StartseiteLänderOzeanienNeuseelandBundesministerium für Bildung und Forschung Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung

Bundesministerium für Bildung und Forschung Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung

Stichtag: 28.02.2011 Programmausschreibungen

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Beruhend auf dem Abkommen vom 2. Dezember 1977 über wissenschaftlich - technologische Zusammenarbeit (WTZ) zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Neuseeland hat sich die Kooperation sehr erfolgreich entwickelt. 

Die Bekanntmachung soll dazu dienen, die Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Neuseeland durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten weiter zu intensivieren. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung sind

  • Produktionsstechnologien
  • Umweltwissenschaften mit besonderem Schwerpunkt auf dem Klimawandel
  • Meeres- und Polarforschung
  • Regenerative Energien
  • Gesundheitsforschung
  • Zusätzliche Gebiete von herausragender Bedeutung für beide Länder1 

Für diese Themenfelder sollen durch Mobilitätsförderung sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kontakte geknüpft bzw. neue Kooperationen initiiert werden. Ziel ist die Anbahnung intensiver und langfristiger Kooperationen. 

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und kleine sowie mittelständische Unternehmen (KMU)2. 
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projektes erforderlichen Mittel (Personalkosten etc.) zur Verfügung stehen.

Jedem Projekt steht auf deutscher sowie neuseeländischer Seite ein Projektleiter vor. Der jeweilige Projektleiter muss seinen Antrag auf dem darauf vorgesehen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stellen des eigenen Landes (in Neuseeland bei der Royal Society, in Deutschland beim Internationalen Büro des BMBF) einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen. Anträge, die nur in einem Land eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. 

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

a) Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern

Die Förderung erfolgt durch beide Länder. Es gilt das Prinzip, dass die entsendende Seite alle Kosten übernimmt. Folgende Maßnahmen können bezuschusst werden:

  • Reisen deutscher Wissenschaftler (Flugtickets: Economy-Class vom Abreiseort bis zum Ort des Partners; Tagegelder: € 107 /Tag und Pauschalen ab 23 Tagen)

Die Projektreisen der deutschen Seite müssen im deutschen Antragsformular aufgeführt, begründet und auf dafür vorgesehenen Formularen angemeldet werden. Die Reisen der neuseeländischen Partner sollten im Antragstext erläutert werden (sie werden jedoch in Neuseeland finanziert). 

b) Sachmittel 
Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich (z. B. Verbrauchsmaterial, bench fees, Kommunikationskosten).

c) Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:

  • Personalkosten
  • übliche Grundausstattung, wie z. B. Büromaterial, Kommunikations-, Labor- und EDV-Ausstattung

Die Projekte können in der Regel bis zu einer Laufzeit von 2 Jahren unterstützt werden. 

6 Verfahren

6.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:

Internationales Büro des BMBF (IB) 
im Projektträger 
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de

Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Dr. Hans-Jörg Stähle
E-Mail: hans.staehle(at)dlr.de
Telefon: + 49 (0) 2 28 38 21-4 03

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Gabriele Al-Khinli
E-Mail: gabriele.al-khinli(at)dlr.de
Telefon: + 49 (0) 2 28 38 21-4 52

6.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bis spätestens 28. Februar 2011

Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische webbasierte Antragssystems „ewa“ des IB zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZ4.
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post bis zum 15. März 2011 an folgende Adresse zu senden:
Deutsches Zentrum für Luft –und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Gabriele Al-Khinli
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Martina Lauterbach
Deutsches Zentrum für Luft –und Raumfahrt e. V.
Internationales Büro des BMBF
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: martina.lauterbach(at)dlr.de
Telefon: + 49 (0) 2 28 38 21-7 34

Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  • Übereinstimmung mit den unter Kapitel 1 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
  • Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten Partner
  • Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
  • Anbahnung neuer Partnerschaften
  • Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen 
  • Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
  • Wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse.

 

Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden voraussichtlich bis Ende Mai 2011 über das Ergebnis der Auswahl schriftlich informiert.

Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Es ist geplant, mit der Förderung der angenommenen Projekte ab dem 1. Juli 2011 zu beginnen. 
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung. 

7 Verfahren im Partnerland

Die neuseeländischen Partner müssen parallel einen Antrag bei der Royal Society of New Zealand (RSNZ) einreichen. 
Kontakt:

The Royal Society of New Zealand
4 Halswell Street,
Thorndon
Wellington 
Telefon: (04) 4 72-74 21
Telefax: (04) 4 73 18 41
Email: eddie.davies(at)rsnz.org 

Für fachliche Fragen können neuseeländische Antragsteller vor der Antragstellung mit dem Koordinator für die WTZ mit Deutschland, Dr. Frank Bruhn (germany.coordinator(at)morst.govt.nz) Kontakt aufnehmen.

8 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 6. Dezember 2010
Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Andreas K i r c h n e r


In den Fachthemen der Biotechnologie; Genetische Ressourcen der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft; Klimaveränderungen (Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft, Möglichkeiten zur Anpassung), Nachwachsende Rohstoffe, Produkt-/Lebensmittelsicherheit ist zeitgleich eine deutsch-neuseeländische Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erfolgt. Kontakt: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 521
Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
Internet: www.ble.de; E-Mail: bilateralerwissenschaftleraustausch(at)ble.de

 

Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens € 50 Mio. erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens € 43 Mio. beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens € 10 Mio. beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens € 2 Mio. beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, Seite 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, Seite 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, Seite 23)
Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf 

 

[1]  In den Fachthemen der Biotechnologie; Genetische Ressourcen der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft; Klimaveränderungen (Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft, Möglichkeiten zur Anpassung), Nachwachsende Rohstoffe, Produkt-/Lebensmittelsicherheit ist zeitgleich eine deutsch-neuseeländische Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erfolgt.

 

Kontakt:  Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 521

Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn

Internet: www.ble.de; E-Mail:  bilateralerwissenschaftleraustausch(at)ble.de

[2]  Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens € 50 Mio. erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens € 43 Mio. beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens € 10 Mio. beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens € 2 Mio. beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, Seite 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, Seite 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, Seite 23)

Quelle: ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf

Quelle: BMBF, Internationales Büro des BMBF (IB) Redaktion: Länder / Organisationen: Deutschland Neuseeland Themen: Energie Förderung Geowissenschaften Lebenswissenschaften Engineering und Produktion Umwelt u. Nachhaltigkeit

Weitere Informationen

Projektträger