Hochschulen besonders außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen als Anreiz dienen, entsprechend ihrer wissenschaftlichen Stärken und Problemlösungskompetenz neue Kooperationsansätze mit Partnerinstitutionen in SSA zu erarbeiten und damit die Kapazitäten deutscher entwicklungsbezogener Forschung signifikant auszubauen und längerfristig verlässlich zu vernetzen.

Gleichzeitig soll über diese Partnerschaften ein Beitrag zum Ausbau der wissenschaftlichen Forschungskapazitäten der afrikanischen Partner geleistet werden, um qualifizierten afrikanischen (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine Forschungskarriere im Heimatland zu ermöglichen. Internationale Forschungskooperationen sind für dort arbeitende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von außerordentlich hoher Bedeutung, da das wissenschaftliche Arbeiten innerhalb der Länder aufgrund der noch schwach ausgebildeten Forschungsinfrastrukturen und Forschungsnetzwerke sowie der begrenzt zur Verfügung stehenden nationalen Forschungsförderung vor großen Hindernissen steht. Internationale Forschungskooperationen sind häufig schwer zu erschließen, da eigene Mittel weder ausreichend noch kontinuierlich zur Verfügung stehen. Forschungskooperationen sind aufgrund der limitierten Forschungsinfrastruktur häufig erschwert.

Hier setzt die Fördermaßnahme an. Es werden Finanzmittel für Sondierungs- und Pilotmaßnahmen im Forschungsbereich bereitgestellt. Die Einbindung von Partnerinstitutionen aus SSA-Ländern soll in internationalen Konsortien mit deutscher Beteiligung mit längerfristigen Perspektiven verbessert werden. Insbesondere soll eine belastbare Vernetzung der deutschen und afrikanischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Forscherinnen und Forschern aus anderen Ländern angeregt werden (z.B. durch trilaterale Kooperationen mit anderen Industrie- oder Schwellenländern). Die Kooperationen innerhalb SSA - also die sogenannten Süd-Süd Kooperationen - im Bereich Forschung und Entwicklung sind neben den Nord-Süd Kooperationen von strategischer Bedeutung und sollen ebenfalls gefördert werden. Eine "Regionalisierung" von Aktivitäten in Afrika - d.h. eine Orientierung auf regionale Problemlösungen durch Kooperation in Süd-Süd-Netzwerken - wird angestrebt.

Den politischen Rahmen für die Ausschreibung bietet auf afrikanischer Seite der 2005 von NEPAD (New Partnership for African Development) und der Afrikanischen Union verabschiedete Consolidated Plan of Action (CPA), der die für nachhaltige Entwicklung auf dem afrikanischen Kontinent relevanter Forschungsbereiche sowie weitere Maßnahmen des Kapazitätenausbaus identifiziert. Einen weiteren aktuellen Bezug enthält die 2007 zwischen der Europäischen Union und der Afrikanischen Union vereinbarte Gemeinsame EU-Afrika Strategie. Zu deren Umsetzung wurde 2008 von der Kommission der Afrikanischen Union ein "Buch mit Leuchtturmprojekten" vorgeschlagen, welches prioritäre Handlungsfelder aus panafrikanischer Perspektive aufzeigt. Von deutscher Seite ist die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung der wesentliche Bezugspunkt.

Neue und vielfältige wissensbasierte Partnerschaften für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit SSA werden lösungs- und ressourcenorientierte Beiträge sowohl zur Umsetzung afrikanischer (nationaler und regionaler) Entwicklungsstrategien als auch zur Entfaltung der deutschen Internationalisierungsstrategie leisten. Der Auf- und Ausbau von Forschungskapazitäten geht einher mit Nachwuchsförderung und nachhaltigen Ausbildungs- und Graduiertenprogrammen. Interdisziplinäre Forschungsansätze, die auch längerfristig zu größeren und flexiblen Forschungsverbünden führen, werden besonders begrüßt.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Maßnahmen in folgenden Themenbereichen sollen gefördert werden

  1. Gesundheit und Medizin
  2. Umwelttechnologien (inkl. Landmanagement, Klima- und Ressourcenschutz in der Region Ost- und Zentralafrika sowie erneuerbare Energien)
  3. angewandte Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

Zur Sicherstellung der Implementierung von Maßnahmen sowie der Gewährleistung der Wertschöpfung durch Forschungsergebnisse in Zukunft, sollen sozioökonomische Forschungsaspekte integraler Bestandteil der Themen sein. Ein eigenständiges sozioökonomisches Thema ist ebenfalls möglich. Denkbar sind beispielsweise auch relevante geistes- und sozialwissenschaftliche Themenbereiche der Friedens- und Konfliktforschung oder Forschung im Bereich Berufsbildung, etc.

