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Bekanntmachung des BBK über die Durchführung eines Forschungsvorhabens im Bereich der grenzüberschreitenden großräumigen Evakuierung am Beispiel Deutschland - Schweiz

Stichtag: 06.06.2014 Programmausschreibungen

Bekanntmachung Nummer 01/2014 des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe über die Durchführung eines Forschungsvorhabens im Bereich der grenzüberschreitenden großräumigen Evakuierung vom 07. April 2014.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) beabsichtigt, ein Forschungsvorhaben zur Bereitstellung von wissenschaftlicher Entscheidungshilfe für das Bundesministerium des Innern (BMI) in Form einer Zuwendung auf Ausgabenbasis zu vergeben.

1. Zuwendungsgeber

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bonn

2. Thema

Grenzüberschreitende großräumige Evakuierungsplanung am Beispiel Deutschland - Schweiz

3. Aufgabenbeschreibung

Das Forschungsprojekt ist Teil einer bilateralen Betrachtung der großräumigen Evakuierungsplanung im Deutsch-Schweizerischen Grenzgebiet. Beteiligt sind neben dem Bundes-amt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf Deutscher Seite das Innenministerium von Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium Freiburg sowie Landratsämter von Landkreisen entlang der Grenze. Auf Schweizer Seite koordiniert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) die Arbeiten.1 Hier wirken grenzanliegende Kantone sowie ggf. auch Kommunen mit. Die staatlichen Partner tragen in Teilprojekten ebenfalls zu Fragestellungen der grenzüberschreitenden großräumigen Evakuierungsplanung bei. Diese Erkenntnisse sind durch den Forschungsnehmer in die eigene Arbeit zu integrieren.

4. Arbeitsziele

Das Forschungsvorhaben soll im Wesentlichen zwei Ziele verfolgen:

  • Defizitanalyse in der grenzüberschreitenden großräumigen Evakuierungsplanung und Erstellung eines Konzeptes für eine großräumige Evakuierungsplanung am Beispiel DE/CH und
  • Entwicklung eines Verfahrens zur Entscheidungsunterstützung auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen im Deutsch-Schweizerischen Grenzgebiet

Im Rahmen des Forschungsvorhabens sind die Notfallplanungen der für Evakuierungsplanungen zuständigen Behörden beiderseits der Grenze auf Konsistenz zu prüfen und ebenenspezifisch Vorschläge (Bund – Land – Kommunen) zu entwickeln, die eine Optimierung der vorhandenen Planungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ermöglichen. Insbesondere sollen die Analysen Differenzen der Planungsansätze an der Staatsgrenze herausarbeiten, die die komplexen Einsatzlagen von Evakuierungen mit deren vielschichtigen Teilaspekten betreffen. Beispielsweise sollen Kommunikationsstrukturen, Datenflüsse und Schnittstellen beleuchtet werden. Die Schwerpunkte richten sich dabei an den als vordringlich erkannten Defiziten aus. In engmaschiger Zusammenarbeit mit den o.g. Partnern sollen Lösungsansätze entwickelt werden.

Entscheidungsunterstützung stellt eine wichtige Herausforderung im Risiko- und Krisenmanagement dar. Unübersichtliche und möglicherweise unvollständige Informationen, uneinheitliche Vorbereitung und eine Vielzahl von Akteuren mit verschiedenen Interessen erschweren dem Verantwortlichen, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Hierzu soll in dem Forschungsvorhaben aus den zur Verfügung stehenden Daten und Informationen ein Verfahren (keine Softwareentwicklung sondern Entwicklung des inhaltlichen Konzepts) entwickelt werden (z.B. mittels Entscheidungsbaumanalyse), um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Das vorgesehene Verfahren zur Identifizierung der relevanten Daten und Informationen sowie zu deren Sammlung und Aktualisierung ist nachvollziehbar darzulegen.

Das Vorhaben ist in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber umzusetzen. Zu diesem Zweck sind regelmäßig stattfindende Workshops vorzusehen, die eine Begleitung des Projektverlaufs durch die beteiligten staatlichen Partner ermöglichen. Zum Abschluss des Projektes soll eine Prüfung der praktischen Umsetzbarkeit der Projektergebnisse, z.B. in einer Plan-Übung, erfolgen.

5. Teilnahmebedingungen

Bewerber sollen sozialwissenschaftliche und / oder politikwissenschaftliche Kompetenz mit Bezug zum Bevölkerungsschutz vorweisen können. Erfahrungen im deutschen und/oder schweizerischen Bevölkerungsschutz, insbesondere mit Bezug zu Evakuierungen sollten nachgewiesen werden, beispielsweise durch bereits durchgeführte Projekte oder Publikationen.

Die Berichte sind in deutscher Sprache zu verfassen.

Die Vergabe der Zuwendung setzt ein unmittelbares Eigeninteresse an der Durchführung des Vorhabens voraus. Es wird vom Zuwendungsempfänger eine finanzielle Beteiligung an den Ausgaben in angemessenem Umfang erwartet. Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgesetzt.

