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Bekanntmachung des BMU: Förderprogramm gegen Meeresmüll Marine:DeFRAG

Stichtag: 15.06.2020 Programmausschreibungen

Meeresmüll ist eine der weltweit größten umweltpolitischen Herausforderungen. Vor allem Plastikmüll verursacht erhebliche Umweltschäden. Zum Schutz der Funktionen der Meere startet das Bundesumweltministerium erstmals einen Förderaufruf zu seinem Programm gegen Meeresmüll. Es können sich Projekte bewerben, die entweder zu nachhaltiger Produktion, Vertrieb und Nutzung und damit zur Abfallvermeidung beitragen, oder eine geordnete Abfallbewirtschaftung mit umweltgerechten Entsorgungs- und Recyclingstrukturen in Schwellen- und Entwicklungsländern sicherstellen.

Meeresmüll ist ein weltweites Problem, das nur durch internationale Zusammenarbeit gelöst werden kann. Das Nachhaltigkeitsziel (SDG) 14 der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (UN) sowie verschiedene internationale Abkommen adressieren die Reduzierung von Meeresmüll als wichtigen Beitrag zum Schutz der Meeresökosysteme. Auch die Bundesregierung hat dieses Thema während ihrer G7- und G20-Präsidentschaften ganz oben auf die politische Agenda gesetzt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ergänzt mit seinem Förderprogramm „Marine Debris Framework – Regional hubs around the globe“ (Marine:DeFRAG) das Engagement der Bundesregierung.

Oberstes Ziel ist es, die Abfallmenge direkt an der Quelle zu vermeiden, sodass der Plastikmüll gar nicht erst in die Meere gelangt. Gefördert werden daher Kooperationen, die mit erprobten Lösungen mittelfristig die Menge an Plastikmüll reduzieren oder Abfall- und Kreislaufmanagementsysteme aufbauen. Zentrale Aspekte der Förderung sind Multiplizierbarkeit, Anschlussfähigkeit und der Fortbestand der gewählten Ansätze. Das Förderprogramm unterstützt Projekte zu Politikberatung, Kapazitätsaufbau, Technologiekooperation und Investitionen sowie zur Implementierung des jeweiligen institutionellen Rahmens. Neben Anrainerstaaten belasteter Flüsse liegt der Fokus auf küstennahen Regionen und Inselstaaten.

Einen Antrag auf Förderung können Organisationen wie Durchführungsorganisationen des Bundes, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, deutsche Ableger internationaler und multilateraler Organisationen und Einrichtungen stellen, die einen Sitz in Deutschland haben und über nachgewiesen Expertise in der Projektumsetzung in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie im Bereich Produktentwicklung, Lieferkettenmanagement, Kreislaufwirtschaft und/oder Abfallbewirtschaftung verfügen. Es wird zusätzlich zur Darstellung des politischen Rückhalts in den Partnerländern erwartet, dass ein angemessener Teil der Fördermittel und der Projektaktivitäten durch nationale Akteure in den Partnerländern umgesetzt werden, um Projekte in lokale Strukturen einzubetten und somit die Nachhaltigkeit der Projekte zu erhöhen.

Mit der Betreuung der Projektförderungen im Programm hat das BMU die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH beauftragt. Im ersten Schritt des Auswahlverfahrens werden die eingereichten Projektskizzen begutachtet. Anschließend durchlaufen die ausgewählten Vorhaben ein ausführliches Antragsverfahren. Die Projektskizzen können bis spätestens 15. Juni 2020 eingereicht werden.

Quelle: ZUG Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Global Themen: Förderung Umwelt u. Nachhaltigkeit

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