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Bekanntmachung des BMEL zur Förderung der bilateralen Forschungskooperation und des Wissensaustauschs für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung

Stichtag: Einreichungen zu Förderung bi- und multilateraler forstlicher Forschungsprojekte zweimal jährlich; zu Maßnahmen der Kooperationsförderung ganzjährig Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung der bilateralen Forschungskooperation und des Wissensaustauschs für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung vom 30. November 2023 (Bundesanzeiger vom 10. Januar 2024)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) engagiert sich dafür, die Nutzung der Wälder weltweit auf eine nachhaltige Waldbewirtschaftung umzustellen, um fortschreitender Entwaldung und der Degradierung des Waldes entgegenzuwirken. Dazu gilt es, vor allem die Wissensgrundlage in den jeweiligen Ländern auf allen Ebenen zu erweitern. Zu diesem Zweck fördert das BMEL die forstliche Forschungszusammenarbeit mit Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union) und die Weitergabe und den Austausch von Fachwissen im Forstbereich.

Mit den Maßnahmen dieser Richtlinie sollen folgende thematische Ziele verfolgt werden:

  • Verbesserung der Datenbasis als Grundlage für eine multifunktionale nachhaltige Waldwirtschaft,
  • Erforschung von Lösungsansätzen für eine multifunktionale nachhaltige Waldwirtschaft, die Produktions-, Schutz-, Einkommens- und Sozialanforderungen berücksichtigt,
  • Erforschung von Lösungsansätzen zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel,
  • Erforschung von Lösungsansätzen zu einer ressourceneffizienten Waldbewirtschaftung,
  • Erforschung von Lösungsansätzen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des illegalen Holzhandels,
  • Erforschung von Grundlagen einer ökologischen und wirtschaftlichen Naturwaldbewirtschaftung,
  • Erforschung von Grundlagen einer ökologischen Aufwertung von Plantagenwäldern,
  • Erforschung von Rahmenbedingungen für die Förderung nachhaltiger Waldwirtschaft, einschließlich für nichtstaatliche Waldbesitzer, Untersuchungen zu Auswirkungen waldrelevanter Politiken

Zum Erreichen der der genannten thematischen Ziele werden Maßnahmen in den Förderbereichen der forstlichen Forschungszusammenarbeit und der Weitergabe und des Austauschs von Fachwissen im Forstbereich gefördert. Die Maßnahmen gliedern sich dabei in unterschiedliche Förderschwerpunkte (FSP):

FSP 2.1: Förderung bi- und multilateraler forstlicher Forschungsprojekte
FSP 2.2: Förderung des forstwissenschaftlichen Austauschs auf Fachveranstaltungen
FSP 2.3: Wissensweitergabe in Deutschland
FSP 2.4: Gruppenschulungen im Ausland

Mit dem Förderverfahren wurde als Bewilligungsbehörde (Projektträger) die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Internationale Zusammenarbeit und Welternährung (Referat 334), beauftragt. Die Antragsverfahren unterscheiden sich entsprechend den FSP.

  • FSP 2.1: Skizzeneinreichung und Antragstellung im zweistufigen Verfahren: Im ersten Schritt reicht der deutsche Projektkoordinator eine Projektskizze ein. Ein Projektsteckbrief ist zusammen mit der Skizze einzureichen. Projektskizzen können zweimal jährlich eingereicht werden. Die Fristen zur Einreichung der Skizzen werden auf der Internetseite des BLE veröffentlicht. Nach Begutachtung der Skizze werden die zur Förderung ausgewählten Skizzeneinreicher in einem zweiten Schritt aufgefordert, einen Vollantrag einzureichen.
  • FSP 2.2, 2.3, 2.4: Antragstellung im einstufigen Verfahren: Antragstellende reichen ohne vorherige Skizze einen Antrag ein. Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2025. Die Richtlinie zur Förderung der bilateralen Forschungskooperation und des Wissensaustauschs für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung vom 27. Mai 2021 (BAnz AT 24.06.2021 B3) tritt außer Kraft.

Quelle: Bundesanzeiger (BAnz AT 10.01.2024 B1) Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Global Themen: Förderung Umwelt u. Nachhaltigkeit

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