Es werden Sondierungs- sowie Pilotmaßnahmen für Forschungs-Partnerschaften gefördert, die

  • neue oder erweiterte Möglichkeiten gemeinsamer Forschung sondieren oder als Pilotprojekt umsetzen, und damit deutsche und afrikanische Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen bei der Internationalisierung ihrer Forschung unterstützen,
  • relevante und gemeinsame Themen durch Forschungskooperation vorantreiben wollen
  • Innovationskeime im Partnerland ausbauen, um die gesamte Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu verbessern,
  • bestehende sogenannte Nord-Süd-Süd-Kooperationen nutzen oder neue konzipieren
  • lokales und regionales Know-How einbinden und verfügbar machen,
  • Antragstellungen für Folgeprojekte vorbereiten - z. B. bei Fachprogrammen des BMBF, der DFG, den nationalen Programmen des Partnerlandes (falls vorhanden), den EU-Programmen oder auch Programmen von nationalen und internationalen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit (KfW, GTZ, Weltbank, Asian Development Bank u. a.).

Gefördert werden Maßnahmen zur Konzeption und Planung von Forschungsprojekten, die den o.g. Zielen dienen sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen des Forschungskapazitätenausbaus der afrikanischen Partnerinstitutionen mit Bezug zu SSA-Entwicklungsprioritäten. Zur Aus- und Fortbildung zählen insbesondere auch Qualifizierungsmaßnahmen wie Forschungsaufenthalte sowie Workshops und Trainings für Forschungsmanagement, administrative Kompetenzen, etc..

Im Bereich der angewandten Informations- und Kommunikationstechnologie wird begleitend, im Rahmen dieser Förderbekanntmachung, die Entwicklung und Durchführung von weiterqualifizierenden postgradualen Studienangeboten gefördert. Die Durchführung der Studienangebote, betreut vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), sollte vorrangig im Partnerland (SSA) erfolgen und vor allem Masterstudiengänge betreffen.

Im Rahmen der hier vorliegenden Förderbekanntmachung wird unterschieden zwischen:

  • Sondierungsmaßnahmen in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten, inklusive Treffen von Expertinnen und Experten sowie thematische Workshops

ODER

  • Pilotmaßnahmen in einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten, inklusive Maßnahmen des Forschungskapazitätenausbaus (Teilnahme afrikanischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Qualifizierungsmaßnahmen und/oder Weiterbildung von Forschungsmanagerinnen und -managern, gezielte Gerätebeihilfen für afrikanische Partner, etc.).

ODER

  • IKT - Studienangebote: Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung können in einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten und im Rahmen des Aufbaus und der Durchführung von deutsch-afrikanischen weiterqualifizierenden postgradualen Studienangeboten im Bereich der angewandten Informations- und Kommunikationstechnologie mit einer Maximalsumme von bis zu 150.000 EURO pro Studienangebot und Jahr bezuschusst werden, inklusive Studienstipendien.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen im Verbund mit Partnereinrichtungen aus Afrika. Anträge mit Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU, siehe FußnoteDetail alle anzeigen) aus Deutschland sind ausdrücklich erwünscht. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Mindestens eine deutsche und eine afrikanische Forschungsinstitution - gerne auch mehrere Forschungsinstitutionen sowie auch unter Einbezug von kleinen und mittleren Unternehmen - müssen für eine Projektförderung kooperieren.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung sollen Partnerschaften mit afrikanischen Ländern aus SSA gefördert werden. Darum werden bilaterale Projekte mit Partnerinstitutionen ausschließlich aus dem nördlichen Afrika oder Südafrika nicht gefördert. Eine Einbeziehung südafrikanischer oder nordafrikanischer Partnerinstitutionen in einen größeren regionalen Verbund wird allerdings begrüßt.