Es gilt deutsches Recht.

6. Zeitraum und Umfang des Projektes

Die Laufzeit des Projektes soll drei Jahre nicht überschreiten.

Der finanzielle Rahmen ist nicht festgeschrieben. Ein personeller Rahmen von 1 - 1,5 wissenschaft-lichen Stellen für eine Laufzeit von drei Jahren kann als Orientierungshilfe genutzt werden. Gut begründete Abweichungen sind möglich. Das vorgeschlagene Forschungsvorhaben ist als Einzel-projekt vorgesehen.

Die Projektskizze ist bis zum 06. Juni 2014 elektronisch per E-Mail (Format MS-Word) unter folgender Adresse einzureichen:
Forschung(at)bbk.bund.de

7. Gestaltung und Gliederung der Projektskizze

Der Antragsteller reicht eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12, 1,5-zeilig) beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein.

Die Projektskizze soll folgende Gliederung haben:

  1. Allgemeines
    o Zusammenfassung des Projektvorschlages
    o Daten des Antragstellers
  2. Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten
    o beabsichtigte Methode
    o Stand von Wissenschaft und Technik
    o bisherige Arbeiten der Antragstellerinnen/Antragsteller
  3. Arbeitsplan Ausführliche Beschreibung der geplanten Arbeiten (ggf. Unterauftragnehmer, einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze).
  4. Umsetzungsoptionen für den Bevölkerungsschutz in Deutschland Vorschläge für eine Umsetzung im Bevölkerungsschutz, z.B. in Beschaffung, Handlungsstrategien und Organisationsformen, Vorschriften, rechtliche Rahmenbedingungen, Relevanz der Ergebnisse für Richtlinien und Normung etc. Sofern die Umsetzung der Ergebnisse an eine Beschaffungsmaßnahme öffentlicher Stellen gekoppelt ist, oder hierfür eine Änderung/Anpassung geltenden Rechts erforderlich ist, muss dies im Umsetzungsplan gesondert dargestellt werden. Im Umsetzungsplan ist eine Aussage zur perspektivischen Passfähigkeit zu relevanten rechtlichen Vorgaben, Verordnungen und Standards zu treffen.
  5. Ablaufplan Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Umsetzungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit, z.B. als Balkendiagramm.
  6. Finanzierungsplan Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, zeitlich über die Laufzeit nach Jahren aufgeteilt in
    o Personalkosten
    o Sachkosten
    o Ggf. Drittmittel, z.B. durch Beantragung von Fördermitteln an anderer Stelle oder sonstige Finanzierungsquellen (z.B. Industrie)
    o Projektbezogene Eigenmittel

Es steht den Antragstellerinnen/Antragstellern frei der Projektskizze weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Antragsteller, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden u.a. nach folgenden Kriterien bewertet:

  • vorgeschlagene Methodik:
    Das vorgesehene methodische Vorgehen sollte klar und deutlich beschrieben werden. Die einzelnen Arbeitsschritte sind nachvollziehbar darzustellen und in dem vorgesehenen Zeitrahmen durchführbar. Die Methodenwahl ist an den Zielen des Vorhabens auszurichten.
  • erkennbare Innovationshöhe und Erkenntnisgewinn:
    Die vorgeschlagenen Projektskizzen werden nach ihrem Innovationsgrad bewertet. Des Weiteren fließt der aus den eingereichten Unterlagen erschließbare wissenschaftliche Erkenntnisgewinn in die Bewertung ein.
  • Ganzheitlichkeit und Breitenwirksamkeit des Lösungsansatzes:
    Die Projektskizzen sollen Lösungsansätze beinhalten. Diese sollen möglichst ganzheitlich ausgestaltet und breitenwirksam angelegt sein.
  • Praxistauglichkeit der angestrebten Lösung für den Bevölkerungsschutz:
    Die Ergebnisse sollen darüber hinaus eine hohe Praxistauglichkeit für den Bevölkerungsschutz aufweisen. Dabei sind die Anforderungen der Akteure im Bevölkerungsschutz zu berücksichtigen.
  • Wirtschaftlichkeit des vorgeschlagenen Ansatzes:
    In die Bewertung fließen auch wirtschaftliche Gesichtspunkte ein. Dies betrifft die Konzeption des vorgeschlagenen Vorhabens, beispielsweise der angedachten Methoden ebenso, wie mögliche Umsetzungsimplikationen der Forschungsergebnisse.

Die Auswahl der förderwürdigen Projektskizzen erfolgt in einem Begutachtungsprozess in den auch externe Experten eingebunden werden können. Die Entscheidung über das Auswahlergebnis wird schriftlich mitgeteilt.

8. Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vollantrag) einzureichen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rück-forderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 23 und 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

9. Informationen

Für Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse:
Forschung(at)bbk.bund.de

Bonn, 07.04.2014
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Im Auftrag
Dr. Michael

Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Redaktion: Länder / Organisationen: Schweiz Themen: Förderung Sicherheitsforschung

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