StartseiteLänderAsienTaiwanBekanntmachung des BMBF zur Förderung der „Projektbezogenen Mobilität" mit Taiwan

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung der „Projektbezogenen Mobilität" mit Taiwan

Stichtag: 03.11.2017 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung der „Projektbezogenen Mobilität“ mit Taiwan vom 28. August 2017 (Bundesanzeiger vom 01.09.2017)

Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie des Aktionsplans „Internationale Kooperation“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Hierdurch sollen die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit (WTZ) mit Taiwan gefördert und insbesondere gemeinsame Forschungsprojekte von gegenseitigem Interesse vorbereitet werden.

Die Förderung bezieht sich auf den Personalaustausch, die Koordinierung der Forschungskooperation, vorhaben­bezogene Reise- und Aufenthaltskosten/-ausgaben und auf die Organisation von Veranstaltungen. Die geplanten Maßnahmen sollen Forschungsvorhaben begleiten, die aus anderen Quellen finanziert sind. Sie sollen folgende Ziele verfolgen:

  • Förderung des wissenschaftlichen Austauschs mit Taiwan,
  • Förderung der internationalen Vernetzung in folgenden thematischen Schwerpunktbereichen:
    • Materialwissenschaften (ausgenommen Batterieforschung),
    • Ressourceneffizienter Maschinenbau und begleitende Dienstleistungen,
    • Biotechnologie,
    • Erneuerbare Energien (insbesondere Intelligente Energiesysteme und Digitalisierung sowie Photovoltaik/Halb­leitertechnik),
    • Smart City (insbesondere Werkzeuge für die „smarte" Stadtplanung, Transfer von sektoriellen „Daten-Silos“ zu „ready-to-use" -Datensammlungen, Datenqualität, Datenrechte, Governance, Co-Produktion in der Stadtentwicklung) sowie
    • Kreislaufwirtschaft (insbesondere Kunststoffrecycling),
  • Vorbereitung von Folgeaktivitäten (z. B. Antragstellung in BMBF-Fachprogrammen, Horizont 2020 u. Ä.),
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Die Projektskizze muss von dem deutschen Antragsteller gemeinsam mit mindestens einem Kooperationspartner aus Taiwan eingereicht werden. Die Teilnahme weiterer Partner („Dritter“) an dem Forschungsvorhaben ist möglich, sofern dies von Vorteil für das Vorhaben ist und weitere Partner eigene Mittel einbringen.

Es ist nicht vorgesehen, dass Mittel aus dieser Fördermaßnahme den taiwanesischen Partner finanzieren. Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn der taiwanesische Partner einen Komplementärantrag beim „Department of International Cooperation and Science Education“ im „Ministry of Science and Technology“ in Taiwan gestellt hat.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit beauftragt.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: Länder / Organisationen: Taiwan Themen: Förderung

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