Zusätzlich zum deutschen Antragsteller bzw. zu einem deutschen antragstellenden Verbund sollen mindestens eine, möglichst aber mehrere weitere wissenschaftliche Einrichtungen aus dem Zielland/den Zielländern beteiligt sein.

Einhaltung des Verfahrens siehe Punkt 6.

Antragstellende sollen sich bei der Vorbereitung des geplanten Projekts mit dem Consolidated Plan of Action (CPA), den Förderprogrammen des BMBF, der EU-Afrika-Strategie und entsprechenden Maßnahmen in Europäischen Förderprogrammen vertraut machen. Es wird gebeten, im Vorfeld der Antragstellung Kontakt mit dem Internationalen Büro des BMBF aufzunehmen. Für die IKT-Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung wird gebeten, den DAAD, Referat 413 zu kontaktieren.

Die Förderberatung des Bundes sowie die Nationalen Kontaktstellen für das europäische Forschungsrahmenprogramm stehen Ihnen auch für andere Förderbekanntmachungen zur Verfügung.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse für im Folgenden genannte Aufwendungen gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungs-nähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellenden und für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projekt-bezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Es wird erwartet, dass die Antragstellenden ihr Eigeninteresse an dem Vorhaben dadurch dokumentieren, dass sie eigene Mittel bereitstellen und in das Projekt mit einfließen lassen.

  1. Bei Sondierungsmaßnahmen werden neue Partnerschaften mit einer Maximalsumme von bis zu 50.000 EURO pro Projekt für eine Dauer von bis zu 6 Monaten gefördert: 
    1. Reisekosten (inklusive Aufenthalt bis zu 4 Wochen) 
      • Reisekosten deutscher Expertinnen/Experten nach SSA:
        Bereitstellung von Bahn- und Flugtickets (Economy Class inkl. Transfer zum/vom Flughafen) inklusive Erstattung notwendiger Visa und gesetzlich vorgeschriebener Impfungen und einer Tagegeldpauschale (abhängig vom Land derzeit zwischen EURO 82 und EURO 107 pro Tag)
         http://www.internationales-buero.de/de/767.php
      • Reisekosten der Expertinnen/Experten aus SSA nach Deutschland:
        Bereitstellung von Bahn- und Flugtickets (Economy Class inkl. Transfer zum/vom Flughafen) inklusive Erstattung notwendiger Visa und einer Tagegeldpauschale.
        Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch die Tagegeldpauschale bereits abgedeckt (derzeit bei: EURO 104 pro Tag) und von den Zuwendungsempfänger/in selbst zu entrichten.
      • Reisekosten afrikanischer und deutscher Expertinnen/Experten innerhalb Afrikas inklusive der Aufenthalte:
        Bereitstellung von Bahn- und Flugtickets (Economy Class inkl. Transfer zum/vom Flughafen) inklusive Erstattung notwendiger Visa und einer Tagegeldpauschale (abhängig vom Land derzeit zwischen EURO 82 und EURO 107 pro Tag)
        Mit dem Tagegeld können Übernachtungskosten, Verpflegung, Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung finanziert werden. (siehe Travel_Costs_Daily_Allowances.pdf unter https://www.pt-it.de/ptoutline/application/2SSA2012)
    2. Veranstaltungskosten für Planungs- und Qualifizierungsworkshops in Deutschland oder Afrika: für die Durchführung von projektbezogenen Workshops in Deutschland/Afrika können folgende Kosten gefördert werden: 
      • Unterbringung zusätzlicher Experten für workshop-input (ohne Tagesgeldpauschale)
      • Bewirtung und Anmietung von Räumlichkeiten für workshops
    3. Personalkosten für die Erarbeitung von Kooperationskonzepten und Anträgen für deutsche und europäische Förderprogramme (bis zu 3 Monate): 
      • für deutsche Experten (unter Angabe der Gehaltsstufe, z.B. TVöD, Stufe 11.3)
      • für afrikanische Experten mit Gehaltsangabe. Zusätzlich benötigt wird ein rechtsverbindliches Schreiben der afrikanischen Institution mit Stempel und Unterschrift des Unterschriftenbefugten der jeweiligen Institution, dass an die Person x das Gehalt y entsprechend der Qualifikation zur Mitarbeit am Projekt ausgezahlt wird.

