StartseiteLänderAsienSingapurBekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema "Nachhaltige Entwicklung urbaner Regionen"

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema "Nachhaltige Entwicklung urbaner Regionen"

Stichtag: Südostasien: Anbahnungsphase: 25.04.2017; Definitionsphase: 25.04.2018 / China: Definitionsphase: 25.04.2017 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema "Nachhaltige Entwicklung urbaner Regionen" vom 14. Februar 2017 (Bundesanzeiger vom 20.02.2017). Die Förderung zielt insbesondere auf die Zusammenarbeit mit schnell wachsenden Städten und urbanen Regionen in den Zielregionen Südostasien und China.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Bis zum Jahr 2050 werden 70 % der Weltbevölkerung in Städten leben. Schon heute sind es mehr als 50 % und der Trend zur Urbanisierung ist vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern ungebrochen. 80 % der weltweit genutzten Energie und Ressourcen wird in urbanen Räumen verbraucht und mehr als dreiviertel der globalen Emissionen werden dort erzeugt. Städte müssen sich zu "Nachhaltigkeitsstädten" entwickeln, um die Post 2015-Ziele der Vereinten Nationen und die Umsetzung des Klimaabkommens von Paris zu erreichen.

In der Regel treten in schnell wachsenden Städten, ihrem Umland und städtischen Regionen Nachhaltigkeitsprobleme geballt auf, weil sich die politischen, wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen nur schrittweise an die Herausforderungen der Urbanisierung anpassen können. Zu den Problemen zählen überforderte Infrastruktursysteme und ökologische Risiken wie die Verschmutzung der Luft, die Überlastung der Trinkwasser- und Abwassersysteme oder das Verkehrs- und Abfallaufkommen. Die Städte befinden sich, entsprechend der sich schnell ändernden Anforderungen in einem ständigen Umbauprozess.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Forschung für nachhaltige Entwicklungen" (FONA3) sowie in Umsetzung der "Ziele für eine Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs)", der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung und der "New Urban Agenda" FuE1-Projekte zum Thema "Nachhaltige Entwicklung urbaner Regionen" zu fördern.

Ziel der Fördermaßnahme ist es, lokal angepasste Lösungsstrategien für die nachhaltige Entwicklung urbaner Regionen, die sowohl zu einer Verbesserung ökologischer Faktoren (Emissionen, Energie- und Ressourceneffizienz etc.) als auch zu einer Erhöhung der Resilienz von Städten führen, zu erarbeiten, zu erproben und Impulse für eine dauerhafte Implementierung der Strategien zu setzen.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" − AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Initiativen zur nachhaltigen Stadtentwicklung und einer entsprechenden öffentlichen Infrastruktur werden sowohl in Industrie- als auch in Entwicklungsländern nur dauerhaft vorsorgend und nachhaltig wirksam, wenn die Entschei­dungsträger über solides Handlungswissen verfügen. Dabei kann die Forschung helfen, die Umstände und Voraussetzungen zu klären, unter denen sich Erfolgsmodelle verallgemeinern und auf eine spezifische Problemstellung übertragen lassen. Hierbei müssen sowohl technologische Lösungen zu einer verbesserten Energie- und Ressourceneffizienz, zur Minderung des CO2-Ausstoßes und Konzepte für nachhaltige neue Infrastruktursysteme (Energieversorgung, ­Verkehrssysteme etc.) als auch gesellschaftliche Innovationen zum Umgang mit resultierenden veränderten Lebensbedingungen entwickelt werden.

In umsetzungsorientierten Forschungsprojekten in schnell wachsenden Städten und städtischen Regionen sollen daher in enger Kooperation zwischen Wissenschaft und Praxis entsprechende Lösungsstrategien entwickelt, erprobt und durch die lokalen Entscheidungsträger umgesetzt werden.

2.1 Internationale Kooperation

Die Förderung zielt insbesondere auf die Zusammenarbeit mit schnell wachsenden Städten und urbanen Regionen in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Diese Bekanntmachung ist zunächst auf die Zielregionen Südostasien und China beschränkt. Weitere Bekanntmachungen mit anderem regionalen Fokus (Afrika, Latein- und Südamerika) werden folgen.

