StartseiteLänderAsienVietnamBekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Themenfeld "Internationale Partnerschaften für nachhaltige Klimaschutz- und Umwelttechnologien und -dienstleistungen (CLIENT)"

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Themenfeld "Internationale Partnerschaften für nachhaltige Klimaschutz- und Umwelttechnologien und -dienstleistungen (CLIENT)"

Stichtag: ursprünglich 31.08.2012; verlängert zum 31.08.2013 (siehe Änderungsmitteilung) Programmausschreibungen

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmenprogramm "Forschung für nachhaltige Entwicklungen" zum Themenfeld "Internationale Partnerschaften für nachhaltige Klimaschutz- und Umwelttechnologien und -dienstleistungen (CLIENT)"

Die grundlegende Forderung der Nachhaltigkeit ist, den nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Welt zu hinterlassen und den Wohlstand aller Menschen zu erreichen und zu sichern. Die weiter voranschreitenden Umweltprobleme wie der Klimawandel und die Folgen des zunehmenden Ressourcenverbrauchs sind große Herausforderungen für eine nachhaltige Entwicklung aus globaler Perspektive. Ein wichtiger Schlüssel für die Bewältigung dieser Herausforderungen sind neue Technologien, Dienstleistungen und Organisationsformen: Nur durch nachhaltige Innovationen lassen sich Wirtschaftswachstum und Schutz von Umwelt und Klima verknüpfen. Darin liegt gleichzeitig auch eine wirtschaftliche Chance. Alle bekannten Prognosen sagen eine expansive Entwicklung für Umwelttechnologien auf den Weltmärkten voraus und damit Perspektiven für die Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Den Industrieländern wie Deutschland und den wirtschaftlich stark wachsenden Staaten wie Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika aber auch Entwicklungsländern wie z.  B. Vietnam kommt eine besondere Rolle in der Entwicklung und im Einsatz von Umwelttechnologien und -dienstleistungen zu. Aus ihrer wachsenden Wirtschaftsleistung, ihrer teils hohen Teilhabe am internationalen Wissenschafts- und Forschungsgeschehen und aus dem gemeinsamen Leitziel der nachhaltigen Entwicklung ergeben sich besondere Möglichkeiten: In strategischen Partnerschaften kann der Weg für neue oder besser angepasste nachhaltige Umwelt- und Klimaschutztechnologien und -dienstleistungen bereitet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen modellhafte internationale Forschungs- und Entwicklungsinitiativen entstehen, die maßgebliche Beiträge zur Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen, zur Reduzierung der Belastung von Luft, Wasser und Boden wie auch zur effizienteren Nutzung von Energie, Rohstoffen und Flächen leisten. 

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Ziel der Fördermaßnahme ist es, durch modellhafte Projekte internationale Partnerschaften in Forschung, Entwicklung und Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutztechnologien und -dienstleistungen zu schaffen und weiter auszubauen sowie Leitmarktentwicklungen in diesem Feld anzustoßen. Dabei stehen neben den technologischen Aspekten auch sozioökonomische Aspekte und Fragen der guten Regierungsführung (good governance) sowie frühzeitige Einbindung relevanter Akteure (stake holder involvement) im Vordergrund.

Die Fördermaßnahme konkretisiert die Hightech-Strategie, den Masterplan Umwelttechnologien der Bundesregierung sowie die Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung durch die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die in Kooperation mit maßgeblichen Einrichtungen in dem jeweiligen Partnerland durchgeführt werden. Der Einpassung der Technologien an die Bedarfe vor Ort, der Verbindung mit den geeigneten Organisationsformen und Dienstleistungen sowie der konkreten Umsetzung der entwickelten Ansätze kommt eine besondere Bedeutung zu.

Als ein führendes Exportland von Umwelttechnologien nimmt Deutschland seine Verantwortung für die UN-Millenniumsentwicklungsziele wahr, und trägt mit der Fördermaßnahme zum Aufbau einer weltweiten Partnerschaft für Entwicklung und zu ökologischer Nachhaltigkeit bei. Die Fördermaßnahme dient auch der Umsetzung des Heiligendamm-L'Aquila-Prozesses, die zielgerichtete, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit wichtigen Schwellenländern voranzubringen.

