StartseiteLänderEuropaFinnlandBekanntmachung des BMBF zur Förderung von internationalen Verbundvorhaben im Bereich wissenschaftlicher Forschung im Rahmen der europäisch-russischen Initiative ERA.Net RUS Plus

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von internationalen Verbundvorhaben im Bereich wissenschaftlicher Forschung im Rahmen der europäisch-russischen Initiative ERA.Net RUS Plus

Stichtag: 25.09.2014 Programmausschreibungen

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung; Richtlinien zur Förderung von internationalen Verbundvorhaben im Bereich wissenschaftlicher Forschung zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und assoziierten Ländern des 7. Forschungsrahmenprogramms und Russland im Rahmen der europäisch-russischen Initiative (ERA-NET) ERA.Net RUS Plus vom 24. Juni 2014 / Änderungsmitteilung vom 16. Juli 2014

Änderungsmitteilung vom 16. Juli 2014:

Die Bekanntmachung wurde wie folgt geändert: In Nummer 1.1 Zuwendungszweck wird folgende Förderorganisation in der Liste der Förderorganisationen hinzugefügt: Belgien, Research Foundation - Flanders (FWO). http://www.bmbf.de//foerderungen/24465.php

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die partnerschaftliche Nutzung von Chancen der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit Russland ist eine wichtige Aufgabe bei der Erreichung der Ziele der Forschungspolitik der meisten europäischen Länder und der Europäischen Union (EU). Vor diesem Hintergrund haben sich interessierte nationale Träger von öffentlichen Forschungsförderprogrammen zum europäisch-russischen Konsortium "ERA.Net RUS Plus" (Further Linking Russia to the ERA - Coordination of MS/AC S&T programmes towards and with Russia) zusammengeschlossen, um die Forschungskooperationen zwischen europäischen Ländern und Russland zu intensivieren.

Eines der Ziele von ERA.Net RUS Plus ist es, die in Europa existierenden Ansätze der Zusammenarbeit innerhalb bilateraler Förderprogramme - dort wo sinnvoll - zu bündeln und damit zum weiteren Ausbau des Europäischen Forschungsraums ("European Research Area", ERA) und seiner internationalen, auf Drittstaaten ausgerichteten Dimension beizutragen. Ein zentrales Instrument kann dabei künftig ein von interessierten nationalen Förderorganisationen getragenes europäisch-russisches Programm zur Forschungsförderung sein, welches auch langfristig einen Rahmen für die Integration Russlands in den Europäischen Forschungsraum (ERA) bildet. Die aktuelle Förderrichtlinie ist eine diesbezügliche Maßnahme (Fortsetzung der Pilotmaßnahme von 2011).

Partner aus folgenden Ländern, die multilaterale Forschungsvorhaben durchführen, können im Rahmen der Maßnahme von ERA.Net RUS Plus von den genannten Förderorganisationen unter Berücksichtigung jeweils geltender nationaler Förderrichtlinien gefördert werden:

  • Belgien
    Research Foundation - Flanders (FWO)
  • Deutschland
    Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
  • Estland
    Estonian Research Council (ETAg)
  • Finnland
    Academy of Finland (AKA)
  • Frankreich
    French Embassy in the Russian Federation (AMBAFRAN)
    Institute for Agricultural Research (INRA)
    National Centre for Scientific Research (CNRS)
    Ministry of National Education, Higher Education and Research (MENESR)
  • Lettland
    Latvian Academy of Sciences (LZA)
  • Moldawien
    Center of International Projects of the Academy of Sciences (CIP)
  • Österreich
    Austrian Science Fund (FWF)
  • Polen
    National Centre for Research and Development (NCBR)
  • Rumänien
    Executive Agency for Higher Education, Research, Development and Innovation Funding (UEFISCDI)
  • Russland
    Ministry of Education and Science of the Russian Federation (MON)
    Far Eastern Branch of the Russian Academy of Sciences (FEB RAS)
    Ural Branch of the Russian Academy of Sciences (UB RAS)
    Russian Foundation for Basic Research (RFBR)
    Russian Foundation for Humanities (RFH)
  • Schweiz
    Swiss National Science Foundation (SNF)
  • Slowakei
    Slovak Academy of Sciences (SAS)
  • Türkei
    Scientific and Technological Research Council of Turkey (TÜBITAK)

Die Rahmenbedingungen dieser multilateralen Fördermaßnahme wurden zwischen den teilnehmenden Förderorganisationen vereinbart.

