StartseiteAktuellesBekanntmachungenBekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Stichtag: 06.05.2011 Programmausschreibungen

von Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet technologieorientierter Kompetenzmessung in der Berufsbildung im Bereich "Entwicklung und Erprobung von technologieorientierten Messinstrumenten zur Feststellung der beruflichen Handlungskompetenz am Ende der Ausbildung in ausgewählten Berufen auf nationaler Ebene". 

Vom 15. Februar 2011 

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt im Rahmen der Forschungsinitiative "Technologieorientierte Kompetenzmessung in der beruflichen Bildung" Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Entwicklung und Erprobung von technologieorientierten Messinstrumenten zur Feststellung der beruflichen Handlungskompetenz auf nationaler Ebene zu fördern. 

Ziel der Forschungsinitiative ist es, die deutsche berufs- und wirtschaftspädagogische Forschung im Rahmen eines interdisziplinären und internationalen Forschungsansatzes in die Lage zu versetzen, empirisch abgesicherte Kompetenzmodelle und Testinstrumente zu entwickeln, um so ein qualitätsorientiertes, leistungsfähiges und auch im internationalen Vergleich kompetitives Berufsbildungssystem in Deutschland zu unterstützen. Damit greift die Forschungsinitiative eine länger andauernde Diskussion auf den Ebenen der Wissenschaft, der Sozialpartner sowie den Ländern um die Machbarkeit der validen Messung beruflicher Kompetenzen mit Hilfe von neuen technologie-basierten Messverfahren unter Anwendung der probabilistischen Testtheorie auf. 

Durch die Förderung entsprechender Forschungs- und Entwicklungsvorhaben soll ein Beitrag geleistet werden, mittelfristig Bildungsprozesse qualitativ zu verbessern und wirksamer steuern zu können. Mit outcome-orientierten Kompetenzmessverfahren soll die Produktivität von Bildungssystemen (Systemebene), die Qualität einzelner Bildungseinrichtungen (Institutionenebene) und der Lernerfolg von Individuen (individuelle Ebene) messbar gemacht werden. Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren an wichtigen internationalen Leistungsvergleichen im Schulbereich beteiligt und damit die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern auf den Prüfstand gestellt. Eine solche Prüfung steht für die Berufsbildung noch aus, da geeignete Messverfahren in diesem Bereich schwer zu entwickeln sind und in der Wissenschaft noch auf keine breite Methodenentwicklung zurückgegriffen werden kann. 

Als erste Annäherung an dieses Untersuchungsfeld sollen im Rahmen dieser Förderung Kompetenzmodelle und Testinstrumente exemplarisch in ausgewählten Berufen entwickelt, erprobt und unter Beachtung von Kontextfaktoren analysiert werden. Im Rahmen dieser Zielsetzungen sollen auch berufsübergreifende bzw. allgemeine Kompetenzen (z.B. Lesen, Mathematik) messbar gemacht werden. Dementsprechend ist für jeden zu untersuchenden Beruf die Entwicklung von berufsfachlichen Kompetenzmodellen und der zu ihrer Erfassung geeigneten Instrumenten, ergänzt durch berufsübergreifende und allgemeine Kompetenzmessinstrumente, vorgesehen. Die entwickelten Instrumente sollen zunächst national und anschließend möglichst international erprobt werden. 

Bei der Modell- und Instrumentenentwicklung sind die bisherigen Erfahrungen und Entwicklungen im Bereich der Kompetenzmessung, bspw. im Rahmen der Vorstudie zur Vorbereitung eines VET-LSA, des DFG-Schwerpunktprogramms "Kompetenzmodelle zur Erfassung individueller Lernergebnisse und zur Bilanzierung von Bildungsprozessen" sowie der empirischen Bildungsforschung zu berücksichtigen. Nach dieser nationalen Erprobung werden im Rahmen weiterer Förderrichtlinien internationale Vergleiche angestrebt, bei denen diese Verfahren ggf. zur Anwendung kommen sollen. 