Über die Förderfelder wird im Rahmen des Forschungspolitischen Dialogs zur Nachhaltigkeit des BMBF mit den Partnerländern Einvernehmen erzielt. Durch die forschungsspezifische Dialogreihe zur Nachhaltigkeit mit Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika ("Dialogue for Sustainability", kurz: D4S) soll die länderübergreifende Zusammenarbeit in wichtigen Forschungsthemen wie z.B. Klimaschutz, Landnutzung, industrielle Wasserbehandlung, Ressourceneffizienz, Umwelttechnologie und -dienstleistungen sowie Umweltökonomie auf- und ausgebaut werden. Der internationale Dialog zur Nachhaltigkeitsforschung ergänzt die Hightech-Strategie und die Internationalisierungsinitiative des BMBF.

Die angestrebten Forschungs- und Entwicklungsprojekte sollen wirkungsvolle Impulse geben, um die Umweltbelastungen in den Partnerländern zu reduzieren und einen Beitrag zum globalen Klimaschutz zu leisten. Dies kann zum Beispiel über eine intelligente und effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen, eine Erhöhung der Energieeffizienz, auch über eine Verminderung schädlicher Emissionen in Luft, Wasser und Boden oder über innovative Dienstleistungen erreicht werden. Die zu untersuchenden Fragestellungen sollen so weitreichend und bedeutend sein, dass eine starke Hebelwirkung vor Ort und eine Ausstrahlung in den internationalen Raum erzielt wird. Gleichzeitig sollen die wirtschaftliche Wettbewerbsposition Deutschlands und der beteiligten Partnerländer gemeinsam gestärkt und ausgebaut sowie neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Angesprochen sind alle Wirtschaftsbereiche für Technologien, Güter und Dienstleistungen, die der Vermeidung, Verminderung und Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen sowie der Wiederherstellung bereits geschädigter Umweltfunktionen dienen und somit einen Beitrag zu einem nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen leisten. Als wichtigem Element in der Generierung nachhaltiger Entwicklungen kommt inter- und transdisziplinärem Arbeiten besondere Bedeutung zu.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen (im Rahmen privatrechtlicher Zuwendungsverträge) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Im Zentrum der Fördermaßnahme steht die Durchführung von bedarfsorientierten, modellhaften Verbundvorhaben zur Entwicklung und Umsetzung speziell an die Partnerländer angepasster umweltentlastender Technologien einschließlich der Entwicklung von Prototypen oder pilothaften Anwendungen. Auch können Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Einbringung neuer technischer Ausrüstungen in bestehende Anlagen gefördert werden, nicht jedoch hiermit verbundene Großinvestitionen oder die Errichtung neuer Produktionsanlagen. Der Fokus liegt auf der Entwicklung oder der Anpassung integrierter Umwelttechnologien. Die Betrachtung nachgeschalteter, so genannter "End-of-Pipe-Technologien" wird nicht ausgeschlossen, soweit diese eine effektive Lösung darstellen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf innovativen Dienstleistungen, einschließlich vorlaufender und technologiebegleitender Dienstleistungen.

Die Verbundvorhaben sollen von Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam getragen werden. Im Rahmen von ausgewählten Förderfeldern sollen Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchgeführt werden, die eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung besitzen, risikobehaftet und innovativ sind. Von hoher Priorität sind integrierte Ansätze, welche die Technologie- und Dienstleistungsentwicklung im Kontext der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und naturräumlichen Rahmenbedingungen in den Partnerländern und ggf. auch der politischen Gestaltungsoptionen betrachten.