Die Partnerinstitutionen des jeweiligen Landes sind während der Definitionsphase als gleichwertige Partner in die Planung einzubeziehen. Die Umsetzung des Projekts muss auf Augenhöhe gemeinschaftlich erfolgen. Ziel ist es, in den Partnerländern die Problemlösungskompetenz zu stärken.

Von den Partnern in der Zielregion wird ein substanzieller Eigenbeitrag zu den Projekten erwartet. Ausländische Kooperationspartner in Industrie- und Schwellenländern können nicht gefördert werden. Dienstleistungsverträge mit den Kooperationspartnern sind ebenfalls ausgeschlossen.

Bei einer Kooperation mit Entwicklungsländern ist eine (Teil-)Finanzierung der Partner über die Vergabe von Unteraufträgen möglich.

Im Rahmen der Vorhaben sollen Projektbüros/Koordinierungsstellen vor Ort in den Partnerstädten eingerichtet werden, um die lokale Verankerung sicherzustellen.

2.2 Forschungsthemen

Im Rahmen der übergreifenden Zielsetzung "nachhaltige urbane Regionen" sollen insbesondere Projekte gefördert werden, die dazu dienen die "Resilienz von Städten, ihrem Umland und städtischen Regionen" zu erhöhen. Innovative Konzepte zur Minderung der Emissionen im städtischen Raum (z. B. nachhaltige Mobilitätskonzepte, energieeffiziente Heizung bzw. Klimatisierung von Gebäuden) und einer besseren Resilienz der Städte stehen daher im Fokus dieser Ausschreibung. Dabei können die Schwerpunkte der Forschungsarbeiten in folgenden Bereichen liegen:

  • integrierte Stadtplanung, z. B. für energie- und ressourceneffizientes Bauen, mitwachsende und resiliente Infrastruktursysteme und nachhaltige Mobilität;
  • Verminderung des Treibhausgas- und Schadstoffausstoßes in Unternehmen, Haushalten und im Verkehr;
  • Risikomanagement bei Extremwetterereignissen und Naturkatastrophen in schnell wachsenden Städten, ihrem Umland und städtischen Regionen.

Die genannten Punkte sind beispielhaft zu verstehen und schließen weitere der Resilienz von Städten zuzuordnende Fragestellungen nicht aus. Themen wie Governancestrukturen und Partizipation, Aus- und Weiterbildung von Fachkräften sowie Verfügbarkeit und Management von planungsrelevanten Daten können in den Projekten mitberücksichtigt werden, sollten aber aufgrund der Umsetzungsorientierung der Fördermaßnahme nicht alleiniges Forschungsthema sein.

Keiner der Vorschläge darf "Insellösungen" erzeugen. Die Implementierungsziele sollen vielmehr mit vorhandenen Stadtentwicklungs- und Klimaschutzplänen abgestimmt und in diese integriert werden. Auch die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf das Umland (Stadt-Hinterland-Beziehung) sollten mitberücksichtigt werden.

Antragsteller, die mit Bezug auf das Forschungsprojekt zusätzlich Berufsbildungsmaßnahmen zur Ausbildung benötigter Facharbeiter nach deutschem dualen Vorbild vorsehen möchten, können sich für diese Projektkomponente über die folgende BMBF-Förderbekanntmachung bewerben: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1253.html.

2.3 Struktur und Ausrichtung der Vorhaben

Um die frühe und umfassende Beteiligung von Praxisakteuren, die Umsetzungsorientierung aber auch die Flexibilität in den Projekten sicherzustellen, erfolgt die Förderung über mehrere Phasen, die jeweils gesondert zu beantragen sind:

  1. Vorarbeit für die FuE-Phase (18 oder 24 Monate)
    1. Anbahnungsphase (Dauer sechs Monate);
    2. Definitionsphase (Dauer 18 Monate).
  2. FuE-Phase (Dauer vier Jahre, Meilensteinbegutachtung nach 24 Monaten)
  3. Implementierungsphase (Dauer: zwei Jahre).