  2. Bei Pilotmaßnahmen werden für deutsche und afrikanische Partner für die Dauer von bis zu 24 Monaten - mit einer Maximalsumme von bis zu 250.000 EURO pro Projekt - bezuschusst: 
    1. Reisekosten (entsprechend Punkt 1a)
    2. Veranstaltungskosten (entsprechend Punkt 1b)
    3. Personalkosten
       für projektbezogene inhaltliche wie administrative Arbeiten: 
      • für deutsche Experten mit Gehaltsangabe
      • für afrikanische Experten mit Gehaltsangabe. Zusätzlich benötigt werden der Briefkopf der afrikanischen Institution, Stempel und Unterschrift des Unterschriftenbefugten der jeweiligen Institution, mit der schriftlichen Verpflichtung, Person x das Gehalt y entsprechend der Qualifikation auszuzahlen.
      • über die grundfinanzierten Arbeiten hinausgehende administrativer Aktivitäten
    4. Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen für wissenschaftlichen Nachwuchs sowie für Forschungsmanagerinnen und -manager in SSA
    5. Förderung von projektbezogenen Sach- und Verbrauchsmittel (außerhalb der Grundausstattung von Forschungseinrichtungen, z.B. vorhabensspezifische Geräte)
    6. Förderung sonstiger Kosten für gemeinsame Forschung (z.B. Transportkosten in Deutschland/Afrika, Frachtkosten für Labormaterialien u.ä.)
      Die vom Internationalen Büro übernommenen Pauschalsätze für Reisen und Aufenthalte deutscher und ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entnehmen Sie bitte der Tabelle unter folgender Adresse:
      https://www.pt-it.de/ptoutline/application/2SSA2012 
  3. IKT - Studienangebote: Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung im Bereich der angewandten Informations- und Kommunikationstechnologie können mit einer Maximalsumme von bis zu 150.000 EURO pro postgradualem Studienprogramm und Jahr bezuschusst werden, inklusive Studienstipendien. 
    1. Reisekosten für Hochschulpersonal zum Aufbau des Master- Programms (inklusive Aufenthalt bis zu 4 Wochen) 
      • Reisekosten deutscher Expertinnen/Experten nach SSA:
        Bereitstellung von Bahn- und Flugtickets (Economy Class inkl. Transfer zum/vom Flughafen) inklusive Erstattung notwendiger Visa und gesetzlich vorgeschriebener Impfungen und einer Tagegeldpauschale gemäß BRKG
      • Reisekosten der Expertinnen/Experten aus SSA nach Deutschland:
        Bereitstellung von Bahn- und Flugtickets (Economy Class inkl. Transfer zum/vom Flughafen) inklusive Erstattung notwendiger Visa und einer Tagegeldpauschale.
        Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind durch die Tagegeldpauschale bereits abgedeckt (derzeit bei: € 95 pro Tag) und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.
      • Reisekostenpauschale für afrikanische bzw. deutsche Teilnehmende an den postgradualen Studienprogrammen innerhalb Afrikas in Anlehnung an die Sätze des DAAD
    2. Stipendien (maximale Laufzeit 24 Monate)
      Bereitstellung von Stipendien für afrikanische bzw. deutsche Teilnehmende (TN) an den postgradualen Studienprogrammen in Afrika (max. 12 TN).
      Für afrikanische TN in den postgradualen Studienprogrammen in SSA werden bis zu 500,- EURO incl. Tuition Fees gewährt. Für afrikanische TN in Deutschland werden nach Maßgabe des DAAD monatlich 750,- EURO plus Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung finanziert, für afrikanische TN in Master- Programmen in SSA werden bis zu 500,- EURO incl. Tuition Fees gewährt.
    3. Personalmittel für projektbezogene inhaltliche wie administrative Arbeiten zur Koordinierung des Studienangebots.
      • für deutsche Expertinnen und Experten mit Gehaltsangabe
      • für afrikanische Expertinnen und Experten mit Gehaltsangabe. Zusätzlich benötigt werden der Briefkopf der afrikanischen Institution, Stempel und Unterschrift des Unterschriftenbefugten der jeweiligen Institution, mit der schriftlichen Verpflichtung, Person x das Gehalt y entsprechend der Qualifikation z auszuzahlen.
    4. Sachmittel
      maximal 20 % der bewilligten Mittel können für Sachmittel in SSA veranschlagt werden.