Bei der Einführung von innovativen Umwelttechnologien sind insbesondere wissensbasierte Dienstleistungen eine notwendige Voraussetzung für eine langfristige und nachhaltige Nutzung der neuen Technologien. Dienstleistungen werden außerdem als ein Treiber für Technologieinnovationen betrachtet und hängen eng mit dem Wachstum auf Zukunftsmärkten zusammen. Besondere Bedeutung kommt Dienstleistungen zu, die am Anfang der Wertschöpfungskette stehen. Beispielhaft zu nennen sind Planung und Projektierung von Pilotanwendung von Umwelttechnologien, die Entwicklung von innovativen und standortspezifischen Dienstleistungskonzepten im Umweltbereich für die Finanzierung, die Betriebsführung und die Wartung, bis hin zu Betreibermodellen. In Frage kommen auch Konzepte zur Integration von Qualifizierungsangeboten. Darüber hinaus stehen auch technologiebegleitende Dienstleistungen im Fokus. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie besteht daher die Möglichkeit zur Förderung eigenständiger Vorhaben zur Entwicklung von innovativen Dienstleistungen in den u.a. Schwerpunktbereichen. Denkbar sind auch Vorhaben, die auf die qualifizierte Beratung für den Dienstleistungsexport- in die Partnerländer zielen (z. B. durch Aufbau von länder- und branchenspezifischen Informationssystemen insbesondere für Dienstleistungen). Anpassungsmaßnahmen und Beratungstätigkeiten können nur gefördert werden, wenn sie Teil eines Verbundvorhabens sind.

Kooperationen mit Partnern in Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika und Vietnam stehen im Vordergrund dieser Bekanntmachung. Es kann darüber hinaus die regionale Ausstrahlung der Vorhaben in Nachbarländer unterstützt werden.

Voraussetzung für die Förderung von Kooperationsprojekten mit weiteren Ländern ist die Einbindung relevanter Akteure und eine grundsätzliche Vereinbarung auf Regierungsebene hierzu.

Im Vorfeld von FuE-Verbundvorhaben, die ab dem zweiten Stichtag (siehe 7.2.1) beantragt werden, ist auch die Förderung eines Definitionsprojektes (siehe 7.2.3 ) als vorbereitende Maßnahme möglich. Gegenstand eines Definitionsprojektes kann u. a. eine nutzerorientierte Bedarfs- und Marktanalyse, die Erschließung der Rahmenbedingungen oder auch die Einbringung geeigneter Verbundpartner sein.

Die Förderung umfasst grundsätzlich deutsche Unternehmen und Institutionen. Die Förderung der ausländischen Projektteilnehmer durch die Partnerländer oder deren Einbringung als Eigenleistung wird vorausgesetzt. Für ein Gelingen der beantragten Projekte sind die politische Akzeptanz der Vorhaben in den beteiligten Ländern und die Einbeziehung der Anwender vor Ort unabdingbar.

Inhaltliche Schwerpunkte dieser Fördermaßnahme sind:

Technologien bzw. Dienstleistungsinnovationen für nachhaltige Entwicklungen in den Bereichen

  1. Klimaschutz: Verminderung der Emission von CO2- und anderen Treibhausgasen in allen industriellen Bereichen, Abtrennung von CO2 und Verwertung als chemischer Grundstoff, Erhöhung der Energieeffizienz in der Produktion zur Minderung von Treibhausgasemissionen, Produkt- und Produktionsintegrierter Umweltschutz / Cleaner Production, Betriebliches Management, Anpassung an Klimawandel 
  2. Ressourcennutzung: Rohstofferschließung und -management, Produktionsintegrierter Umweltschutz / Cleaner Production, Ressourceneffizienz (Rohstoffe, Material), Rohstoffsubstitution, Schließung von Stoffkreisläufen und Recycling 
  3. Landmanagement: innovative Landnutzungsmethoden (z. B. Präzisionslandwirtschaft), Flächenrecycling-Technologien, angepasste technische Infrastruktursysteme, angewandte Fernerkundung und Geoinformationsdienstleistungen für eine integrierte Regionalplanung 
  4. Wassermanagement: Regionales/Urbanes Wasserressourcenmanagement, Energie- und verbrauchsoptimierte Wasserinfrastrukturen (z. B. Trinkwassergewinnung, Abwasserbehandlung, Rückgewinnung von Wasserinhaltsstoffen und Bewässerungstechnologien), Gewässersanierungstechnologien, Planungsinstrumente für die Wasserwirtschaft (z. B. GIS, Fernerkundung und DSS) 

Es sind darüber hinaus länderspezifische sowie übergreifende Vernetzungs- und Begleitmaßnahmen vorgesehen.

Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt als "lernendes Programm". Die jeweils aktuellen länderspezifischen Themenschwerpunkte sind bei den unter Kapitel 7 genannten Stellen zu erfragen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Wirtschaftsunternehmen sowie Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt. Zur KMU-Definition der Europäischen Kommission siehe:  http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • die Zusammenarbeit von unabhängigen Einrichtungen aus Wirtschaft und Wissenschaft mit eigenständigen Beiträgen zur Lösung der gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben 
  • eine maßgebliche Wirtschaftsbeteiligung (insbesondere KMU) durch mindestens einen relevanten Akteur der Wertschöpfungskette (Vorstufe, Hersteller oder Anwender je nach Ausrichtung des Projekts) 
  • die Einbeziehung mindestens einer, möglichst aber mehrerer wesentlicher Einrichtungen (bevorzugt Unternehmen oder Forschungseinrichtungen) im Partnerland mit eigenständigen Forschung- oder Entwicklungsbeiträgen. 
  • Im Sinne des transdisziplinären Ansatzes ist die aktive Einbeziehung von weiteren Einrichtungen aus dem Partnerland ("Stakeholder") auch ohne eigenständigen Forschungsbeitrag, z.B. Behörden, wichtig. 
  • Das Verwertungsinteresse der verschiedenen Partner muss klar erkennbar sein und die Transferdimension dargestellt werden. 

Die Verbundvorhaben sollen zunächst eine Laufzeit von drei Jahren, die vorgeschalteten Definitionsprojekte (siehe 7.2.3) eine Laufzeit von sechs Monaten nicht überschreiten.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des beabsichtigten bilateralen Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, an koordinierenden Prozessen mitzuwirken, die im Rahmen der Wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit (WTZ), des Nachhaltigkeitsdialogs und des Integrations-Transferprojektes sowie ggf. weiterer Begleitvorhaben stattfinden.

Die Verbundpartner aus Deutschland haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html) entnommen werden. Es wird empfohlen, auch mit den internationalen Partnern eine Kooperationsvereinbarung zu treffen.

5. Art und Umfang der Zuwendung

Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungen können für Personal- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.

Bemessungsgrundlage für Wirtschaftsunternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Der Gemeinschaftsrahmen der EU lässt für Vorhaben der Verbundforschung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen kann.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft -FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen 

Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das BMBF den
Projektträger - Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (PT-DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
beauftragt.

Abhängig vom jeweiligen Themenbereich werden weitere Projektträger des BMBF (Projektträger Jülich, Projektträger Karlsruhe) mit der Abwicklung der Maßnahme eingeschaltet. Zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung kann mit dem zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter Kontakt aufgenommen werden:

Herr Roland Keil
Tel.:0228/3821-578
Fax: 0228/3821-540
E-Mail
roland.keil(at)dlr.de
Internet: http://pt-uf.pt-dlr.de/

Zur Vorlage von Skizzen für FuE-Verbundvorhaben und von Anträgen für Definitionsprojekte ist das elektronische System pt-outline zu verwenden (s. Kap. 7.2.1 und 7.2.3).

Die Nutzung des elektronischen Systems "easy" zur Vorlage förmlicher Anträge für FuE-Verbundvorhaben wird dringend empfohlen. Vordrucke für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen werden.

7.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren 

Für FuE-Verbundvorhaben (siehe 7.2.1 und 7.2.2) ist ein zweistufiges, für Definitionsprojekte (siehe 7.2.3) ein einstufiges Auswahlverfahren vorgesehen.
Die u.g. Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfristen. Verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungsunterlagen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen für FuE-Verbundvorhaben 

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst aussagefähige Projektskizzen bis zu folgenden Stichtagen vorzulegen:

31.08.2010

31.08.2011

31.08.2012

Falls weitere Einreichungstermine eingerichtet werden, können diese dem Internetauftritt zur Fördermaßnahme entnommen werden (www.fona.de/client).

