StartseiteAktuellesBekanntmachungenGeändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen Eureka-Cluster

Geändert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen Eureka-Cluster

Stichtag: Bekanntgabe der Termine für die jährlichen Aufrufe auf der Internetseite von EUREKA bzw. der Cluster Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der europäischen Eureka-Cluster vom 20. September 2021 (Bundesanzeiger vom 14.10.2021) einschließlich der Änderungen vom 12.12.2023.

Das BMBF fördert exzellente Projekte, die eine große Innovationshöhe in bedeutenden Schlüsseltechnologien aufweisen. Diese sollen in den Strukturen von Eureka gefördert werden, insbesondere in den Clustern ITEA 4 und Xecs. Das strategische Ziel des Clusters ITEA 4 ist es, die europäische Position im Bereich der Softwareinnovation und digitalen Transformation zu stärken und dabei die Potenziale in Industrie und Forschung aus den beteiligten Ländern zu bündeln. In ITEA 4 werden darüber hinaus besonders Projekte gefördert, die bei der weltweiten Standardisierung im Bereich der Software-intensiven Systeme und Dienste unterstützen.

Das strategische Ziel des Clusters Xecs ist es, die Position der europäischen Industrie in der (Mikro-)Elektronik und der Elektroniksysteme zu stärken. Besonderes Augenmerk liegt auf Innovationspartnerschaften aus Forschung und Industrie entlang der Wertschöpfungskette der Mikroelektronik, die nachhaltige industrielle Innovationen mit großer gesellschaftlicher und ökonomischer Hebelwirkung begünstigen.

Gefördert werden vorwettbewerbliche, industriegetriebene FuE-Arbeiten von deutschen Teilkonsortien im Rahmen bi- und multilateraler europäischer Verbundvorhaben in Eureka-Clustern oder aus Joint Calls.

Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind an den wirtschaftlichen Potenzialen und Anwendungsfeldern bzw. Branchen ausgerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße einerseits im Bereich Software-Technologie und Künstliche Intelligenz und andererseits durch (Mikro-)Elektronik in den unten genannten Themen getrieben sind. Vorhaben können einen oder beide Bereiche adressieren.

Im Bereich Softwareinnovationen werden vorrangig FuE-Vorhaben zu folgenden Themen gefördert:

  • Künstliche Intelligenz,
  • Software Engineering,
  • Digitalisierung und softwareintensive eingebettete Systeme (Cyber Physical Systems),
  • Datentechnik und datengetriebene Systeme,
  • Prozess- und Systemsimulation,
  • Usability, Ressourcenmanagement, Softwareverlässlichkeit, -qualität und -sicherheit,
  • Parallelisierung und verteilte Systeme.

Dabei ist die Förderung nach dieser Fördermaßnahme auf die folgenden Anwendungsfelder/Branchen ausgerichtet:

  • Mobilität,
  • Automatisierung,
  • Gesundheit, Medizintechnik,
  • Dienstleistungen,
  • Energie, Umwelt.

Im Bereich Mikroelektronik müssen die Vorhaben technologische Innovationen mit erheblicher Innovationshöhe überwiegend für Elektronik-Hardware adressieren. Vorrangig werden FuE-Vorhaben in den folgenden Technologie-Bereichen gefördert:

  • Electronic Design Automation (EDA),
  • Spezialprozessoren für Edge-Computing und Künstliche Intelligenz,
  • neuartige, intelligente und vernetzte Sensorik,
  • Hochfrequenzelektronik für Kommunikation und Sensorik,
  • intelligente und energieeffiziente Leistungselektronik,
  • Querschnittstechnologien (Systemintegration, Test, Verifikation und Validierung sowie Adaption neuer Materialien),
  • ausgewählte Produktionstechnologien für die Mikroelektronikproduktion (Automatisierungslösungen, additive Fertigungsverfahren, Mess- und Prüftechnik) sowie
  • neuartige Technologien zur Leistungs- oder Effizienzsteigerung von Halbleiterbauelementen („Advanced Silicon and Beyond“), z. B. neuartige Strukturen und Bauelemente und neue Ansätze für Rechenleistung („Beyond-von-Neumann“) mit bereits erkennbarer industrieller Anwendungs- und Umsetzungsfähigkeit

Dabei werden zukunftsweisende Anwendungen gefördert insbesondere in

  • Künstlicher Intelligenz,
  • Kommunikationstechnologie,
  • Smart Health,
  • Autonomem Fahren,
  • Industrie 4.0 sowie
  • Intelligenter Energiewandlung.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme im Bereich Softwareinnovationen und Künstliche Intelligenz hat das BMBF den DLR Projektträger beauftragt. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme im Bereich Mikroelektronik hat das BMBF den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt.

Das Antragsverfahren ist in der Regel zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe reicht der Koordinator des transnationalen Verbundprojekts im ersten Schritt eine Projektskizze in elektronischer Form für das Gesamtvorhaben (Project Outline) ein. Während der Laufzeit des Clusters werden die Termine für die jährlichen Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen (Call for Proposals) jeweils auf der Internetseite von Eureka bzw. der Cluster bekanntgegeben. Die Beschreibung der Verfahrensweise und relevante Vorlagen sind ebenfalls dort verfügbar.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Eureka Themen: Engineering und Produktion Förderung Information u. Kommunikation Innovation Physik. u. chem. Techn.

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