StartseiteAktuellesBekanntmachungenBekanntmachung des BMEL über die Durchführung von transnationalen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des ERA-Nets ICT-AGRI-2 zum Thema „Enabling Precision Farming“

Bekanntmachung des BMEL über die Durchführung von transnationalen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des ERA-Nets ICT-AGRI-2 zum Thema „Enabling Precision Farming“

Stichtag: 24.04.2015 Programmausschreibungen

Bekanntmachung Nr. 04/15/31 des Bundesministeriums

für Ernährung und Landwirtschaftüber die Durchführung von transnationalen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) im Rahmen des ERA-Nets ICT-AGRI-2 zum Thema "Enabling Precision Farming" vom 20. Februar 2015

1 Zuwendungszweck

Precision Farming, die Unterstützung und Steuerung der landwirtschaftlichen Produktion mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechniken gilt als zentrales Element der nachhaltigen Intensivierung – der Sicherung der wachsenden Nachfrage nach Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Rohstoffen unter verringertem Ressourcen­einsatz.

Die Bekanntmachung richtet sich auf Forschungsprojekte, die Methoden und Techniken, Grundlagen für einen flächendeckenden Einsatz der Präzisionslandwirtschaft entwickeln und bereitstellen.

Vor diesem Hintergrund beteiligt sich das Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an der Förderung von Forschungsvorhaben zum Thema „Enabling Precision Farming“ im Rahmen der ERA-Net Initiative ICT-AGRI-2 (www.ict-agri.eu).

Die Fördervoraussetzungen für das ERA-Net ICT-AGRI sind unter dem Link (http://ict-agri.eu/node/27045) abrufbar.

Insgesamt werden im Rahmen der Bekanntmachung 5,6 Mio. Euro bereitgestellt, wobei die deutsche Beteiligung des BMEL 250 000 Euro beträgt. Informationen zu den weiteren teilnehmenden Ländern finden Sie unter: http://ict-agri.eu/call-funders/26957.

Die Internetseite mit Informationen über ICT-AGRI ist über den Link www.ict-agri.eu zu erreichen.

2 Gegenstand der gemeinsamen Förderung

Gegenstand der gemeinsamen Förderung sind anwendungsorientierte FuE-Vorhaben in zwei Themenbereichen des „Precision Farming“ (PF):

Thema 1: Methoden transnationaler Precision Farming Lösungen – Methodologies for transnational PF solutions (maximale Förderhöchstsumme pro Projektkonsortium 300 000 Euro):

  • Kompatibilität und Interoperabilität der PF Komponenten
  • Kosten-Nutzen Analysen von PF Lösungen

Thema 2: Umsetzung transnationaler Precision Farming Lösungen – Implementation of transnational PF solutions (maximale Förderhöchstsumme pro Projektkonsortium 1 000 000 Euro)

  • Teilflächenspezifische Ausbringung von Düngern, Wasser oder Pflanzenschutzmitteln
  • Controlled traffic farming
  • Kontrolle und Steuerung der Fahrwege – Präzisionstierhaltung

Das BMEL beteiligt sich ausschließlich an Thema 1, wobei der deutsche Förderanteil pro Projekt 80 000 Euro nicht übersteigen darf.

Beantragt werden können zudem nur transnationale Verbundvorhaben mit mindestens drei Projektpartnern aus drei verschiedenen beteiligten Ländern.

3 Rechtsgrundlage für nationale Förderung

Vorhaben können nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den hierzu geltenden Verwaltungsvorschriften, im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG, § 48, § 49, § 49a) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

4 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Bundes- und Landeseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die vom Bund und den Ländern grundfinanziert werden, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand erhalten.

5 Zuwendungsvoraussetzungen

Die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in den Verwaltungsvorschriften Nummer 1 zu § 44 BHO geregelt. Daneben gelten die in der transnationalen Bekanntmachung vom 16. Februar 2015 und den dazugehörigen Dokumenten beschriebenen Regelungen.

Die Dokumente sind unter: http://ict-agri.eu/call_documents/26957 abzurufen.

Die Zuwendungen von ICT-AGRI werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes Partnerland des ERA-Nets ICT-AGRI-2 finanziert die beteiligten Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben und Unternehmen des jeweils eigenen Landes („Virtual Common Pot“). Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinstimmung mit den von BMEL vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden.

6 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Das BMEL beteiligt sich an der Veröffentlichung mit 250 000 Euro.

Die bereitgestellte deutsche Förderung konzentriert sich ausschließlich auf Thema 1 „Methoden transnationaler ­Precision Farming Lösungen“. Pro deutschem Projektpartner wird eine Förderhöchstsumme von 80 000 Euro bereitgestellt.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

7 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).

8 Verfahren

8.1 Einschaltung eines Projektträgers und Bereitstellung der Unterlagen

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMEL die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger beauftragt.

Postadresse:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
http://www.ble.de

Ansprechpartner:
Jan Erpenbach
Telefon: +49 2 28/68 45-35 68
jan.erpenbach(at)ble.de

und

Dr. Elke Saggau
Telefon: +49 2 28/68 45-39 30
elke.saggau(at)ble.de

Zwecks Verbesserung der Chance einen erfolgreichen Antrag zu stellen wird den antragstellenden Projektbewerbern empfohlen, die Beratung der nationalen Kontaktstelle wahrzunehmen.

Eine Liste der nationalen Kontaktstellen ist auf der Internetseite von ICT-AGRI (http://ict-agri.eu/call-funders/26957) einsehbar.

8.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Die Frist zur Einreichung der Projekt pre-proposals endet am 24. April 2015, 17.00 Uhr CET.

Der weitere Zeitplan kann der transnationalen Bekanntmachung entnommen werden (http://ict-agri.eu/call-funders/26957).

Die Formblätter sowie Informationen über die elektronische Übersendung der Projektanträge an das ICT-AGRI Sekretariat finden sich ebenfalls auf der Internetseite (http://ict-agri.eu/call-funders/26957).

Die eingegangenen Projektanträge werden unter Beteiligung internationaler externer Experten nach oben genannten Regularien und Kriterien bewertet.

Auf der Grundlage der Bewertungen werden die für eine Förderung geeigneten Projektanträge ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die nationale Aufforderung zur Einreichung des Projektantrags erfolgt erst nach positiver Bewertung des pre-proposals durch die Experten der Funding agencies.

Aus der Vorlage eines Projektantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a VwVfG.

9 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 20. Februar 2015

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag Dr. Stalb

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung Engineering und Produktion Information u. Kommunikation Lebenswissenschaften

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