Die Projektskizzen sind durch die vorgesehenen Koordinatoren nach Abstimmung mit den vorgesehenen Verbundpartnern auf Deutsch und Englisch über das Internet-Portal pt-outline einzureichen. Den Zugang zu diesem Portal bietet die Internetseite: www.fona.de/client

Den pt-outline-Formblättern ist eine Projektbeschreibung beizufügen, die selbsterklärend ist, eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulässt und folgende Struktur aufweist (Umfang auf Deutsch / Englisch: maximal jeweils zwölf Seiten, Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig):

  • Deckblatt
    Thema des beabsichtigten Verbundprojektes, Partnerland, Zuordnung zu einem der in Kap. 2 genannten Themenbereiche 1-4 mit Schlagworten, Angaben zu Gesamtkosten und Projektdauer, Anzahl und Art der Partner sowie Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Skizzeneinreichers 
  • Ausgangssituation
    u. a. ökologische und volkswirtschaftliche Relevanz im Partnerland, Bedarf bei den Unternehmen 
  • Zielsetzungen
    Darstellung der Projektziele ausgehend vom Stand der Technik und des Wissens 
  • Lösungsweg
    Beschreibung der notwendigen FuE-Arbeiten sowie der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird 
  • Nationale und internationale Kooperationspartner
    Arbeitsteilung und Beschreibung der eingebundenen Partner aus Forschungseinrichtungen und Unternehmen (Kernkompetenzen, Leistungsfähigkeit, Infrastruktur, Anzahl der Mitarbeiter, ggf. Konzernzugehörigkeit etc.) sowie Zusammenarbeit mit Dritten 
  • Nachhaltigkeitspotenzial
    ökologische und sozioökonomische Wirkungen (qualitativ und quantitativ) 
  • Kostenabschätzung
    Angabe der voraussichtlichen Kosten und der Beteiligung mit Eigenmitteln, Arbeits- und Zeitgrobplanung sowie Personalaufwand 
  • Ergebnisverwertung
    Erfolgsaussichten, Anwendungspotenziale und Umsetzungskonzepte zur Verwertung der Vorhabensergebnisse nach Ende der Förderung (Verwertungsplan) 
  • Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums/IPRsiehe dazu: http://www.bmbf.de/pub/know_how_internationale_kooperation.pdf (für Dienstleistungsinnovationen nicht zwingend) 

Zusätzliche Angaben zum Partnerland:

  • Bedarfe im Partnerland 
  • erwartete Ziele im Partnerland 
  • bisherige Kontakte und Kooperationen im Partnerland 
  • Angaben zur Mitwirkung relevanter Stakeholder 
  • Markt- und Wettbewerbsanalyse über das verfolgte Forschungsthema im Partnerland 
  • Sichtung, Prüfung und Bewertung von für das Vorhaben und das Partnerland relevanten Programmen von anderen Akteuren (Rahmen- und Förderprogrammen, Vorhaben, strategischen Ansätze usw.) Diese Akteure können andere Ressorts oder Förderorganisationen in Deutschland sein, Programme im Partnerland oder Programme multilateraler Organisationen wie der EU-Kommission. Im Hinblick auf eine spätere Implementierung der F&E-Ergebnisse im Partnerland sind ggf. zum Zeitpunkt der Antragstellung auch Programme von Entwicklungsbanken, wie z.B. KfW Entwicklungsbank oder Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft GmbH (DEG), Weltbank u.ä. zu sichten und bei der Projektplanung zu berücksichtigen. 
  • Eine unterschriebene Absichtserklärung von Vertretern der beteiligten Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft zur Mitwirkung ist den Unterlagen beizufügen. 

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/-innen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung
    Umweltentlastung (qualitativ und quantitativ, wie z.B. Energie- und Rohstoffeffizienz, Schadstoffvermeidung) und sozioökonomische Wirkungen (Kosteneinsparungen für Unternehmen; Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen, sozialverträgliche Entwicklung) 
  • Innovationsgrad
    Hochwertigkeit der Technologie oder Dienstleistung, Neuartigkeit der Fragestellungen und Lösungsansätze für das Partnerland, Forschungsrisiko 
  • Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft
    Interdisziplinarität, Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete, Konzept für die Verbundkoordinierung, KMU-Beteiligung im Verbund 
  • Umsetzbarkeit und Erfolgsaussichten
    Überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse, Chancen-Risiko-Abwägung für die langfristige Umsetzung, Anwendbarkeit und Ergebnistransfer 
  • Analyse des Partnerlandes
    Analyse des relevanten Marktes in den Partnerländern, Analyse des sozioökonomischen Hintergrundes des relevanten Marktes, Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen des Partnerlandes etc. 