6 Verfahren

6.1 Verfahren zu Sondierungs- und Pilotmaßnahmen

6.1.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)

im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

Heinrich-Konen-Str. 1

53227 Bonn

Internet: http://www.internationales-buero.de/

Fachliche Ansprechpartnerinnen beim Internationalen Büro sind:

Frau Petra Ruth Mann (Südliches Afrika)
E-Mail: Petra-Ruth.Mann(at)dlr.de
Telefon: +49-228-38 21-1461 

Frau Nina Helm (Westafrika)
E-Mail: Nina.Helm(at)dlr.de 
Telefon: +49-228-3821-1546

Herr Stefan A. Haffner (Zentral- und Östliches Afrika)
E-Mail: Stefan.Haffner(at)dlr.de 
Telefon: +49-228-3821-1899

Administrative/Finanz- Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro ist:
Frau Stephanie Neumann
E-Mail: Stephanie.Neumann(at)dlr.de 
Telefon: +49-228 3821-1848

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Maik Brattan
E-Mail: Maik.Brattan(at)dlr.de 
Telefon: +49-228-3821-1651

Neben der Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme zu einem der obengenannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern , wird eine Informationsveranstaltung zu dieser Maßnahme geben. Tagungsort ist Bonn. Zeitpunkt und Veranstaltungsort können bei den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Projektträgers erfragt werden.

6.1.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Anträge werden laufend entgegengenommen und bearbeitet. Diese Bekanntmachung läuft bis zum 15.06.2012

Anträge, die nicht unter Nutzung der folgenden Maßgaben eingehen, werden am Auswahlverfahren nicht teilnehmen!

6.1.2.1 I. Stufe: Vorlage einer Projektskizze

In der ersten Verfahrensstufe ist dem Internationalen Büro bis spätestens 15.06.2012 zunächst eine Projektskizze (max. 20 Seiten DIN A4, "Arial", 11 Punkt, 1,5-zeilig, in englischer Sprache in elektronischer Form unter Nutzung von PT-Outlinehttps://www.pt-it.de/ptoutline/application/2SSA2012 einzureichen. Von afrikanischer und deutscher Seite sind hier gescannte Unterschriften ausreichend.

Achtung!
In der ersten Verfahrensstufe sind für die Projektskizzen je nach Projekttyp (Sondierungs- oder Pilotprojekte) folgende Gliederungen zwingend erforderlich.

Anträge, die diesen Maßgaben nicht entsprechen, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen sein.

Gliederungsvorlage für Projektskizzen - Sondierungsmaßnahmen

  • Projektskizze 2011 - Sondierungsmaßnahme
  • Titel des Vorhabens und ggf. Akronym
  • Beantragte Laufzeit
  1. Schlüsselbegriffe
  2. Koordinierende(r) Antragsteller(-in) und Partnerinstitution(en)
  3. Partner
  4. Vorhabensziele
  5. Arbeitsplan
  6. Qualifikationen der Beteiligten
  7. Bewertung der Erfolgsaussichten nach der Sondierungsmaßnahme

Anhänge

Gliederungsvorlage für Projektskizzen - Pilotmaßnahmen

  • Projektskizze 2011 - Pilotmaßnahme
  • Titel des Vorhabens und ggf. Akronym
  • Beantragte Laufzeit
  1. Schlüsselbegriffe
  2. Koordinierende(r) Antragsteller(-in) und Partnerinstitution(en)
     Partner
  3. Vorhabensziele
  4. Arbeitsplan
  5. Qualifikationen der Beteiligten
  6. Bewertung der Erfolgsaussichten nach der Pilotmaßnahme

Anhänge

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden. Antragstellende haben außerdem keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

Bewertungskriterien

Die eingegangenen Projektskizzen werden anhand der folgenden Kriterien durch externe Gutachten bewertet:

Sondierungsmaßnahmen

Grundvoraussetzungen

  • Erfüllung der vorgegebenen Zuwendungsvoraussetzungen (siehe oben)
  • Qualifikation der Antragstellenden und aller beteiligten Partner/innen

Vernetzung und Langfristigkeit

  • Stimulation und/oder Verstetigung neuer Partnerschaften und strategischer Netzwerke, besonders auch sogenannter Nord-Süd-Süd-Partnerschaften
  • Qualität und Reichweite der Vernetzung
  • Bestrebungen für längerfristige, kontinuierliche Kooperationen
  • Absicht, wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern

