StartseiteAktuellesBekanntmachungenBekanntmachung des BMBF zur Förderung von tunesisch-deutschen Forschungsprojekten (TUNGER 2+2)

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von tunesisch-deutschen Forschungsprojekten (TUNGER 2+2)

Stichtag: 08.05.2020 Programmausschreibungen

Richtlinie im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung zur Förderung von Forschungsprojekten mit Tunesien unter der Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft (TUNGER 2+2)

Auf der Grundlage des Abkommens zur wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeitmit der Republik Tunesien aus dem Jahr 1998 soll die Kooperation in den Bereichen Forschung, Technologie und Innovation ausgebaut werden. Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung,Wissenschaft und Forschung (2017) und dem Zehn-Punkte-Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für mehr Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen „Vorfahrt für den Mittelstand“ unter dem Dach von „KMU-international“ und soll dazu dienen, gemeinsame Forschungsprojekte von gegenseitigem Interesse zu fördern und damit zu einer Intensivierung der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit der Republik Tunesien beizutragen.

Ziel dieser Richtlinie ist die Förderung von innovativen deutsch-tunesischen Verbundvorhabenin der angewandten Forschung zu ausgewählten Schwerpunktthemen. Konkret soll die Zusammenarbeit von deutschen und tunesischen Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft in Form von „2+2-Projekten“ gefördert werden.

Unter „2+2-Projekten“ werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Beteiligungmindestens eines deutschen KMU und eines tunesischen forschenden Industriepartners sowie mindestens einer deutschen und einer tunesischen Forschungseinrichtung verstanden. Der Beitrag aller Partner sollte essenziell und signifikant sein.

Die bewilligten Fördermittel sollen die Grundlagen für eine dauerhafte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations-Partnerschaft schaffen. Durch die Zusammenführung von Wissen, Erfahrungen, Forschungsinfrastrukturen und sonstigen Ressourcen von beiden Seiten soll ein Mehrwert für die beteiligten Partner generiert werden. Durch Austausch von Wissen und durch gemeinsame Entwicklungen soll langfristig die Grundlage für gegenseitigen Marktzugang und eine nachhaltige wirtschaftliche Kooperation geschaffen werden. Der Nutzen für Deutschland und Tunesien sollte klar ersichtlich sein und Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen.

Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen. Dabei kann es sich sowohl um Prozess- wie auch Produktinnovationen handeln. Die Projekte sollten am Ende des Vorhabens einen Technologie­reifegrad zwischen 4 und 7 erreichen
(http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/other/wp/2016_2017/annexes/h2020-wp1617-annex-g-trl_en.pdf).

Die Förderung der gemeinsamen Verbundvorhaben erfolgt für die deutschen Projektpartner vom BMBF und für die tunesischen Projektpartner vom tunesischen Ministerium für Hochschulbildung und wissenschaftliche Forschung (MoHESR).

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, beauftragt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger bis spätestens 8. Mai 2020 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Die Förderung der beteiligten tunesischen Einrichtungen erfolgt über das tunesische Ministerium für Hochschulbildung und wissenschaftliche Forschung entsprechend der für Tunesien geltenden nationalen Förderrichtlinien.

Weitere Informationen finden sich im Bekanntmachungstext.

Quelle: BMBF Redaktion: von DLR Projektträger Länder / Organisationen: Tunesien Deutschland Themen: Förderung

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