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Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für eine Studie zur Untersuchung des Einflusses der nationalen Bologna-Expertenteams auf die Umsetzung des Bologna-Prozesses

Stichtag: 30.09.2010 Sonstige Ausschreibungen

Die Europäische Kommission hat zur Einreichung von Vorschlägen für eine Studie zur Untersuchung des Einflusses der nationalen Bologna-Expertenteams auf die Umsetzung des Bologna-Prozesses aufgerufen.

In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Vertretern des Hochschulwesens unterstützt die Europäische Kommission die Umsetzung der Modernisierungsagenda im Rahmen der sogenannten Offenen Methode der Koordinierung (als Dialog zwischen politischen Entscheidungsträgern und Experten sowie durch unabhängige Lehrstoffvermittlung, Indikatoren, Benchmarks, Berichte und Analysen).

Eine der wichtigsten Initiativen dieser Methode ist die Unterstützung der nationalen Bologna-Experten-Teams. Die Kommission startete die Bologna-Experten-Initiative im Jahre 2004 mit dem Ziel, den Bologna-Prozess auf institutioneller Ebene zu fördern, indem wissenschaftliche Beratung für bestimmte Fachbereiche angeboten wird, um die Reform in höheren Bildungseinrichtungen in den EU- und EWR-Staaten sowie der Türkei zu fördern und voranzutreiben.

Die wichtigsten Aufgaben der Bologna-Experten definieren sich folgendermaßen: Vermittlung von Lehrstoff und Ausbildung im jeweiligen Fachbereich an Hochschulangestellte, Förderung von Aktivitäten des Erasmus-Programms, Unterstützung der Hochschulen bei der Verwirklichung von Reformstrategien und entwicklungspolitischen Zielen sowie bei der Umsetzung des Europäischen Systems zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer System, ECTS) und Diplomzusätzen.

Kernbereiche der Studie sind:

  • die Bewertung des Einflusses der nationalen Bologna-Expertenteams auf die Umsetzung des Bologna-Prozesses
  • die Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse im Hinblick auf die Arbeit der Bologna-Experten
  • die Bereitstellung von Empfehlungen hinsichtlich der Zukunft dieser Arbeit nach 2013.

Antragstellern wird ausdrücklich geraten, den originalen Wortlaut der Aufforderung zu konsultieren, bevor sie mit der Kommission Kontakt aufnehmen. Die geltende Rechtsgrundlage für diese Initiative ist der Beschluss 1720/2006/EG über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (LLP), das vom Europäischen Parlament und dem Rat am 15. November 2006 angenommen wurde. Gemäß Artikel 35.2 des Beschlusses zielt das Programm auf die entwicklungspolitische Unterstützung und Zusammenarbeit auf europäischer Ebene im Bereich lebenslangen Lernens ab, vor allem im Kontext des Lissabon-Prozesses und dem Arbeitsprogramm für Aus- und Weiterbildung 2010 sowie der Bologna- und Kopenhagen-Prozesse und ihren Nachfolgeprogrammen.

Den kompletten Wortlaut der Ausschreibung finden Sie im ABl. Nr. S152 vom 7. August 2010

Kontakt
Europäische Kommission
Generaldirektion Bildung und Kultur
Referat Hochschulbildung; Erasmus
z. Hd. Filip Van Depoele
MADO 11/96
1049 Brüssel
Belgien
E-Mail

Quelle: CORDIS Redaktion: Länder / Organisationen: EU Themen: Bildung und Hochschulen Infrastruktur

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