Für Projekte in der Zielregion Südostasien können zur Vorbereitung der ersten Antragstellung und zur Einbeziehung von Kooperationspartnern in die Projektkonzeption optional Anbahnungsprojekte mit Vorbereitungsreisen und Workshops durchgeführt werden (Anbahnungsphase I Buchstabe a). Details zu den Förderverfahren siehe die Nummern 7.2 und 7.3. Für Kooperationsprojekte mit der Zielregion China ist eine Anbahnungsphase nicht vorgesehen.

2.4 Wissenschaftliche Begleitung, Vernetzung, Transfer

Die Fördermaßnahme soll durch ein Vernetzungs- und Transfervorhaben unterstützt werden, das sowohl inhaltliche als auch organisatorische Aufgaben wahrnimmt. Wesentliche Ziele des Vernetzungs- und Transfervorhabens sind die ­projektübergreifende Synthese von Ergebnissen und Lösungsstrategien, die Unterstützung von Ergebnistransfer und -anwendung, die Vernetzung der Projekte sowie die Sichtbarkeit der Fördermaßnahme. Dadurch soll den geförderten Vorhaben eine effiziente und reibungslose Kommunikation und Zusammenarbeit über die Projektgrenzen hinaus ermöglicht werden. Die Durchführung des Vernetzungs- und Transfervorhabens erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMBF und dem Projektträger und umfasst im Einzelnen folgende Aufgaben:

  • Synthese der Erkenntnisse aus den geförderten Vorhaben;
  • fortlaufende Unterstützung von Lernprozessen in den geförderten Vorhaben;
  • Unterstützung bei der Aufbereitung von Ergebnissen für relevante Zielgruppen der nachhaltigen Urbanisierung sowie bei der Entwicklung von Transfer- und Implementierungsstrategien;
  • Wirkungsanalyse der vor Ort implementierten Ergebnisse und Planungsmechanismen, inkl. Entwicklung von Indikatoren für die Wirkungsanalyse;
  • Entwicklung eines Konzepts und Aufbau einer Transfer- und Demonstrationsplattform für die Nutzung der Ergebnisse;
  • inhaltliche und organisatorische Arbeiten zur Vernetzung der geförderten Vorhaben untereinander und mit relevanten nationalen und internationalen Fachkreisen;
  • Konzept für die Kommunikation der Ergebnisse an relevante Stakeholder u. a. für die spätere Umsetzung.

Vorgesehen ist eine Laufzeit über alle Phasen der Forschungsprojekte plus sechs Monate für den Projektabschluss.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kommunen und Länder, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen − insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) − und gesellschaftliche Organisationen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

In der FuE-Phase werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, in denen Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Institutionen und Organisationen aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft (in der Zielregion) und gegebenenfalls Wirtschaft zusammenarbeiten. Die Antragsteller müssen entsprechend bereit sein, übergreifende Problemlösungen im Rahmen eines regionalen Verbundprojekts arbeitsteilig und partnerschaftlich zu erarbeiten. Zum Erreichen des Projektziels soll die bestmögliche Zusammensetzung des Verbunds gewählt werden. Die Beteiligung deutscher Kommunen als Kooperationspartner wird begrüßt.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

In der Definitionsphase muss das Konsortium noch nicht vollständig zusammengesetzt sein. Bei der Skizzeneinreichung müssen aber zumindest eine deutsche Hochschule oder Forschungseinrichtung und ein einschlägiger Partner aus der Zielregion beteiligt sein.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsprojekten an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Bemessungsgrundlage für Kommunen sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Eine Eigenbeteiligung der kommunalen Antragsteller ist erwünscht, aber keine notwendige Voraussetzung für eine Förderung.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung.

Personalausgaben/-kosten sind nur zuwendungsfähig, soweit sie nicht bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind. Wenn bestehendes Personal im Projekt tätig werden soll, sind gegebenenfalls die Ausgaben/Kosten für eine Ersatzkraft, die vorübergehend den bisherigen Aufgabenbereich des Projektmitarbeiters übernimmt, zuwendungsfähig.

Für Partner in Entwicklungsländern können, sofern andere Finanzierungsmittel nicht gegeben sind, Personal-, Sach- und Reisekosten in einem Unterauftrag beantragt werden (gilt nicht für Schwellenländer).

Abgerechnet werden können in jedem Fall nur die tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bei Zuwendungen an Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil der Zuwendungsbescheide.