Auf der Grundlage der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Es ist beabsichtigt, über die Projektskizzen innerhalb von vier Monaten nach dem Stichtag zu entscheiden.

Die eingereichten Projektskizzen werden durch das BMBF bzw. den Projektträger mit den zuständigen Stellen des jeweiligen Partnerlandes im Hinblick auf die bilaterale Prioritätensetzung und Ko-Finanzierung abgestimmt. Eine geeignete Information bzw. Vorabstimmung in den Partnerländern durch die dortigen Projektpartner kann daher hilfreich sein.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge für FuE-Verbundvorhaben 

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, förmliche und ausführliche Förderanträge vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die Bewertung richtet sich nach den unter 7.2.1 genannten Kriterien unter besonderer Berücksichtigung der Arbeits- und Meilensteinplanung. Die Förderung setzt ferner voraus, dass die Regierung des beteiligten Partnerlandes einverstanden ist und an dem Vorhaben mitwirkt und es unterstützt. Die Verständigung hierzu erfolgt durch das BMBF auf der politischen Ebene.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" (www.kp.dlr.de/profi/easy/index.html) dringend empfohlen.

Anträge für länderspezifische Begleitmaßnahmen

Die Fördermaßnahme soll durch geeignete Koordinierungs- und Begleitmaßnahmen unterstützt werden, die im Rahmen einer Vor-Ort-Präsenz projektübergreifend Informationen über beispielsweise die relevanten rechtlichen oder institutionellen Rahmenbedingen sammeln und aufbereiten sowie weitere Unterstützungsmaßnahmen vornehmlich im Hinblick auf eine Umsetzungsorientierung der Projektergebnisse durchführen. Hierzu gehört auch eine themenübergreifende Koordination und Vernetzung der Projekte sowie die Darstellung der Projekte im Partnerland.

Die Durchführung dieser Maßnahmen kann FuE-Förderanträge ergänzen oder auch als separates Vorhaben beantragt werden. Projektanträge für separate Vorhaben sind bis zum 31.08.2010 beim Projektträger (s. Kap. 7.1) vorzulegen.

Die Umsetzung des Förderschwerpunktes erfolgt als "lernendes Programm". Das BMBF behält sich vor, ggf. weitere Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Fördermaßnahme wie auch zur internationalen Zusammenarbeit zu implementieren.

7.2.3 Vorlage von Projektanträgen für Definitionsprojekte 

Für Definitionsprojekte (Sondierungsmaßnahmen und Machbarkeitsuntersuchungen) gibt es nur eine Verfahrensstufe. Die Definitionsprojekte sollen Laufzeiten bis sechs Monate aufweisen und maximal eine Förderung von 60.000 € erhalten. Zuwendungsfähig sind Reisekosten, Personalkosten sowie Sonstige Vorhabenskosten. In Abweichung von Kapitel 5 beträgt die Förderquote für alle Wirtschaftsunternehmen, einschließlich KMU maximal 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.

Zuständiger Projektträger für diesen Bereich ist das Internationale Büro des BMBF:
Internationales Büro des BMBF
im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

Es wird empfohlen, zur Einholung weiterer Informationen und zur fachlichen Beratung mit dem für diese Bekanntmachung zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen:

Herr Patrick Ziegler
Tel.:0228/3821-429
Fax: 0228/3821-444
E-Mail: patrick.ziegler(at)dlr.de
Internet: http://www.internationales-buero.de/

Die Projektanträge sind auf Deutsch oder Englisch (deutsche Zusammenfassung zwingend erforderlich) über das Internet-Portal pt-outline einzureichen. Den Zugang zu diesem Portal bietet die Internetseite:
www.fona.de/client

Die Projektanträge sind bis zu folgenden Stichtagen vorzulegen:

31.08.2010

31.08.2011

Falls weitere Einreichungstermine eingerichtet werden, können diese dem Internetauftritt zur Fördermaßnahme entnommen werden (www.fona.de/client).