Partnerschaftlichkeit und Wissensmanagement

  • Bestrebungen für partnerschaftliche Arbeitsstrukturen (gleichwertige Partizipationsmöglichkeiten, bedarfsorientiertes Wissensmanagement, etc.)
  • Förderung der Chancengleichheit als Grundvoraussetzung durch Einbezug von Wissenschaftlerinnen (Genderaspekt)
  • Förderung von Chancengleichheit als Grundvoraussetzung durch Einbezug von Wissenschaftler/innen aus Afrika und Europa

Bedarfsorientierung und Multiplizierbarkeit

  • Mehrwert für Partnereinrichtungen
  • Innovationsgehalt
  • Qualität und Originalität des vorgeschlagenen Kooperationsthemas
  • Anwendungsbezug (Bedarfs- und Wirkungsorientierung v.a. aus der Perspektive aktueller Herausforderungen Afrikas)
  • Angemessene Einbindung von Sozialwissenschaften
  • Beiträge zu ökologisch angepassten, sozial verträglichen und wirtschaftlich tragfähigen Konzepten ("Nachhaltigkeit") mit hoher Relevanz für die betreffenden Regionen
  • Bestrebung, den Transfer zwischen Wissenschaft und Praxis sicherzustellen
  • Einordnung geplanter Aktivitäten in bestehende lokal-, national-, regional- und globalpolitische Zielsetzungen sowie Akteure/Netzwerke

Pilotmaßnahmen:

Grundvoraussetzungen

  • Erfüllung der vorgegebenen Zuwendungsvoraussetzungen (siehe oben)
  • Qualifikation der Antragstellenden und aller beteiligten Partner/innen

Vernetzung und Langfristigkeit

  • Stimulation und/oder Verstetigung neuer Partnerschaften und strategischer Netzwerke, besonders auch sogenannter Nord-Süd-Süd-Partnerschaften
  • Qualität und Reichweite der Vernetzung
  • Optionen für längerfristige, kontinuierliche Kooperationen
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses - Qualifizierungsmaßnahmen für Nachwuchswissenschaftler/innen müssen integraler Bestandteil des Antrages sein

Partnerschaftlichkeit und Wissensmanagement

  • Qualität der Entwürfe für partnerschaftliche Arbeitsstrukturen (gleichwertige Partizipationsmöglichkeiten, bedarfsorientiertes Wissensmanagement, etc.)
  • Förderung der Chancengleichheit als Grundvoraussetzung durch Einbezug von Wissenschaftlerinnen (Genderaspekt)
  • Förderung von Chancengleichheit als Grundvoraussetzung durch Einbezug von Wissenschaftler/innen aus Afrika und Europa

Bedarfsorientierung und Multiplizierbarkeit

  • Mehrwert für Partnereinrichtungen
  • Innovationsgehalt
  • Qualität und Originalität des vorgeschlagenen Kooperationsthemas
  • Anwendungsbezug (Bedarfs- und Wirkungsorientierung v.a. aus der Perspektive aktueller Herausforderungen Afrikas)
  • Angemessene Einbindung von Sozialwissenschaften
  • Beiträge zu ökologisch angepassten, sozial verträglichen und wirtschaftlich tragfähigen Konzepten ("Nachhaltigkeit") mit hoher Relevanz für die betreffenden Regionen
  • Sicherstellung des Transfers zwischen Wissenschaft und Praxis
  • Einordnung geplanter Aktivitäten in bestehende lokal-, national-, regional- und globalpolitische Zielsetzungen sowie Akteure/Netzwerke

Auf der Grundlage der Bewertung wird über eine Förderung und die Förderhöhe entschieden. Alle Antragstellenden werden über das Ergebnis der Auswahl schriftlich bis spätestens Juli 2012 informiert und gegebenenfalls zur formellen Antragstellung aufgefordert.

6.1.2.2 II. Stufe: Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabensbeschreibungen und Projektskizzen aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die Anträge der einzelnen Verbundmitglieder sollen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator möglichst unter Nutzung von "easy (AZA oder AZK)" https://foerderportal.bund.de/easy/ elektronisch erstellt werden.