Außerdem können weitere Nebenbestimmungen und Hinweise des BMBF zu dieser Fördermaßnahme Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
DLR Projektträger
Umwelt und Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Ansprechpartnerin ist:

Dr. Heike Bauer
Telefon: +49 2 28/38 21-15 14
E-Mail: heike.bauer(at)dlr.de

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen. Dort sind weitere Hinweise erhältlich.

Die Abwicklung der optionalen Anbahnungsphase für Südostasien erfolgt über das Internationale Büro des BMBF.

DLR Projektträger
Internationales Büro
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartner dort ist:

Sophie von Knebel
Telefon: +49 2 28/38 21-16 28
E-Mail: sophie.vonknebeldoeberitz(at)dlr.de

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Auswahlverfahren für die beantragten Vorarbeiten (Anbahnungs- und Definitionsphase) ist zweistufig angelegt, d. h., dass zunächst Skizzen einzureichen sind (siehe Nummer 7.3.1).

Das Antragsverfahren für die darauf aufbauende FuE-Phase und die abschließende Implementierungsphase sind jeweils einstufig angelegt, d. h., dass jeweils direkt Vollanträge einzureichen sind (siehe die Nummern 7.3.2 und 7.3.3).

7.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die Förderung gliedert sich in die in Nummer 2.3 Struktur und Ausrichtung der Vorhaben genannten Projektphasen. Beantragt und gefördert wird − nach einer optionalen sechsmonatigen Anbahnungsphase für die Zielregion Südostasien − zunächst nur die 18-monatige Definitionsphase. In dieser Phase haben die ausgewählten und bewilligten ­Projekte die Gelegenheit, das Vorhaben zu konkretisieren. Hierbei ist die Beteiligung aller Partner, die Definition von gemeinsamen Zielen sowie von wissenschaftlichen und praktischen Methoden und Arbeitsschritten zentral. Der Antrag auf Förderung einer FuE-Phase ist das Ergebnis dieser Phase. Vor Ende der FuE-Phase kann schließlich eine optionale Implementierungsphase beantragt werden. Für diese Phase werden besonders innovative Konzepte ausgewählt.

Das Verfahren ist offen und wettbewerblich.

Aus der Vorlage von Förderanträgen kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

7.3.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist von dem koordinierenden Verbundpartner zunächst eine Projektskizze einzureichen.

Die Einreichung der Projektskizze erfolgt grundsätzlich elektronisch über das Internet-Portal PT-Outline.

Damit die Online-Version der Projektskizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusammen mit den über PT-Outline generierten Formblättern zusätzlich fristgerecht zu unten genanntem Termin unterschrieben bei dem mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme beauftragten DLR Projektträger eingereicht werden. Die Unterschrift des koordinierenden Verbundpartners ist ausreichend.

Vorlage von Skizzen zur Anbahnungsphase:

Das Antragsverfahren für Anbahnungsprojekte mit Partnern in Südostasien (Sondierungsmaßnahmen und Machbarkeitsuntersuchungen) ist zweistufig angelegt. Die Anbahnungsprojekte sollen Laufzeiten bis zu sechs Monaten aufweisen und maximal eine Unterstützung in Höhe von 40 000 Euro erhalten. Zuwendungsfähig sind Reisekosten, Personalkosten sowie sonstige Vorhabenkosten.

Die Projektanträge sind auf Deutsch oder Englisch (deutsche Zusammenfassung zwingend erforderlich) einzureichen.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 25. April 2017

zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form über das Skizzentool PT-Outline https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/urban_sea vorzulegen. Der Skizze ist ein Anschreiben/Vorblatt zur Einreichung beizulegen, auf dem ­Vertreter aller Projektpartner mittels rechtsverbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben bestätigen. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Vorhabenbeschreibung ist mit einer Länge von maximal zehn Seiten (Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig) nach folgender Gliederung zu strukturieren:

