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Richtlinie zur Förderung von deutsch-französischen Verbundvorhaben zu antimikrobiellen Resistenzen

Stichtag: 27.02.2019 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von deutsch-französischen Verbundvorhaben zu antimikrobiellen Resistenzen vom 13. Dezember 2018 (Bundesanzeiger vom 21.12.2018).

Infektionskrankheiten stellen eine ernste Bedrohung für die Gesundheit der Menschen dar und gehören weltweit zu den häufigsten Todesursachen. Eine zunehmende Gefahr besteht in der steigenden Anzahl und globalen Ausbreitung von Krankheitserregern, die gegen einen oder mehrere antimikrobielle Wirkstoffe resistent geworden sind. Die Entstehung von antimikrobiellen Resistenzen (AMR) erschwert die Behandlung vieler häufig vorkommenden Infektionen, bedroht den Erfolg zahlreicher alltäglicher medizinischer Interventionen und verursacht schon heute Todesfälle. Es besteht daher ein hoher Bedarf an antimikrobiellen Wirkstoffen mit neuen Wirkmechanismen, um auch in Zukunft die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gewährleisten zu können. Zur Bekämpfung von AMR sind jedoch noch eine Reihe weiterer Maßnahmen wie die Förderung einer sachgemäßen Verwendung von Antiinfektiva und der Ausbau von Überwachungssystemen für den Einsatz antimikrobieller Wirkstoffe erforderlich. Dazu gehört auch, das Auftreten und die Verbreitung resistenter Erreger zu erforschen.

Im Rahmen der Förderrichtlinie sollen Kooperationsprojekte deutscher und französischer Partner gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Ministerium für Hochschulen, Forschung und Innovation der Französischen Republik (Ministère de l'Enseignement supérieur, de la Recherche et de l'Innovation, MESRI) gefördert werden. In den gemeinsamen Forschungsprojekten sollen ernste Bedrohungen für die Gesundheit der französischen und deutschen Bevölkerung im Bereich der AMR adressiert werden. Darüber hinaus sollen durch die Verbundvorhaben die deutsch-französische Zusammenarbeit gestärkt und die sich aus der Kooperation ergebenden Synergien genutzt werden, um Fortschritte bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten zu erzielen. Für die vorliegende Fördermaßnahme wurde von den beteiligten Förderorganisationen ein gemeinsamer englisch­sprachiger Bekanntmachungstext herausgegeben, der unter http://anr.fr/ANR-FRDE-AMR-2019 eingesehen werden kann.

Gegenstand der Förderung sind Verbundvorhaben von Konsortien, bestehend aus mindestens einem deutschen und mindestens einem französischen Partner in der anwendungsorientierten Forschung und experimentellen Entwicklung. Die deutsch-französische Kooperation muss dabei einen Mehrwert für das Forschungsprojekt darstellen. Die Projekte sollen einen hohen, bisher nicht erfüllten medizinischen Bedarf für die Gesundheit der französischen und deutschen Bevölkerung im Bereich der AMR adressieren. Durch die Projekte soll der Wissensstand auf diesem Gebiet erweitert und die Grundlage für gesundheitspolitische Entscheidungen oder innovative Produkte gelegt werden, welche zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der AMR beitragen. Die Projekte müssen dabei einem der folgenden Themengebiete zugeordnet werden können:

  • Mikrobiom-basierte Präventions- und Behandlungsstrategien
  • Antibiotika mit neuen Wirkmechanismen
  • Untersuchungen zur Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen sowie zur Krankheitslast mit Antibiotika-resistenten Erregern anhand von epidemiologischen, Modellierungs-, mikrobiologischen und zellbiologischen Methoden
  • Untersuchung von pathogenen Mechanismen, Entwicklung von diagnostischen Methoden und Behandlungsstrategien für resistente Pilzinfektionen

Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt in Deutschland sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität. Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird begrüßt.

€Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger  VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT) beauftragt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Joint Call Secretariat (JCS) bei der französischen Förderorganisation Agence Nationale de la Recherche (ANR) bis spätestens zum 27. Februar 2019 ,13.00 Uhr CET zunächst Projektskizzen für das deutsch-französische Verbundvorhaben in elektronischer Form über das Internetportal der französischen Förderorganisation ANR durch den deutschen oder französischen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Projektskizzen müssen in englischer Sprache verfasst sein.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Förderung Lebenswissenschaften Sicherheitsforschung

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