StartseiteLänderEuropaNiederlandeBekanntmachung des BMBF zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten zu Diagnostik und Surveillance von antibiotikaresistenten Bakterien

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten zu Diagnostik und Surveillance von antibiotikaresistenten Bakterien

Stichtag: 15.02.2019 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten innerhalb der Joint Programming Initiative „JPIAMR“ zu Diagnostik und Surveillance von antibiotikaresistenten Bakterien: Entwicklung neuer Werkzeuge, Technologien und Methoden für den globalen Einsatz vom 6. Dezember 2018 (Bundesanzeiger vom 21.12.2018).

In der Joint Programming Initiative on Antimicrobial Resistance (JPIAMR) haben sich Förderorganisationen zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Maßnahme zur Förderung multinationaler kooperativer Forschungsprojekte im Bereich Antibiotikaresistenzen durchzuführen.

Die Fördermaßnahme wird zeitgleich durch die Förderorganisationen im jeweiligen Land veröffentlicht und zentral durch ein gemeinsames „Joint Call“-Sekretariat (JCS) koordiniert. Das gemeinsame Sekretariat ist beim DLR-PT (Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt – Projektträger) angesiedelt.

Die Bekanntmachung richtet sich an klinisch und experimentell orientierte Arbeitsgruppen aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und/oder industriellen Partnern, die in der Regel in Verbünden zusammenarbeiten. Transnationale kooperative Forschungsanträge müssen zumindest eines der folgenden Ziele verfolgen:

  • Entwicklung von Strategien, Werkzeugen, Technologien und Methoden für die Detektion, das Monitoring, das Profiling und/oder die Surveillance von antimikrobiellen Resistenzen und Dynamiken, die zur Resistenz führen;
  • Entwicklung von Strategien, die die Aufnahme und die Nutzbarkeit von existierenden Strategien, Werkzeugen, Technologien und/oder Methoden für die Detektion, das Monitoring, das Profiling und/oder die Surveillance von antimikrobiellen Resistenzen und Dynamiken, die zur Resistenz führen, erleichtern und implementieren.

Die Projekte müssen internationale Richtlinien und Standards für die Surveillance von antimikrobieller Resistenz (AMR) beachten.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger - Gesundheit beauftragt. Das Förderverfahren ist mehrstufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt, die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Konsortien werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Joint Call Secretariat bis spätestens 15. Februar 2019 zunächst Projektskizzen vorzulegen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Südafrika Kanada Israel Finnland Frankreich Italien Lettland Niederlande Polen Schweden Spanien Tschechische Republik EU Themen: Förderung Lebenswissenschaften

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