  • Deckblatt: Thema des beabsichtigten Vorhabens, Angaben zu Gesamtkosten bzw. -ausgaben und zur beantragten Fördersumme sowie zur Vorhabenlaufzeit (jeweils bezogen auf die Anbahnungsprojekte), Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des/der Antragsteller(s);
  • zusammenfassende Darstellung des Vorhabens (maximal eine Seite);
  • Beschreibung der Problemstellung: Darstellung des Handlungsbedarfs unter Berücksichtigung der bestehenden ­regionalen Gegebenheiten, Darstellung des Stands der Wissenschaft und Technik sowie eigener Vorarbeiten; Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen der Bekanntmachung;
  • Ziele, Exzellenz und Originalität des Vorhabens (Gesamtziele des Vorhabens; Arbeitsziele des Anbahnungsprojekts; wissenschaftliche Exzellenz und Originalität des angestrebten Verbundvorhabens);
  • Ausgangssituation − Stand der Wissenschaft und Technik (Stand der Wissenschaft und Technik; Ausgangssituation im Zielland; bisherige Kooperationserfahrungen des Antragstellers im Zielland);
  • ausführliche Beschreibung der Methodologie und des Arbeitsplans (Methoden, vorhabenbezogene Ressourcen­planung für das Anbahnungsprojekt);
  • Nutzen und Verwertbarkeit der Ergebnisse des angestrebten Verbundvorhabens;
  • Zusammenarbeit mit Dritten (Darstellung der im Vorhaben beteiligten, angestrebten Kooperationspartner; Qualifikationen des Antragstellers und der beteiligten, angestrebten nationalen und internationalen Kooperationspartner);
  • Anlagen (Lebenslauf, Liste mit relevanten Publikationen).

Die eingegangenen Projektanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • thematischer Bezug des verfolgten Forschungsthemas zur vorliegenden Bekanntmachung;
  • Qualität und Relevanz des angestrebten Forschungsansatzes (z. B. Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung);
  • Qualifikation und Zusammenarbeit, Qualifikation der Projektpartner und Qualität der angestrebten Zusammenarbeit; erkennbarer Mehrwert für die deutsche(n) Partnereinrichtung(en);
  • Umsetzbarkeit und Erfolgsaussichten, Chancen-Risiko-Abwägung, Erfolgsaussichten und Nachhaltigkeit der Projektanbahnungen, Stakeholdereinbindung, Anwendbarkeit und Ergebnistransfer;
  • Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Anbahnungsprojekts.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und deren Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert einen förm­lichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Der förmliche Förderantrag muss zusätzlich zur Projektskizze folgende Angaben in deutscher Sprache enthalten:

  • detaillierte Beschreibung der geplanten Arbeitspakete
  • detaillierter Arbeitsplan,
  • detaillierter Zeitplan,
  • detaillierte Finanzplanung.

Er wird nach folgenden zusätzlichen Kriterien bewertet:

  • Qualität des detaillierten Arbeitsplans;
  • Durchführbarkeit des Arbeitsplans im zeitlichen Rahmen;
  • Angemessenheit der beantragten Finanzmittel.

Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy-Online" zu erstellen. Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse:

https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Es ist beabsichtigt, über die Projektanträge innerhalb von drei Monaten nach dem Stichtag zu entscheiden.

Zum Ende der Anbahnungsprojekte müssen die Projektleiter eine Projektskizze für die Definitionsphase im Rahmen dieser Bekanntmachung einreichen oder in einem detaillierten Abschlussbericht erläutern, warum ein Antrag auf ­Projektförderung für nicht sinnvoll erachtet wird. Für die Vorlage und Auswahl einer Projektskizze gelten die in Nummer 7.3.1 erläuterten Bedingungen.

Vorlagen von Skizzen zur Definitionsphase:

Die Vorhabenbeschreibung ist mit einer Länge von maximal 15 Seiten (Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig) nach folgender Gliederung zu strukturieren:

