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Horizont Europa: Übersicht zu Co-funding-Mechanismen von Drittstaaten

Berichterstattung weltweit

Die Europäische Kommission hat ein Dokument herausgegeben, das über die Co-funding-Mechanismen von sieben unter Horizont Europa nicht förderfähigen Drittstaaten informiert.

Grundsätzlich können, mit wenigen Ausnahmen, Einrichtungen aus der ganzen Welt am EU-Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont Europa teilnehmen. Viele industrialisierte Länder, die nicht der EU angehören oder an Horizont Europa assoziiert sind, erhalten jedoch im Regelfall keine EU-Förderung und müssen die Kosten einer Projektbeteiligung anderweitig decken. Einige Drittstaaten stellen eigene Forschungs- und Innovationsmittel bereit, um die Beteiligung ihrer Forschungseinrichtungen und Unternehmen an Horizont Europa zu finanzieren. Die Bereitstellung nationaler Fördermittel für eine Programmteilnahme der Drittstaaten wird als "Co-funding" bezeichnet.

Bislang haben Australien, China, Japan, Mexiko, Neuseeland, die Schweiz und Südkorea die Bereitstellung von Co-funding für Horizont Europa zugesagt. Deren Co-funding-Mechanismen beziehen sich jeweils auf unterschiedliche Wissenschaftsbereiche, die von den verschiedenen Staaten priorisiert werden. Antragstellende aus den Drittstaaten müssen die nationalen Fördermittel für Horizont Europa gesondert bei den betreffenden Förderorganisationen ihres Landes beantragen.

Die nun veröfftentlichte Übersicht der Europäischen Kommission bietet Informationen zur Augestaltung der verschiedenen Co-funding-Mechanismen der genannten Länder.

Zum Nachlesen

Quelle: Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen (KoWi) Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Mexiko China Japan Republik Korea (Südkorea) Schweiz EU Australien Neuseeland Themen: Förderung Strategie und Rahmenbedingungen

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