StartseiteLänderEuropaEuropa: Weitere LänderBekanntmachung des BMBF zur Förderung zum Themenfeld „Künstliche Intelligenz in der zivilen Sicherheitsforschung“

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung zum Themenfeld „Künstliche Intelligenz in der zivilen Sicherheitsforschung“

Stichtag: 14.02.2020 Programmausschreibungen

Richtlinie über die Förderung zum Themenfeld „Künstliche Intelligenz in der zivilen Sicherheitsforschung“ im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 bis 2023“ der Bundesregierung vom 27. August 2019 (Bundesanzeiger vom 15.10.2019). Die Förderrichtlinie ist für bilaterale Projekte mit Partnern aus Österreich geöffnet.

Die Förderrichtlinie ist für bilaterale Projekte mit Partnern aus Österreich geöffnet. Österreich und Deutschland wollen mit ihrer bilateralen Kooperation bei der Sicherheitsforschung nicht nur die zukünftige nationale Sicherheit stärken, sondern auch einen Beitrag zur europäischen Sicherheitsarchitektur leisten. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.

Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde, bestehend aus mehreren Projektpartnern, die mit ihren innovativen Ansätzen unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz mindestens eine der drei Säulen des Sicherheits­forschungsprogramms („Schutz und Rettung von Menschen“, „Schutz kritischer Infrastrukturen“ und „Schutz vor Kriminalität und Terrorismus“) adressieren. Die Ansätze sollen dabei konkrete Anwendungsprobleme lösen. Aspekte menschlicher Intelligenz sollen nachgebildet und formal beschrieben bzw. Systeme zur Simulation und Unterstützung menschlichen Denkens konstruiert werden („schwache“ Künstliche Intelligenz). Die erarbeiteten Lösungen sollen dabei keine Entscheidungen treffen, sondern das menschliche Handeln unterstützen. Die angestrebten Ergebnisse müssen deutlich über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Sie müssen klare Leistungsvorteile gegenüber verfügbaren Lösungen und ein hohes wirtschaftliches Anwendungspotenzial aufweisen, das durch überzeugende Verbreitungs- und Verwertungspläne erkennbar ist.

Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. Für die Projekte, die eine Kooperation mit Partnern aus Österreich planen, ist eine Laufzeit von zwei Jahren vorzusehen.

Vorhaben österreichischer Partner können vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) auf Basis der KIRAS-Ausschreibung 2019 gefördert werden. Basis für gemeinsame deutsch-österreichische Projekte ist die Vereinbarung zwischen dem BMBF und dem BMVIT zur Kooperation auf dem Gebiet der zivilen Sicherheitsforschung von April 2013.

Mit der Abwicklung der Förderrichtlinien hat das BMBF die VDI-Technologiezentrum GmbH, Projektträger Sicherheitsforschung, beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind bis zum 14. Februar 2020 Projektskizzen beim Projektträger einzureichen.

Quelle: BMBF Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Österreich Themen: Förderung Sicherheitsforschung

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