  • Deckblatt: Thema des beabsichtigten Vorhabens, Angaben zu Gesamtkosten bzw. -ausgaben und zur beantragten Fördersumme sowie zur Vorhabenlaufzeit (jeweils bezogen auf die Definitionsphase), Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des/der Antragsteller(s);
  • zusammenfassende Darstellung des Vorhabens (maximal eine Seite);
  • Beschreibung der Problemstellung: Darstellung des Handlungsbedarfs unter Berücksichtigung der bestehenden ­regionalen Gegebenheiten, Darstellung des Stands der Wissenschaft und Technik sowie eigener Vorarbeiten;
  • Erläuterung der Zielsetzung und des verfolgen Lösungsansatzes, Indikatoren zur (quantitativen oder qualitativen) Beschreibung des Projekterfolgs sowie gegebenenfalls auch der mittelbaren wirtschaftlichen, sozialen und/oder politischen Effekte;
  • Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen der Bekanntmachung;
  • Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und des Arbeitsprogramms für die Definitionsphase, unter Einschluss der Darstellung von Methoden, die zur Anwendung kommen bzw. entwickelt werden sollen und einer Meilensteinplanung;
  • vorgesehene Kooperationen und Arbeitsteilung: Konzept für die trans- und gegebenenfalls interdisziplinäre Zusammenarbeit, Beschreibung der vorgesehenen Verbundstruktur und des Projektmanagements, Strategie zur Bündelung und Integration der verschiedenen Wissensbestände sowie zum Umgang mit potenziellen Konflikten;
  • erwartetes Ergebnis, Anwendungspotenzial und angestrebte Ergebnisverwertung, inkl. individueller Verwertungspläne für jeden Projektpartner (Gliederung: Wirtschaftliche Erfolgsaussichten, Wissenschaftliche Erfolgsaussichten, Wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit);
  • Zeit- und Finanzierungsplan für die Definitionsphase sowie grob für die FuE-Phase.

Die Projektskizze ist in englischer Sprache über das Skizzentool PT-Outline https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/urban_chn einzureichen. Zusätzlich ist eine deutsche Zusammenfassung mit einem Umfang von maximal fünf Seiten vorzulegen.

Als Anhang können Literaturlisten und Lebensläufe beigefügt werden.

Die Unterlagen müssen selbsterklärend sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen sowie Recherchen ­zulassen. Es steht den Bewerbern frei, im Rahmen des vorgegebenen Umfangs weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung des Vorhabens von Bedeutung sind. Als Anlagen sind aber in jedem Fall nur die oben genannten Unterlagen zugelassen.

Die Frist für die Einreichung von Skizzen für Kooperationsprojekte mit China (Definitionsphase) endet am 25. April 2017.

Die Frist für die Einreichung von Skizzen für Kooperationsprojekte mit Südostasien (Definitionsphase) endet am 25. April 2018.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Vorgaben ist Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Skizze.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Skizze.

Es wird empfohlen, die Skizze, insbesondere die Problemstellung und mögliche Lösungswege, gemeinsam mit dem ausländischen Partner zu erstellen. Für die Projekte mit Partnern in südostasiatischen Ländern kann hierzu eine gesonderte Anbahnungsphase (siehe oben) beantragt werden.

Die eingegangenen und begutachtungsfähigen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen/Gutachter nach den unten genannten Kriterien bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt und zur Abgabe eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Das Ergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Bei der Bewertung werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Passfähigkeit zu den Themenbereichen der Bekanntmachung;
  • Relevanz und Eignung des Projektfokus für die Region;
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Konzepts und gegebenenfalls der Vorarbeiten, Originalität des Forschungsansatzes;
  • Angemessenheit und Qualität des trans- und gegebenenfalls interdisziplinären Konzepts (Zusammensetzung des Forschungsteams, Design des Forschungsprozesses);
  • Kompetenz der Antragsteller, einschließlich der Erfahrungen zu inter- und transdisziplinärer Zusammenarbeit;
  • Angemessenheit der Finanzplanung.

Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, zusätzlich zur Bewertung der schriftlich eingereichten Unterlagen die Antragsteller zu einem persönlichen Gespräch einzuladen und die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse in die Auswahl einfließen zu lassen.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag für die Definitionsphase über das Internet-Portal easy-Online https://foerderportal.bund.de/easyonline vorzulegen. Dieser muss zusätzlich zur Projektskizze folgende Angaben in deutscher Sprache enthalten:

  • detaillierte Beschreibung der geplanten Arbeitspakete
  • detaillierter Arbeitsplan,
  • detaillierter Zeitplan,
  • detaillierte Finanzplanung.