Mit den für eine Förderung ausgewählten Antragstellenden wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung, gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.

6.1.3 Weitere Bedingungen und Hinweise

Das BMBF geht davon aus, dass die deutschen und afrikanischen Partnerinstitutionen zur Finanzierung der Projekte beitragen. Eine signifikante Eigenbeteiligung der deutschen und afrikanischen Partnerinstitutionen (z.B. durch Personalmittel, Bereitstellung von Infrastruktur u.a.) ist bei der Antragstellung mit einer geschätzten Angabe zum Finanzvolumen der jeweiligen Eigenbeteiligung nachzuweisen. Die afrikanischen Partnerinstitutionen werden als Unterauftragnehmende des deutschen Antragstellenden gefördert.

Internationale Forschungseinrichtungen mit Standort in Afrika können als zusätzliche Partnerinstitution (ohne Förderung) in das Projekt eingebunden werden.

Zur Evaluierung der geförderten Maßnahmen und Weiterentwicklung des Förderkonzeptes wird einmal jährlich ein Statusseminar durchgeführt; die Bereitschaft zur Teilnahme wird vorausgesetzt.

6.2 Verfahren zu IKT-Studienangebote: Maßnahmen zu Aus- und Fortbildung

6.2.1 Einschaltung des DAAD und Anforderung von Unterlagen

Mit der organisatorischen Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DAAD beauftragt:

DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst
German Academic Exchange Service
Kennedyallee 91-103
D-53175 Bonn
Internet: http://www.daad.de

Fachlicher Ansprechpartner beim DAAD ist:
Herr Cay Etzold
Referatsleiter Östliches und Südliches Afrika/413
Telefon: +49 - 228 - 882 686
Fax: +49 - 228 - 882 9686
E-Mail: etzold(at)daad.de

Administrative/Finanz- Ansprechpartnerin beim DAAD ist:
Frau Heide Albertin
Referentin Östliches und Südliches Afrika/413
Telefon: +49 - 228 - 882 275
Fax: +49 - 228 - 882 9275
E-Mail: albertin(at)daad.de

6.2.2 DAAD-Verfahren

Antragstellende wenden sich bezüglich inhaltlicher und verfahrenstechnischer Fragen im Bereich IKT-Studienangebote: Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung, bitte an die oben genannten Ansprechpersonen des DAAD.

Die finalisierten schriftlichen Anträge zur Förderung von IKT-Maßnahmen werden an das IB gerichtet. (Siehe 6.1.)

Der DAAD bestellt zur Bewertung der Anträge zu den IKT-Studienangeboten ein fachliches Expertengremium, bestehend aus Vertretenden des BMBF und des IB sowie unabhängigen Expertinnen und Experten. Die endgültige Auswahl trifft das BMBF unter Einbeziehung von IB und DAAD.

Die ausgewählten IKT-Studienangebote werden durch den DAAD per Zuwendungsvertrag gefördert.

6.2.3 DAAD-Bewertungskriterien

In Bezug auf Grundvoraussetzungen, Vernetzung und Langfristigkeit, Partnerschaftlichkeit und Wissensmanagement gelten die unter Punkt 6.1.3 Pilotmaßnahmen genannten Kriterien.

Für Bedarfsorientierung und Multiplizierbarkeit gilt:

  • Mehrwert für die Partnereinrichtungen, ggf. auch Innovationsgehalt
  • Qualität des vorgeschlagenen gemeinsamen Studienangebots

6.2.4 DAAD: Weitere Bedingungen und Hinweise

Es gelten die allgemeinen Bedingungen des Zuwendungsrechts sowie die ANBest für Projektförderung und die BNBest-BMBF 98. Ein Merkblatt für IKT-Studienangebote: Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung kann beim DAAD angefordert werden.

Ein Merkblatt für IKT-Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung kann beim DAAD angefordert werden.

7 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Webers 

Fußnote

Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens € 50 Mio. erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens € 43 Mio. beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens € 10 Mio. beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens € 2 Mio. beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23) Quelle: siehe http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf

Quelle: BMBF - Aktuelle Bekanntmachungen von Förderprogrammen und Förderrichtlinien Redaktion: Länder / Organisationen: Region Westafrika Region Ostafrika Region südliches Afrika Themen: Förderung Innovation Umwelt u. Nachhaltigkeit

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