Den pt-outline-Formblättern ist eine Projektbeschreibung beizufügen, die selbsterklärend ist, eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulässt und folgende Struktur aufweist (Umfang maximal zehn Seiten, Schrifttyp Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig):

  • Deckblatt
    Thema des beabsichtigten Definitionsprojektes, Partnerland, Zuordnung zu einem der in Kap. 2 genannten Themenbereiche 1-4, Angaben zu Gesamtkosten und Projektdauer des Definitionsprojektes, Anzahl und Art der Partner sowie Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers 
  • Zielsetzungen
    Darstellung der Projektziele ausgehend von Stand der Technik und des Wissens, klare Trennung und Beschreibung der Ziele der Definitionsphase und der Ziele der Maßnahme, die durch das Definitionsprojekt vorbereitet werden soll 
  • Lösungsweg
    Beschreibung der notwendigen Arbeiten in der Definitionsphase sowie der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird 
  • Nationale und internationale Kooperationspartner
    Arbeitsteilung und Beschreibung der eingebundenen Partner aus Forschungseinrichtungen und Unternehmen (Kernkompetenzen, Leistungsfähigkeit, Infrastruktur, Anzahl der Mitarbeiter, ggf. Konzernzugehörigkeit etc.) sowie Zusammenarbeit mit Dritten 
  • Nachhaltigkeitspotenzial
    inhaltliche Beschreibung der Umweltbereiche und Themenschwerpunkte sowie des erwarteten Nachhaltigkeitspotenzials (ökologische und sozioökonomische Wirkungen) 
  • Kostenkalkulation
    Aufstellung der voraussichtlichen Kosten des Definitionsprojektes und der Beteiligung mit Eigenmitteln, Arbeits- und Zeitgrobplanung sowie Personal- und Reiseaufwand. 

Zusätzliche Angaben zum Partnerland: 

  • erwartete Ziele in den betrachteten Ländern 
  • bisherige Kontakte und Kooperationen im Partnerland und angestrebte Kontaktanbahnung während der Sondierungsphase 
  • Sichtung, Prüfung und Bewertung von für das Vorhaben und das Partnerland relevanten Programmen von anderen Akteuren (Rahmen- und Förderprogrammen, Vorhaben, strategischen Ansätze usw.). Diese Akteure können andere Ressorts oder Förderorganisationen in Deutschland sein, Programme im Partnerland oder Programme multilateraler Organisationen wie der EU-Kommission, der Weltbank, der KfW Entwicklungsbank oder DEG u.ä. 

Die eingegangenen Projektanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Thematischer Bezug
    Bezug des verfolgten Forschungsthemas zur vorliegenden Förderrichtlinie 
  • Qualität und Relevanz
    des angestrebten Forschungsansatzes (z. B. Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, ggf. eine intelligente Verknüpfung mit Dienstleistungen, Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft) 
  • Qualifikation der Projektpartner
    Qualität der angestrebten Zusammenarbeit und erkennbarer Mehrwert für die deutsche(n) Partnereinrichtung(en) 
  • Umsetzbarkeit und Erfolgsaussichten
    Ansätze zur Verwertung der Ergebnisse, Chancen-Risiko-Abwägung, Erfolgsaussichten und Nachhaltigkeit der Projektanbahnungen, Anwendbarkeit und Ergebnistransfer 
  • Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Definitionsprojektes.

Es ist beabsichtigt, über die Projektanträge innerhalb von zwei Monaten nach dem Stichtag zu entscheiden. Für ausgewählte Projekte ist dann umgehend ein förmlicher Förderantrag nachzureichen.
Zum Ende der Definitionsprojekte müssen die Projektleiter einen vollständigen Vorhabensantrag im Rahmen der dann aktuellen Bekanntmachung einreichen oder in einem detaillierten Abschlussbericht erläutern, warum ein Antrag auf Projektförderung für nicht sinnvoll erachtet wird. Für den Antrag gelten die unter 7.2.2 erläuterten Bedingungen.

8. Inkrafttreten

Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn/Berlin, den 17. Mai 2010

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Zickler

Quelle: BMBF Redaktion: Länder / Organisationen: Brasilien China Indien Russland Südafrika Vietnam Themen: Energie Innovation Lebenswissenschaften Engineering und Produktion Umwelt u. Nachhaltigkeit

Weitere Informationen

Projektträger