StartseiteLänderEuropaPolenGeändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte zur personalisierten Medizin

Geändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte zur personalisierten Medizin

Stichtag: 07.03.2019 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte zur personalisierten Medizin – multidisziplinäre Forschung auf dem Weg zur Implementierung innerhalb des ERA-Netzes „ERA PerMed“ vom 13. Dezember 2018 (Bundesanzeiger vom 14.01.2019) / Änderung der Bekanntmachung vom 13. Februar 2019 (Bundesanzeiger vom 27.02.2019)

Änderung der Bekanntmachung: Die Bekanntmachung wird auch von der Akademie für wissenschaftliche Forschung und Technologie (ASRT), Ägypten herausgegeben und unterstützt.

Das ERA-NET zu Personalisierter Medizin (ERA PerMed) hat zum Ziel, die nationalen Forschungsstrategien und Förderaktivitäten im Bereich der personalisierten Medizin besser aufeinander abzustimmen, um Exzellenz zu fördern, die Konkurrenzfähigkeit der europäischen Akteure in diesem Feld zu stärken und die europäische Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern zu verbessern.

An der Ausschreibung beteiligen sich 31 Förderorganisationen aus 22 Ländern: Ägypten, Belgien, Dänemark, Deutschland (Sachsen), Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Israel, Italien (Lombardei, Toskana), Kanada (Quebec), Kroatien, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Spanien (Katalonien, Navarra), Türkei und Ungarn. Zur Unterstützung bei der Partnersuche befindet sich auf der Ausschreibungswebseite auch ein Partnering-Tool. Die Bekanntmachung wird zeitgleich von allen Partnern in den jeweiligen Ländern veröffentlicht. Aus Deutschland sind neben dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) beteiligt. Für die Umsetzung der nationalen Projekte gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien bzw. die Richtlinien der jeweiligen Förderorganisationen.

Die gemeinsame transnationale Förderrichtlinie beinhaltet drei verschiedene Forschungsfelder mit jeweils zwei Modulen. Förderfähig durch das BMBF im Rahmen dieser Förderrichtlinie sind nur die Module 1A, 1B, 2A, 2B und 3B, nicht aber 3A.

  • Forschungsfeld 1: Translation von der Grundlagenforschung in die klinische Forschung und darüber hinaus;
    Modul 1A: Präklinische Forschung;
    Modul 1B: Klinische Forschung.
  • Forschungsfeld 2: Integration von Big Data und IKT (Informations- und Kommunikations-Technologie)-Lösungen;
    Modul 2A: Daten und IKT – Technologische Voraussetzungen;
    Modul 2B: Daten und IKT − Hin zu einer Anwendung in der Gesundheitsversorgung.
  • Forschungsfeld 3: Forschung für eine verantwortliche Implementierung in der Gesundheitsversorgung;
    Modul 3A: Optimierung von Gesundheitssystemen;
    Modul 3B: Ethische, rechtliche und soziale Aspekte.

Jedes Projekt muss mindestens eines der beiden Module aus Forschungsfeld 3 sowie mindestens ein Modul aus Forschungsfeld 1 oder 2 abdecken.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger − Gesundheit beauftragt. Das Förderverfahren ist mehrstufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt, die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Konsortien werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert. In der ersten Verfahrensstufe sind dem ERA PerMed Joint Call Secretariat, das bei der Nationalen Forschungsagentur (ANR) in Frankreich angesiedelt ist, bis spätestens 7. März 2019 zunächst Projektskizzen vorzulegen.

Quelle: BMBF Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Ägypten Kanada Israel Türkei Belgien Dänemark Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Litauen Luxemburg Norwegen Österreich Polen Rumänien Schweden Spanien Ungarn EU Themen: Förderung Information u. Kommunikation Lebenswissenschaften

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