StartseiteLänderEuropaSchwedenBekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten zum Thema EUREKA: Dank Forschung und Innovation in globaler Partnerschaft Krisen meistern

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten zum Thema EUREKA: Dank Forschung und Innovation in globaler Partnerschaft Krisen meistern

Stichtag: 15.07.2020 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema EUREKA – Dank Forschung und Innovation in globaler Partnerschaft Krisen meistern vom 19. Juni 2020 (Bundesanzeiger vom 25.06.2020)

Die aktuelle Coronavirus-Pandemie hat verdeutlicht, wie anfällig unsere Wirtschaft und Gesellschaft aufgrund ihrer weltweiten Verzahnung sind. Es hat sich gezeigt, wie schnell Grundlagen des Wirtschaftens, wie beispielsweise verlässliche Produktions- und Lieferketten, global, national, regional und lokal in Städten und Gemeinden instabil werden können.

Vor diesem Hintergrund bietet EUREKA als Netzwerk aus weltweit 45 Ländern einen geeigneten Rahmen, um Forschungs- und Entwicklungsfragen zu adressieren, anhand derer die Stabilität von Wirtschaft und Gesellschaft in und deren Weg aus Krisen erhöht bzw. gemeistert werden kann. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie geht es um die Förderung von bi- und multilateralen Technologiekooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, mit deren Hilfe sich durch innovative neuartige Produkte, Prozesse, Verfahren oder Dienstleistungen die Resilienz von Wertschöpfungsnetzwerken, Produktionsnetzwerken oder Lieferketten erhöht.

Gefördert werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und gegebenenfalls Forschungseinrichtungen ausschließlich aus Deutschland, in Kooperationsprojekten mit entsprechenden Partnern aus den EUREKA-Ländern Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Kanada, den Niederlanden, Schweden, Spanien, Südafrika sowie der Türkei.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die jeweiligen nationalen Förderagenturen der genannten Länder fördern gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Entwicklung innovativer neuartiger Produkte, Prozesse, Verfahren und Dienstleistungen. Diese Richtlinie wird gemäß den BMBF-Verfahren durchgeführt, ergänzt um die EUREKA-Verfahren.

Im Rahmen dieser Richtlinie zur Förderung von Projekten werden risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte aus einem oder mehreren der nachfolgenden Aktionsfelder gefördert:

  • Lösungen, die die Resilienz und Selbst-Aufrechterhaltung lokaler und regionaler Systeme ermöglichen
  • Produktion essentieller Güter – Analysen zum gesellschaftlichen Diskurs
  • Lösungen zur grenzüberschreitenden Nachverfolgung von Infektionsketten

Es sollen innovative neuartige Produkte, Prozesse, Verfahren und Dienstleistungen entwickelt werden. Die Ergebnisse der geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekte sollen falls möglich zwei Jahre nach Projektende verwertbar sein.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern.

Es werden Projekte gefördert, die mindestens von einem deutschen Antragsteller gemeinsam mit mindestens einem Kooperationspartner aus einem in dieser Richtlinie genannten EUREKA-Landes gemeinsam bearbeitet werden. Die Teilnahme weiterer nicht geförderter Partner an dem Forschungsvorhaben ist möglich, sofern dies von Vorteil für das Vorhaben ist. Die Finanzierung im In- und Ausland muss gesichert sein.

Deutsche Antragsteller müssen sowohl die Voraussetzungen von EUREKA als auch die Voraussetzungen für die nationale Förderung erfüllen. Der koordinierende Partner muss aus einem der in dieser Richtlinie genannten EUREKA-Länder stammen. Zu den deutschen Partnern muss mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gehören. Bei Teilnahme von verbundenen Unternehmen/Forschungseinrichtungen aus zwei EUREKA-Ländern muss mindestens ein weiterer unabhängiger Projektpartner im Sinne der bilateralen Mindestbeteiligung im Konsortium beteiligt sein.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 15. Juli 2020, 17.00 Uhr (CEST) zunächst EUREKA-Projektanträge in englischer Sprache und ausschließlich in elektronischer Form beim EUREKA Sekretariat in Brüssel einzureichen. Alle Projektpartner müssen das EUREKA-Projektantragsformular online ausfüllen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Südafrika Kanada Türkei Belgien Estland Finnland Frankreich Niederlande Schweden Spanien Eureka Themen: Förderung Innovation Wirtschaft, Märkte

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