Die Beteiligung von weiteren Projektpartnern, die für den Erfolg des jeweiligen Forschungsvorhabens maßgeblich sind, aber entweder gemäß nationalen Richtlinien der oben genannten Förderorganisationen nicht gefördert werden können oder ihren Sitz in weiteren Länder haben, ist möglich, sofern sie ihre eigene Finanzierung sicherstellen. Dies ist von den jeweiligen Einrichtungen schriftlich in Form eines "Letter of Commitment" zu belegen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden multilaterale Verbundvorhaben im Bereich der wissenschaftlichen Forschung mit dem Ziel der Etablierung einer langfristigen Zusammenarbeit der jeweiligen beteiligten Projektpartner.

Thematische Schwerpunkte der Förderung sind:

  1. Nanotechnologies
    1.1 Advanced nano-sensors for environment and health
    1.2 Novel functional nanomaterials based on design and modelling
    1.3 Nanomaterials for efficient lighting
  2. Environment/Climate change
    2.1 Increasing the reliability of regional climate projections: models and measurement
    2.2 Environmental impact and risk of raw materials extraction and transportation
    2.3 Extreme climate events and their impact on the environment
  3. Health
    3.1 Molecular mechanisms of brain function and pathology
    3.2 Regenerative medicine and biomaterials
    3.3 Drug discovery for cancer, cardiovascular and infectious diseases
  4. Social Sciences and Humanities
    4.1 Understanding conflict, identity, and memory: past and present
    4.2 Demographic change, migration and migrants
    4.3 Opportunities for and challenges to regional development and social cohesion

3 Zuwendungsempfänger

Die Ausschreibung richtet sich in erster Linie an Universitäten oder außeruniversitäre öffentliche oder private Forschungsinstitutionen und Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten, assoziierten Ländern zum 7. Forschungsrahmenprogramm und der Russischen Föderation.

Auf deutscher Seite:

Als Partner in antragstellenden Projektkonsortien sind zuwendungsberechtigt:

  • öffentliche und private außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • öffentliche und private Hochschulen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)1

mit Sitz in Deutschland.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Auf Seite der Partnerländer:

Antragstellern wird geraten, sich vor Einreichung der Bewerbung die jeweiligen nationalen Förderkriterien der beteiligten Partner anzuschauen und/oder sich mit den jeweiligen Nationalen Kontaktstellen in Verbindung zu setzen zwecks Information zu berechtigten Antragstellern und förderfähigen Kosten. Die nationalen Förderkriterien sind zu finden in den Terms of References auf der Website unter: http://www.eranet-rus.eu/en/196.php.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Nur transnationale Forschungsvorhaben können gefördert werden. Jeder Projektantrag muss mindestens von drei förderfähigen Institutionen aus drei verschiedenen an der Ausschreibung beteiligten Ländern gestellt werden. Mindestens einer der Partner muss aus Russland kommen.

Für das gemeinschaftlich beantragte Forschungsvorhaben muss ein Projektkoordinator vom antragstellenden Konsortium benannt werden, der das Projekt nach außen hin repräsentiert und für interne Managementprozesse verantwortlich ist. Dies beinhaltet beispielsweise die Abfassung von Berichten, Controlling, Öffentlichkeitsarbeit und das Management von geistigem Eigentum.

Der Projektkoordinator ist auch für die elektronische Einreichung des Projektantrags (1. Stufe) verantwortlich. Unabhängig davon bleiben deutsche Zuwendungsempfänger für die Durchführung ihres Anteils am Gesamtprojekt die verantwortlichen Ansprechpartner für den Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Internationales Büro.

Die Partner eines "Verbundprojekts" haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t6) entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

Antragsberechtigte deutsche Einrichtungen (Hochschulen, Forschungseinrichtungen und KMU) können in der Regel mit höchstens 100 000 Euro pro Verbundprojekt (nicht pro Partner in einem Projekt; incl. 20 % Projektpauschale für Hochschulen, wenn die Voraussetzungen, wie in Nummer 5 Buchstabe b beschrieben, vorliegen) für die Dauer von mindestens 24 Monaten und maximal 30 Monaten gefördert werden.

Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:

a) Für die Förderung von Reisekosten deutscher Projektwissenschaftlerinnen/Projektwissenschaftler ins Ausland gilt:

Bezuschusst werden Reisekosten (Flug "Economy") und Tagegelder für deutsche Teilnehmerinnen/Teilnehmer mit 94 Euro/Tag bzw. 2 116 Euro/Monat. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 70 Euro/Tag gezahlt. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. zu anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten. An- und Abreisetage werden je zur Hälfte angerechnet.

b) Projektpauschale

Hochschulen (staatliche und nicht staatliche) und Universitätskliniken (unabhängig von der Rechtsform) können für Forschungsvorhaben ergänzend zur Zuwendung eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der Zuwendung pauschal beantragen, wenn im Gesamtfinanzierungsplan Bundesmittel für Personal, Vergaben von Aufträgen, Mieten oder Gegenstände gewährt werden.

c) Sachmittel

Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geräte, Geschäftsbedarf, Transportkosten, Literatur, Mieten, Aufträge etc.) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich.

d) Workshops

Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:

Für die Durchführung von multilateralen Workshops in Deutschland werden Sachkosten z. B. des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste.

e) Personalkosten/-ausgaben:

Vorhabenbezogene Kosten/Ausgaben für studentisches, administratives und/oder wissenschaftliches Personal können bezuschusst werden.

Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung, wie:

  • Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation,
  • Labor- und EDV-Ausstattung.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

7 Verfahren

Es wird dringend empfohlen, dass die einzelnen Mitglieder eines antragstellenden Projektkonsortiums vor Antragstellung mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen hinsichtlich der nationalen Förderrichtlinien Kontakt aufnehmen. Eine Liste der Ansprechpartner bei den jeweiligen nationalen Förderorganisationen ist auf der Projektwebseite http://www.eranet-rus.eu/en/201.php verfügbar.

Für die Durchführung der gemeinsamen Fördermaßnahme in der ersten Verfahrensstufe hat ERA.Net RUS Plus ein zentrales Sekretariat etabliert, das mit der Abwicklung des zentralen Antragstellungs- und Begutachtungsverfahrens betraut ist. Träger der Förderentscheidungen bleiben die nationalen Förderorganisationen.

Ansprechpartner auf EU-Seite im zentralen Sekretariat des ERA.Net RUS Plus sind:

Dr. Andreas Kahle / Manuela Jungmann
Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28/38 21-18 29 bzw. -16 46
E-Mail: Andreas.Kahle(at)dlr.de / Manuela.Jungmann(at)dlr.de

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme auf deutscher Seite hat das BMBF derzeit den Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Internationales Büro (IB), beauftragt:

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Internationales Büro
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
http://www.internationales-buero.de

Fachliche Ansprechpartnerin beim IB (Bereiche: Meeres- und Polarforschung, Umwelttechnologien):

Maria Josten
Telefon: 02 28/38 21-14 15
E-Mail: Maria.Josten(at)dlr.de

Fachliche Ansprechpartnerin beim IB (Bereich: Geistes- und Sozialwissenschaften):

Manuela Jungmann
Telefon: 02 28/38 21-16 46
E-Mail: Manuela.Jungmann(at)dlr.de

Fachlicher Ansprechpartner beim IB: (Bereich: Nanotechnologie):

Dr. Jörn Grünewald
Telefon: 02 28/38 21-14 57
E-Mail: Joern.Gruenewald(at)dlr.de

Fachlicher Ansprechpartner beim IB: (Bereich: Gesundheitsforschung):

Stefan Klumpp
Telefon: 02 28/38 21-14 55
E-Mail: Stefan.Klumpp(at)dlr.de

Administrative Ansprechpartnerin beim IB:

Andrea Kröll
Telefon: 02 28/38 21-14 13
E-Mail: Andrea.Kroell(at)dlr.de

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Das Förderverfahren ist zweistufig und findet unter Einbeziehung externer Gutachter statt.

Im ersten Schritt werden von den antragstellenden Konsortien Projektskizzen gemeinschaftlich eingereicht. Nach der Evaluierung und Auswahlentscheidung der Förderorganisationen werden erfolgreiche Antragsteller eines Projektkonsortiums zur Vorlage einer ausführlichen Vorhabenbeschreibung durch das zentrale Sekretariat im Namen der Förderorganisationen eingeladen.