Im weiteren Verlauf der Forschungsinitiative ist die Initiierung von internationalen Projekten sowie themenspezifischen Machbarkeitsstudien geplant. Hierbei stehen bspw. die Adaptation/Entwicklung und Erprobung von Messverfahren zur Erfassung von international vergleichbaren beruflichen Kompetenzen oder die Erfassung von informell erworbenen Kompetenzen im Mittelpunkt. 

1.2 Rechtsgrundlage 

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 

2. Gegenstand der Förderung 

Im Rahmen der Forschungsinitiative soll die Weiterentwicklung und Erprobung von technologieorientierten Verfahren zur Messung eines umfangreichen Ausschnitts von beruflichen Kompetenzen im Vordergrund stehen. Dabei geht es unter dem Messaspekt insbesondere um die technisch-funktionale Abbildung von beruflichen Arbeits- und Geschäftsprozessen in ausgewählten Berufen. Ferner sollen Aussagen darüber getroffen werden, in welchem Umfang diese Messverfahren berufliche Handlungskompetenzen valide messen und in welchen Bereichen ergänzend alternative Messverfahren (z. B. Fragebogen, Beobachtungsverfahren, qualitative Assessments) zum Einsatz kommen sollten. Damit soll u. a. erreicht werden, dass die entwickelten Verfahren in Anschluss an diese Forschungsinitiative in den Rahmen bestehender Prozesse von Kompetenzfeststellung (z. B. Prüfungen oder Anerkennungsverfahren) transferiert und dort breit genutzt werden können. 

Es können Einzel- und Verbundprojekte gefördert werden, die eine entsprechende Interdisziplinarität im Hinblick auf die Entwicklung und Erprobung von technologieorientierten Kompetenzmessverfahren in der beruflichen Bildung aufweisen. Mit Blick auf die antizipierten Projektlaufzeiten von bis zu 3 Jahren sollen ausschließlich Querschnittstudien gefördert werden. Das heißt: Als Messzeitpunkt ist das Ende der beruflichen Ausbildung vorgesehen. 

Die Projekte sollen die theoretischen Grundlagen zum Thema Kompetenzmodellierung und Kompetenzerfassung in einem der unten aufgelisteten Berufe vorantreiben. Infolge des vielfältigen Forschungsbedarfs wird davon ausgegangen, dass Projekte nur am Beispiel eines ausgewählten Berufs durchgeführt werden können. Aufbauend auf den Vorarbeiten zu einem VET-LSA , wurden vier Berufe ausgewählt, die aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen stammen, einen hohen Anteil an der Ausbildungsleistung des Berufsbildungssystems haben und eine günstige Vergleichbarkeit mit anderen europäischen Ausbildungsberufen bzw. -programmen aufweisen: 

  • Kfz-Mechatroniker/in 
  • Elektroniker/in für Automatisierungstechnik 
  • Industriekaufmann/-frau 
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder ein anderer Beruf im Gesundheitsbereich mit hoher Ausbildungsintensität

Die entwickelten Methoden zur Kompetenzmessung in diesen vier Berufen sollten so angelegt sein, dass sie mit geringem Aufwand zu einem späteren Zeitpunkt a) auf andere Berufe innerhalb des jeweiligen Berufsfeldes, b) auf Weiterbildungskontexte und c) auf andere europäische Kontexte übertragen werden können. 

Maßgeblich für alle Projekte ist eine Orientierung an einer konsistenten Methodenentwicklung zur Messung beruflicher Kompetenzen in einer interdisziplinär und international ausgerichteten Kompetenz(mess-)forschung. Dazu zählen u.a., die Klärung des zugrunde gelegten Kompetenzbegriffs, die Entwicklung eines Assessment Frameworks, die psychometrische Modellierung beruflicher Kompetenzen, die Entwicklung von Testitems, die Analyse der Ergebnisse auf Grundlage der probabilistischen Testtheorie sowie die Erprobung und empirische Validierung der Testformate im entsprechenden Beruf. 

