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Bekanntmachung des BMEL zur Förderung der bilateralen Forschungskooperation und des Wissensaustausches für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung

Stichtag: Anträge und Skizzen können fortlaufend eingereicht werden Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung der bilateralen Forschungskooperation und des Wissensaustausches für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung vom 29. November 2019 (Bundesanzeiger vom 02.03.2020)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) engagiert sich dafür, die Nutzung der Wälder weltweit auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung umzustellen, um fortschreitender Entwaldung und der Degradierung des Waldes entgegenzuwirken. Dazu ist vor allem die Wissensgrundlage in den jeweiligen Ländern auf allen Ebenen zu verbreitern. Instrumente des BMEL zu diesem Zweck sind die forstliche Forschungszusammenarbeit mit Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union) und die Weitergabe und der Austausch von Fachwissen im Forstbereich, welche im Rahmen dieser Richtlinie gefördert werden sollen.

Mit den Maßnahmen dieser Richtlinie sollen folgende thematische Zieleverfolgt werden:

  • Verbesserung der Datenbasis als Grundlage für eine multifunktionale nachhaltige Waldwirtschaft;
  • Erforschung von Lösungsansätzen für eine multifunktionale nachhaltige Waldwirtschaft, die Produktions-, Schutz-, Einkommens- und Sozialanforderungen berücksichtigt;
  • Erforschung von Lösungsansätzen zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel;
  • Erforschung von Lösungsansätzen zu einer ressourceneffizienten Waldbewirtschaftung;
  • Erforschung von Lösungsansätzen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und desillegalen Holzhandels;
  • Erforschung von Grundlagen einer ökologischen und wirtschaftlichen Naturwaldbewirtschaftungund der ökologischen Aufwertung von Plantagenwäldern;
  • Erforschung von Rahmenbedingungen für die Förderung nachhaltiger Waldwirtschaft, einschließlich für nichtstaatliche Waldbesitzer;
  • Untersuchungen zu Auswirkungen waldrelevanter Politiken;
  • Forstlicher Wissensaustausch und Schulungen.

Zum Erreichen der genannten thematischen Ziele werden Maßnahmen in den Bereichen der forstlichen Forschungszusammenarbeit sowie der Weitergabe und des Austausches von Fachwissen im Forstbereich gefördert.

Im Bereich der forstlichen Forschungszusammenarbeit ist die adäquate Einbindung relevanter quali­fizierter Partner entsprechend dem Forschungsthema in den Zielländern Grundvoraussetzung für eine Förderung. Zusätzlich sollen Verknüpfungen mit anderen internationalen und bi- und multilateralen Kooperationsprojekten gesucht werden. Bezüge zu den Verpflichtungen der Staatengemeinschaft unter internationalen Abkommen sollen dabei besondere Beachtung finden.

Das Ziel im Bereich der Weitergabe und Austausch von Fachwissen im Forstbereich ist die Weitergabe und der Austausch von für die Verbesserung der internationalen nachhaltigen Waldbewirtschaftung relevantem Fachwissen und praxisnahen Erfahrungen sowie der Vernetzung von Forstexperten und Forstexpertinnen. Darüber hinaus hat das BMEL ein Interesse an der Fort- und Weiterbildung forstwissenschaftlichen Nachwuchs­personals im Bereich internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung. Die in diesem Bereich geförderten Projekte sollen sich an den thematischen Zielen der Förderrichtlinie orientieren und insbesondere Informationen über Rahmenbedingungen und rechtliche Anforderungen sowie Handlungsoptionen und Handlungsempfehlungen zur gezielten Problemlösung oder Prävention beinhalten.

Die beiden Förderbereiche teilen sich auf in folgende Förderschwerpunkte (FSP):

  • FSP 1: Förderung bi- und multilateraler forstlicher Forschungsprojekte;
  • FSP 2: Förderung des forstwissenschaftlichen Austauschs auf Fachveranstaltungen;
  • FSP 3: Wissensweitergabe in Deutschland;
  • FSP 4: Gruppenschulungen im Ausland.

Antragsberechtigt im Bereich der forstlichen Forschungszusammenarbeit (FSP 1) sind jeweils Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungsinstitute. Antragsberechtigt im Bereich Weitergabe und Austausch von Fachwissen im Forstbereich (FSP 2,3 und 4) sind Forschungsinstitute jeglicher Art, Vereine, Stiftungen und Verbände der Forstwirtschaft sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. In diesen FSP sollen schwerpunktmäßig Kooperationen gefördert werden, die aus einer Einrichtung mit einer Niederlassung in Deutschland und mindestens einem lokalen Partner aus einem Land, das nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehört (Drittstaat), bestehen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMEL die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beauftragt. Je nach FSP ist ein unterschiedliches Antragsverfahren vorgesehen. Werden Projektmittelin FSP 1 beantragt, so ist ein zweistufiges Verfahren, bestehend aus Skizze und Antrag vorgesehen. Werden Projektmittel in den übrigen FSP beantragt, so ist das einstufige Verfahren, welches nur aus der Einreichung eines Antrags besteht, vorgesehen. Weitere Einzelheiten zu den genannten Antragsverfahren werden auf http://www.ble.de/FinW veröffentlicht.

Im zweistufigen Verfahren sollte ein Projektstart nicht vor vier bis fünf Monaten nach Einreichung der Projektskizze eingeplant werden. Im einstufigen Verfahren wird empfohlen, mit dem Projektbeginn frühestens drei Monate nach Einreichung des Antrags zu rechnen. Es bestehen keine Einreichfristen. Skizzen und Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Kooperationen sind allen Drittstaaten (außerhalb der EU) möglich. In Bekanntmachungen bzw. Forschungsaufrufen zu konkreten FSP können besondere Fristen für die Vorlage von Projektskizzen festgesetzt werden.

Die Förderrichtlinie gilt bis zum 30. Juni 2021.

Quelle: BMEL Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Global Themen: Umwelt u. Nachhaltigkeit Wirtschaft, Märkte

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