In der ersten Verfahrensstufe sind die Projektskizzen - in englischer Sprache - bis spätestens

25. September 2014

über das elektronische Skizzentool PT-Outline (https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/RUS_ST2014) einzureichen.

Eine Einreichung in Papier- oder elektronischer Form ohne Nutzung des Skizzentools PT-Outline ist ausgeschlossen.

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Thorsten Krämer
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28/38 21-19 84
E-Mail: Thorsten.Kraemer(at)dlr.de

Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die für die Projektskizze benötigten Informationen können den "Richtlinien für Antragsteller - Guide for Applicants" entnommen werden (erhältlich auf der Website http://www.eranet-rus.eu/).

Die Struktur für Projektskizze und ausführliche Vorhabenbeschreibung sieht aus wie folgt:

Projektskizze (Stufe 1)

  • Projekttitel, Akronym, Kontaktdaten, Partnerinformationen
  • Voraussichtliche Projektkosten
  • Beantragte Fördersumme für jeden Partner (indikativ)
  • Vorhabenbeschreibung
  • Wirkung und Ergebnisse (Impact)
  • Publikationsliste

Ausführliche Vorhabenbeschreibung (Stufe 2)

  • Projekttitel, Akronym, Kontaktdaten, Partnerinformationen
  • Projektkosten
  • Beantragte Fördersumme für jeden Partner (aufgeschlüsselt nach Kostenarten)
  • Detaillierte Vorhabenbeschreibung (inkl. Arbeitsplan und Projektmanagement)
  • Wirkung und Ergebnisse (Impact)
  • Publikationsliste

Die Projektskizze sowie die ausführliche Vorhabenbeschreibung sind jeweils Grundlage für die fachliche Evaluierung des Projekts. Die vorgelegten Unterlagen sollten deshalb zu allen Punkten (siehe auch jeweilige Gliederung in PT-Outline) bewertbare Aussagen enthalten.

Das zentrale Sekretariat des ERA-Net RUS Plus wird, zusammen mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen, alle Projektskizzen zunächst auf die Einhaltung der formalen Vorgaben hin prüfen. Projektskizzen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Die Details zur Überprüfung der formalen Vorgaben sind in den "Terms of References" festgehalten, die auf der ERA.Net RUS Plus Website unter http://www.eranet-rus.eu/ zu finden sind.

Der Evaluierungsprozess wird in beiden Stufen unter Hinzuziehung eines internationalen Gutachterkreises erfolgen, der eine Rangliste der Skizzen bzw. der ausführlichen Vorhabenbeschreibungen erstellt.

Die Projektskizzen bzw. die ausführlichen Vorhabenbeschreibungen werden anhand folgender Kriterien bewertet (Stufe 1, Stufe 2):

Stufe 1
  1. Wissenschaftliche und/oder technologische Qualität
  2. Wirkung und Ergebnisse (Impact)
  3. Qualität der Präsentation des Antrags

Die Bewertungspunkte für die Projektskizzen werden ausschließlich im Sinne dieser drei Kriterien vergeben. Die Unterkriterien dienen als Anhaltspunkte, an denen sich die Gutachter orientieren sollen. Für die Kriterien I bis III liegt der Schwellenwert bei 3 von 5 Punkten.

Die Bewertung sollte folgende Kriterien berücksichtigen:

  1. Wissenschaftliche und/oder technologische Qualität (Schwellenwert 3/5)
    • Aussagekräftiges Konzept, Qualität der Ziele
    • Innovationspotential des Projekts
    • Fortschritt gegenüber dem aktuellen Stand der Wissenschaft
    • Qualität und Effektivität der wissenschaftlichen und technologischen Methodik
    • Qualifikation und Erfahrung der koordinierenden Einrichtung und der einzelnen Mitglieder des Projektkonsortiums
  2. Wirkung und Ergebnisse (Schwellenwert 3/5)
    • Beitrag zur Weiterentwicklung des Forschungsfeldes
    • Beitrag zur Lösung signifikanter regionaler Probleme
    • Verwertbarkeit der Projektergebnisse
    • Ökonomischer Mehrwert
  3. Qualität der Präsentation des Antrags (Schwellenwert 3/5)
    • Übersichtliche Darstellung und verständliche Struktur der Skizze
    • Einhaltung der formalen Vorgaben

