StartseiteLänderEuropaEuropa: Weitere LänderBundesregierung schließt Abkommen mit der Schweiz zur gegenseitigen Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen ab

Bundesregierung schließt Abkommen mit der Schweiz zur gegenseitigen Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen ab

Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

Am 10. Februar haben Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und die Schweizer Bildungsstaatssekretärin Martina Hirayama in Berlin ein völkerrechtliches Abkommen zur gegenseitigen Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen unterzeichnet. Das Abkommen ersetzt die bestehende Vereinbarung mit der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung handwerklicher Prüfungen.

Anlässlich der Unterzeichnung erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

„Dies Berufsausbildungssysteme in Deutschland und der Schweiz haben vieles gemeinsam: Auch in unserem Nachbarland ist die Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis zentral bei der Ausbildung. Diese duale Ausbildung garantiert uns einen sehr hohen Qualitätsstandard. Das heute unterzeichnete neue Abkommen trägt dieser Gemeinsamkeit Rechnung und erleichtert Fachkräften im jeweils anderen Staat die Berufsausübung sowie die Weiterbildung. Für bundesrechtlich geregelte Handwerks- und IHK- Berufe lässt es ein im Vergleich zum regulären Anerkennungsverfahren vereinfachtes Verfahren zu. Damit wollen wir die grenzüberschreitende Mobilität fördern.“

Die Schweizer Bildungsstaatssekretärin Martina Hirayama untersteicht:

„Das heute unterzeichnete Abkommen ist eine exzellente Grundlage für die langfristige Sicherung und Weiterentwicklung der gegenseitigen Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Es ist nicht nur Ausdruck der ausgezeichneten, langjährigen Zusammenarbeit im Bildungsbereich zwischen der Schweiz und Deutschland, sondern auch unseres gemeinsamen Willens, die internationale Wertschätzung des dualen Berufsbildungssystems zu stärken und seine Zukunftsfähigkeit zu demonstrieren.“

Hintergrund

Das neue Abkommen ersetzt die bestehende Vereinbarung mit der Schweiz über die gegenseitige Anerkennung handwerklicher Prüfungen von 1937 und ermöglicht zukünftig die erleichterte Anerkennung für eine breitere Gruppe von Berufen. Die frühere Vereinbarung war nicht mehr zeitgemäß, da sich die Berufsausbildung in beiden Staaten wesentlich weiterentwickelt hat.

Nach dem neuen Abkommen erfolgt die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutschland und der Schweiz innerhalb der bestehenden Strukturen nach dem Schweizer Berufsbildungsgesetz bzw. dem deutschen Berufsqualifikationsfeststellunggesetz (BQFG). Es regelt eine im Vergleich zum üblichen Verfahren erleichterte Anerkennung. Zugleich sieht es einen Mechanismus vor, um flexibel auf künftige Änderungen in den Berufsausbildungen reagieren zu können. Das Abkommen gilt für bundesrechtlich geregelte Aus- und Fortbildungsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung. Die mit der Schweiz im Freihandelsabkommen mit der EU vereinbarte Geltung der Berufsanerkennungsrichtlinie EU 2005/36 für reglementierte Berufe bleibt bestehen.

Zur Umsetzung des Abkommens ist in Deutschland ein Vertragsgesetz erforderlich. Danach erst tritt das Abkommen in Kraft. Mit dem Inkrafttreten ist voraussichtlich im November 2021 zu rechnen.

Zum Nachlesen

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Schweiz Themen: Berufs- und Weiterbildung Strategie und Rahmenbedingungen

Weitere Informationen

Projektträger