StartseiteLänderAfrikaKeniaBekanntmachung des BMBF zur Förderung von afrikanisch-deutschen Forschungsnetzwerken für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika (RHISSA)

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von afrikanisch-deutschen Forschungsnetzwerken für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika (RHISSA)

Stichtag: 31.03.2022 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von afrikanisch-deutschen Forschungsnetzwerken für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika (RHISSA) vom 16.12.2021 (Bundesanzeiger vom 29.12.2021).

Gefördert werden mit dieser Förderrichtlinie der Auf- oder Ausbau von afrikanisch-deutschen Forschungsnetzwerken für Gesundheitsinnovationen sowie die Zusammenarbeit dieser Netzwerke mit anderen relevanten Akteuren. Leitgedanken der vorliegenden Fördermaßnahme sind eine gemeinsame Gestaltung durch afrikanische und deutsche Partner von Beginn an. Hierbei sollen wichtige aktuelle Forschungsfragen bearbeitet werden und die Ergebnisse der Projekte durch die Einbeziehung relevanter Ministerien und Mandatsträger in die Wissenschafts- und Gesundheitssysteme der afrikanischen Partnerländer einfließen.

Die Bekanntmachung schließt an die laufende Fördermaßnahme „Forschungsnetzwerke für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika“ und die Vorbereitungsphase der „Forschungsnetzwerke für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika“ an. Die Bekanntmachung ist daher beschränkt auf folgende – sich bereits in Förderung befindliche − Forschungsnetzwerke:

  • Die seit 2016 geförderten Netzwerke der 1. Förderrunde: ANDEMIA, CEBHA+, CYSTINET-Africa, TAKeOff und TB Sequel;
  • die aktuell geförderten Netzwerke der Vorbereitungsphase aus der Richtlinie zur Förderung einer Vorbereitungsphase von afrikanisch-deutschen Forschungsnetzwerken für Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika vom 16. Februar 2021 (BAnz AT 04.03.2021 B6).

Die im Rahmen dieser Ausschreibung geförderten Netzwerke müssen sich vordringlich mit Forschungsthemen befassen, die besondere Bedürfnisse der afrika­nischen Partnerländer widerspiegeln. Zudem sollten sie auf bestehenden Strukturen aufbauen und bereits in der Gründungsphase die nationalen beziehungsweise regionalen Gesundheits- und Forschungsstrategien oder -agenden der beteiligten afrikanischen Länder berücksichtigen.

Angesprochen sind alle Bereiche der Gesundheitsforschung, das heißt biomedizinische Forschung unter Berücksichtigung aller Schritte der Translationskette, Public-Health-Forschung und Gesundheitssystemforschung. Gefördert werden können Konzepte, die klare und belastbare Anwendungsziele (z.  B. Entwicklung von Produkten, Therapien, Leitlinien, Beratungskonzepten für Entscheidungsträger) verfolgen, deren Umsetzung bereits während der Projektdauer in Angriff genommen wird.

Die Konzepte sollten einen oder mehrere der folgenden Bereiche thematisieren:

  • Forschung zur Behandlung und Prävention von Krankheiten mit besonders hoher Krankheitslast in den afrika­nischen Partnerländern (wie armutsassoziierte und vernachlässigte Infektionskrankheiten, antimikrobielle Resistenzen und nichtinfektiöse Krankheiten) oder mit besonderen Auswirkungen auf das Gesundheitssystem;
  • Public-Health- und Systemforschung zur besseren Prävention von Krankheiten und schnelleren Überführung von neuen Therapieansätzen in die Versorgung (z.  B. auch Einbindung der Sozialwissenschaften) oder zur Anpassung vorhandener Ansätze an die lokalen Gegebenheiten;
  • holistische Forschungsansätze (z. B. "One Health");
  • epidemiologische Forschung zur Erhebung und Aufarbeitung von Gesundheitsdaten.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aus Deutschland und aus Ländern in Subsahara-Afrika. Zum Konsortium eines Forschungsnetzwerks gehören mindestens ein, höchstens zwei deutsche Partner und mindestens zwei, höchstens acht Partner aus Subsahara-Afrika.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger (DLR-PT) − Bereich Gesundheit – beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem zuständigen Projektträger bis spätestens zum 31. März 2022, 14 Uhr ME(S)Z zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

Quelle: BMBF - Bekannmachungen Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Ägypten Äquatorialguinea Äthiopien Benin Botsuana Burkina Faso Burundi Cabo Verde Côte d'Ivoire Dschibuti Eritrea Eswatini Gabun Gambia Ghana Guinea Guinea-Bissau Kamerun Kenia Kongo Kongo, Demokratische Republik Lesotho Liberia Madagaskar Malawi Mali Mauretanien Mauritius Mosambik Namibia Niger Nigeria Region Ostafrika Region südliches Afrika Region Westafrika Ruanda Sambia Senegal Sierra Leone Simbabwe Somalia Südafrika Sudan Südsudan Tansania Togo Tschad Uganda Zentralafrikanische Republik Themen: Förderung Innovation Lebenswissenschaften

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