Er wird nach folgenden zusätzlichen Kriterien bewertet:

  • Qualität des detaillierten Arbeitsplans;
  • Durchführbarkeit des Arbeitsplans im zeitlichen Rahmen;
  • Angemessenheit der beantragten Finanzmittel.

Die Definitionsphase wird für die Dauer von 18 Monaten gewährt. Ziele sind:

  • Zusammenstellung eines geeigneten Konsortiums;
  • Analyse der Stakeholder;
  • verbindliche Einbindung der relevanten Stakeholder;
  • Einbindung weiterer wissenschaftlicher Partner, falls dies im Ergebnis der Arbeiten erforderlich ist;
  • Konkretisierung der Problemdefinition und der Forschungsidee gemeinsam mit allen Partnern (inkl. Stakeholdern);
  • Konkretisierung und gegebenenfalls Prüfung methodischer Ansätze;
  • Konkretisierung der inter- und transdisziplinären Arbeitsweise im Projekt;
  • Erstellung eines Datenmangementkonzepts;
  • Erstellung eines "Capacity Building"-Konzepts zur Verankerung der Lösungsstrategien in der Zielregion auch über die Förderdauer hinaus.

Zwölf Monate nach Projektbeginn ist ein Vollantrag für die Hauptphase vorzulegen. Die verbleibenden sechs Monate müssen im Projektantrag für die Definitionsphase bereits mit einem Arbeitsplan untersetzt sein. Zudem muss die ­Definitionsphase insgesamt so angelegt sein, dass auch im Falle keiner weiteren Förderung verwertbare Konzepte entstehen.

7.3.2 Beantragung der FuE-Phase (Hauptphase)

Für die maximal vierjährige FuE-Phase sind dem Projektträger bis zum Ende des zwölften Monats der Definitionsphase begutachtungsfähige, förmliche Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die gemeinsame Verbundvorhabenbeschreibung soll dabei auf der Vorhabenbeschreibung für die Definitionsphase aufbauen und diese konkretisieren. Insbesondere sind auch Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Planung und die Ergebnisse in Bezug auf die Bemühungen zum Aufbau der Verbundpartnerschaft sowie in Bezug auf die Analyse der regionalen Gegebenheiten darzustellen und zu reflektieren. Für jeden Projektpartner ist zusätzlich eine Beschreibung des Teilprojekts beizufügen (Details zu Gliederung und Umfang der Anträge werden mit Bewilligung der Definitionsphase bekannt gegeben).

Bei der Bewertung und Auswahl der Anträge lassen sich BMBF und Projektträger von externen Gutachtern und Experten beraten. Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Relevanz und Eignung des Projektfokus für die Region;
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Konzepts und gegebenenfalls der Vorarbeiten, Originalität des Forschungsansatzes;
  • Angemessenheit und Qualität des inter- und transdisziplinären Konzepts (Zusammensetzung des Forschungsteams, Design des Forschungsprozesses);
  • Kompetenz der Antragsteller, einschließlich der Erfahrungen zu inter- und transdisziplinärer Zusammenarbeit;
  • systemischer Ansatz, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der vorgeschlagenen Lösungen;
  • umsetzungsorientierte Projektkonzeption, Perspektiven zur Nutzung und weiteren Implementierung nach Ende der Förderung;
  • Potenzial der Übertragbarkeit auf andere Regionen und Handlungsfelder;
  • Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Organisation und des Managements des Verbundvorhabens;
  • Angemessenheit der Finanzplanung.

Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, zusätzlich zur Bewertung der schriftlich eingereichten Unterlagen die Antragsteller zu einem persönlichen Gespräch einzuladen und die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse in die Auswahl einfließen zu lassen.

Die Förderung der Projekte der Hauptphase erfolgt für vier Jahre.

7.3.3 Beantragung der Implementierungsphase

Wenn in der geförderten FuE-Phase Ergebnisse erzielt werden, die unter Einbindung von deutschen und/oder lokalen Unternehmen in Kürze implementiert werden können, besteht die Möglichkeit eine gesonderte Implementierungsphase mit einer maximalen Dauer von zwei Jahren zu beantragen. Diese Phase zielt auf die praktische Umsetzung und/oder Übertragung der Ergebnisse auf andere Städte oder Stadtregionen. Interessenten werden rechtzeitig vor Ende der FuE-Phase über die genauen Modalitäten informiert. Ziel ist eine nahtlose Anschlussförderung besonders vielversprechender Umsetzungsvorhaben.

