StartseiteLänderEuropaPolenGeändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung des Auf- und Ausbaus nachhaltiger Netzwerke mit Partnern in den EU-13-Staaten (ERA Fellowships – Science Management)

Geändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung des Auf- und Ausbaus nachhaltiger Netzwerke mit Partnern in den EU-13-Staaten (ERA Fellowships – Science Management)

Stichtag: 03.07.2019 Stipendien

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum – Richtlinie zur Förderung des Auf- und Ausbaus nachhaltiger Netzwerke mit Partnern in den EU-13-Staaten (ERA Fellowships – Science Management) vom 2. April 2019 (Bundesanzeiger vom 17.04.2019) / Änderung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2019 (Bundesanzeiger vom 25.06.2019) / Zweite Änderung der Bekanntmachung vom 20. August 2020 (Bundesanzeiger vom 26.08.2020)

2. Änderung vom 20. August 2020: Die Bekanntmachung wird infolge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie an mehreren Stellen geändert.

1. Änderung vom 17. Juni 2019: Die Bewerbungsfrist der Fördermaßnahme "ERA Fellowships" wurde um zwei Wochen verlängert. Antragsskizzen können noch bis zum 3. Juli 2019 eingereicht werden.

Im Rahmen der nationalen Strategie zum Europäischen Forschungsraum vom Juni 2014 setzt die Bundesregierung auf die stärkere Zusammenarbeit mit den EU-13-Mitgliedstaaten, um einen Beitrag zur wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit und Innovationskraft Europas insgesamt zu leisten. Darüber hinaus soll die Vernetzung mit den EU-13  – Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern – als wichtigen Partnerländern verstärkt werden.

Die Maßnahme „ERA Fellowships – Science Management“ unterstützt den Auf- und Ausbau nachhaltiger Netzwerke mit Partnern in den EU-13-Staaten. Sie fördert den Kompetenzaufbau von Wissenschaftsmanagerinnen und -managern des mittleren administrativen Managements aus Forschungseinrichtungen und Hochschulen der EU-13 („EU 13 Fellows“), die im Rahmen von Gastaufenthalten institutionelle Netzwerke aufbauen oder festigen, theoretisches Wissen vertiefen und praktische Erfahrung sammeln möchten. Zusätzlich können Gegenbesuche des administrativen Personals (DE-Fellow) der betreuenden deutschen Forschungseinrichtungen und Hochschulen zu Forschungsreinrichtungen und Hochschulen der betreuten EU-13-Fellows (Herkunftsinstitutionen) erfolgen. Dieser wechselseitige Gastaufenthalt soll auch den deutschen Tandempartnern Einblicke in die Science-Management-Strukturen der Gastländer verschaffen sowie die entstandenen Kooperationsnetzwerke vertiefen.

Die Gastaufenthalte werden flankiert durch ein Theorieprogramm in Form zweier Campuswochen. Die erste Campuswoche findet zu Beginn der Projektlaufzeit im Februar 2020 in Bonn statt (Campuswoche 1); die zweite im Mai 2020 in Berlin (Campuswoche 2). In den Campuswochen durchlaufen die Fellows ein Programm mit Vorträgen und Übungseinheiten zu Themen des Wissenschaftsmanagements – insbesondere Programmmanagement, Drittmitteleinwerbung, Wissenstransfer – und des Europäischen Forschungsraums. Die Teilnahme an den Campuswochen ist für die EU-13 Fellows verpflichtend. Betreuende Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der deutschen Gasteinrichtungen sind bei Interesse zur Teilnahme an den Campuswochen eingeladen.

Ein Konzept des strukturierten Praxisaufenthalts wird im Vorfeld zwischen den Fellows und den Gasteinrichtungen vereinbart und ist zentraler Bestandteil des Förderantrags.

Die Laufzeit der Gastaufenthalte der EU-13-Fellows an Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Deutschland beträgt maximal 12 Wochen (inklusive Campuswochen). Die Gastaufenthalte in Deutschland sollen zum 31. Mai 2020 abgeschlossen sein. Die Laufzeit der Gastaufenthalte der betreuenden DE Gasteinrichtung an Forschungsreinrichtungen und Hochschulen der Partnereinrichtungen der EU 13 Staaten beträgt 4 bis 8 Wochen. Die wechselseitigen Gastaufenthalte an den Forschungsreinrichtungen und Hochschulen der EU-13-Staaten sind bis zum 31. Oktober 2020 abzuschließen.

Die Laufzeit der geförderten Vorhaben inklusive zweier Theoriewochen beträgt maximal 9,5 Monate von 15. Januar 2020 bis 31. Oktober 2020.

Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Forschungsförderorganisationen und Hochschulen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger (DLR-PT) - Europäische und internationale Zusammenarbeit beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 3. Juli 2019 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form einzureichen

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Bulgarien Estland Kroatien Lettland Litauen Malta Polen Rumänien Slowakei Slowenien Tschechische Republik Ungarn Zypern EU Themen: Fachkräfte Förderung

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