Die Förderung bezieht sich auf Projektdurchführung, projektbezogene Reisen und Veranstaltungen, die Entwicklung von innovativen Lehrformaten und deren Implementierung in Curricula, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Maßnahmen zur IT-Entwicklung, Mobilität von Studierenden und Lehrenden im Rahmen von Kurzaufenthalten.
Gefördert werden Studierende und Graduierte sowie Lehrpersonal der beteiligten Hochschulen. Das Programm steht allen Fachrichtungen offen.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen sowie Hochschulkonsortien mit deutschen und ausländischen Partnern. Es kann nur ein Antrag pro Hochschule eingereicht werden. In der ersten Stufe sind Anträge auf Förderung zur Ausarbeitung eines Projektvollantrags einzureichen.
Anträge auf Projektförderung sind bis zum 31. März 2019 ausschließlich über das DAAD-Portal einzureichen.Weitere Informationen finden Sie in der Ausschreibung des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).