7.4 Antrags- und Förderverfahren für das Vernetzungs- und Transfervorhaben

Das Begleitvorhaben soll die in Nummer 2.4 beschriebenen Aufgabenfelder abdecken. Formlose, begutachtungsfähige Projektskizzen in deutscher Sprache können bis zum 30. Mai 2017

in PT-Outline https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/urban_vt beim Projektträger eingereicht werden.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Das Vernetzungs- und Transfervorhaben kann gegebenenfalls auch von einem Verbund von maximal drei Partnern übernommen werden. In diesem Fall ist von den Interessenten in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator eine gemeinsame Projektskizze vorzulegen.

Die Projektskizze darf eine Länge von 20 Seiten (Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig) nicht überschreiten und ist nach folgender Gliederung zu strukturieren:

  • Deckblatt: Thema des beabsichtigten Vorhabens, Angaben zu Gesamtkosten bzw. -ausgaben und zur beantragten Fördersumme, Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Einreichers;
  • zusammenfassende Darstellung des Vorhabens (maximal eine Seite);
  • Ausführung des Konzepts bzw. der konzeptionellen Bausteine des Vernetzungs- und Transfervorhabens;
  • grobe Beschreibung des Arbeitsprogramms unter Einschluss der Darstellung der einzusetzenden Methoden und einer Meilensteinplanung;
  • Vorerfahrung und Qualifikation des Projektteams, gegebenenfalls vorgesehene Kooperationen und Arbeitsteilung;
  • Strategien für Ergebnistransfer und -verwertung (in Bezug auf die Erkenntnisse des Vernetzungs- und Transfervorhabens);
  • Zeitplanung und Ausgaben-/Kostenschätzung.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Qualität des Gesamtkonzepts für die wissenschaftliche Begleitung;
  • Kompetenz und Erfahrung der Einreicher insbesondere mit Blick auf die Themenfelder nachhaltige Stadt- und ­Regionalentwicklung, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel sowie Methoden der inter- und transdisziplinären Forschung, der Syntheseforschung sowie des Transfers von Ergebnissen in die Praxis;
  • Erfahrung der Antragsteller mit internationalen Forschungsprojekten, auch in schwierigem interkulturellen Umfeld;
  • Effektivität und Effizienz der vorgeschlagenen Organisation und des Managements des Vorhabens, auch im Hinblick auf den möglichst geringen Zusatzaufwand für die zu begleitenden Forschungsprojekte;
  • Angemessenheit der Finanzplanung.

Zusätzlich zur Bewertung der schriftlich eingereichten Unterlagen behalten sich das BMBF und der Projektträger vor, die Interessenten zu einem persönlichen Gespräch einzuladen und die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse in die Auswahl einfließen zu lassen. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und deren Bewertung wird das die für eine Förderung geeignete Konzept ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

In einer zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förm­lichen Förderantrag über das Internet-Portal easy-Online https://foerderportal.bund.de/easyonline vorzulegen. Bei ­Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorhabenbeschreibung darf eine Länge von 50 Seiten (Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig) nicht überschreiten. Die Vorhabenbeschreibung soll gegenüber der Projektskizze insbesondere das Arbeitsprogramm detaillieren und die Bausteine des Vorhabens konzeptionell fundieren.

Der eingereichte Antrag wird nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Abdeckung und qualitative Ausgestaltung der einzelnen Aufgaben;
  • Qualität des Konzepts für die Syntheseforschung;
  • Qualität des Konzepts für die Unterstützung von Lernprozessen in den Projekten;
  • Qualität des Konzepts für die Unterstützung von Ergebnistransfer und -umsetzung;
  • Qualität des Konzepts für den Aufbau einer Transfer- und Demonstrationsplattform.

Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und deren Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.5 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der ­Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2026 gültig.

Bonn, den 14. Februar 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Gisela Helbig


1 FuE = Forschung und Entwicklung

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: Länder / Organisationen: China sonstige Länder Indonesien Malaysia Philippinen Singapur Thailand Vietnam Themen: Förderung Umwelt u. Nachhaltigkeit

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