Die Gesamtpunktzahl eines Antrags ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt für die einzelnen Kriterien/Bewertungspunkte und reicht von 0 und 5. Die nachfolgende Aufzählung zeigt die Kriterien, die Bewertungspunkte und die Gewichtung:

  • I. Wissenschaftliche und/oder technologische Qualität / 0-5 Punkte / 60%
  • II.Wirkung und Ergebnisse / 0-5 Punkte / 30%
  • III.Qualität der Präsentation des Antrags / 0-5 Punkte / 10%
Stufe 2
  1. Wissenschaftliche und/oder technologische Qualität
  2. Wirkung und Ergebnisse (Impact)
  3. Qualität des Projektkonsortiums
  4. Qualität des Projektmanagements
  5. Qualität der Präsentation des Antrags

Auf der Grundlage des Votums des internationalen Gutachterkreises werden die für eine Förderung geeigneten Projektvorschläge gemeinsam von den Förderorganisationen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den antragstellenden Konsortien schriftlich vom zentralen Sekretariat des ERA-Net RUS Plus im Auftrag der Förderorganisationen mitgeteilt.

Die Bewertungspunkte für die Projektanträge werden ausschließlich im Sinne dieser fünf Kriterien vergeben. Die Unterkriterien dienen als Anhaltspunkte, an denen sich die Gutachter orientieren sollen. Für die Kriterien I bis V liegt der Schwellenwert bei 3 von 5 Punkten.

Die Bewertung sollte folgende fünf Kriterien berücksichtigen:

  1. Wissenschaftliche und/oder technologische Qualität (Schwellenwert 3/5)
    • Aussagekräftiges Konzept, Qualität der Ziele
    • Fortschritt gegenüber dem aktuellen Stand der Wissenschaft
    • Qualität und Effektivität der wissenschaftlichen und technologischen Methodik und des angefügten Arbeitsplans
  2. Wirkung und Ergebnisse (Schwellenwert 3/5)
    • Adressierung relevanter gesellschaftlichen Herausforderungen - Erarbeitung von verwertbaren Lösungsansätzen
    • Wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeiten
    • Angemessenheit der vorgesehenen Verwertungsmaßnahmen insgesamt, sowie der Regelungen zum Umgang mit geistigem Eigentum
  3. Qualität des Projektkonsortiums (Schwellenwert 3/5)
    • Qualifikation und Erfahrung der koordinierenden Einrichtung und der einzelnen Mitglieder des Projektkonsortiums
    • Ausgewogene Aufgabenverteilung innerhalb des Projektkonsortiums
  4. Qualität des Projektmanagements (Schwellenwert 3/5)
    • Angemessenheit der Managementstruktur und -prozesse
    • Angemessene und nachvollziehbare Aufteilung der beantragten Ressourcen (Budget, Personal, Ausstattung)
  5. Qualität der Präsentation des Antrags (Schwellenwert 3/5)
    • Übersichtliche Darstellung und verständliche Struktur der Skizze
    • Einhaltung der formalen Vorgaben

Die Gesamtpunktzahl eines Antrags ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt für die einzelnen Kriterien/Bewertungspunkte, und reicht von 0 und 5. Die nachfolgende Aufzählung zeigt die Kriterien, die Bewertungspunkte und die Gewichtung:

  • I. Wissenschaftliche und/oder technologische Qualität / 0-5 Punkte / 45%
  • II. Wirkung und Ergebnisse / 0-5 Punkte / 25 %
  • III. Qualität des Projektkonsortiums / 0-5 Punkte / 15%
  • IV. Qualität des Projektmanagements / 0-5 Punkte / 10%
  • V. Qualität der Präsentation des Antrags / 0-5 Punkte / 5%

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Auf deutscher Seite werden bei abschließend positiv bewerteten Projektvorschlägen die einreichenden Institutionen aufgefordert, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem vorgesehenen Projektkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy-online" (Link wird bei positiver Begutachtung mitgeteilt) zu erstellen.

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse

https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.

Dem förmlichen Antrag ist zwingend eine Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache gemäß den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis" bzw. "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis" beizufügen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 24. Juni 2014

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
M. Schlicht

 

1Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt.
Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h. sie sind entweder völlig unabhängig oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23).

Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: Länder / Organisationen: Russland EU Themen: Förderung

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