Die Förderung bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Entwicklung und Erprobung von technologieorientierten Messverfahren mit dem Ziel der Feststellung beruflicher Handlungskompetenzen in den Ausbildungsberufen: Kfz-Mechatroniker/in, Elektroniker/in für Automatisierungstechnik, Industriekaufmann/-frau sowie Krankenpfleger/in oder eines anderen Berufes im Gesundheitsbereich mit hoher Ausbildungsintensität. 

Dies umfasst:

  1. Entwicklung und Erprobung von Kompetenzmodellen und Messinstrumenten für einen Beruf. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung von Messinstrumenten für berufsfachliche Kompetenzen. Ergänzend werden Verfahren zur Messung berufsübergreifender Kompetenzen innerhalb eines Berufs gefördert. Ziel ist die Entwicklung und Erprobung von Testverfahren, mit denen bestehende Handlungskompetenz möglichst umfassend gemessen werden kann. Da eine komplexe, simultane Modellierung aller Kompetenzfacetten beruflicher Handlungskompetenz derzeit nicht für umsetzbar gehalten wird, sind bei der Darstellung des Vorhabens Aussagen über den Umfang der zu messenden beruflichen Handlungskompetenzen zu treffen. 
  2. Adaptation und Erprobung von Instrumenten zur Messung allgemeiner Kompetenzen der Probanden (schwerpunktmäßig von Numeracy und Literacy).
    Messinstrumente, die sich im nationalen und internationalen Kontext bewährt haben (z.B. PIAAC, TIMSS), sollen analysiert und wo erforderlich auf das Berufsfeld adaptiert werden. 
  3. Erfassung von systemischen Kontextbedingungen.
    Die Erprobung der Messverfahren soll in Kombination mit der Erfassung von Kontextmerkmalen erfolgen. Dies bedeutet, dass im Rahmen einer Datenerhebung sowohl Individualmerkmale (bildungsbiografische und biographischen Merkmale der Testpersonen) als auch institutionelle (bspw. Merkmale der Bildungseinrichtungen, Ausbildungsbedingungen, Unterrichtsgestaltung) Kontextmerkmale zu erfassen sind. Diese Daten sind die Grundlage für eine Analyse der Messergebnisse, um Aussagen zur Interpretation der Individualdaten und zur Qualität von betrieblicher und schulischer Ausbildung zu ermöglichen. Erhebungsinstrumente, die sich im nationalen und internationalen Kontext bewährt haben (z.B. PIAAC, TIMSS) sollen analysiert und wo erforderlich auf das Berufsfeld adaptiert werden. 
  4. Transferkonzeption und -analyse der entwickelten Messinstrumente
    • in bestehende Prüfungsstrukturen 
    • für andere Berufe innerhalb des jeweiligen Berufsfeldes (z. B. hinsichtlich bestehender Prüfungsstrukturen), 
    • für Weiterbildungskontexte sowie 
    • für andere nationale Kontexte.

Um den Anwendungsbezug und den späteren Transfer zu ermöglichen, wird im Rahmen der Projekte eine Wissenschaft-Praxis-Kooperation zwischen Forschungseinrichtungen, Berufsbildungspraktikern und -einrichtungen gewünscht. Durch die Kooperation auf Projektebene findet ein gegenseitiger Informationsaustausch statt, der den späteren Ergebnistransfer erleichtern soll. 

Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen sind insbesondere solche Projekte förderungsfähig, welche

  • die Modellierung und Erfassung von Kompetenzen in einem der oben genannten Berufe anstreben, 
  • bei der Kompetenzmessung die Feststellung von Kompetenzniveaus (z. B. mit Hilfe der probabilistischen Testtheorie) anstreben, 
  • Querschnittstudien mit einem Messzeitpunkt am Ende der beruflichen Ausbildung vorsehen, 
  • als Einzel- oder Verbundprojekte einen interdisziplinären Ansatz anstreben, 
  • eine gezielte Nachwuchsförderung anstreben.

3. Zuwendungsempfänger 

Antragsberechtigt sind Hochschulen und universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Kammern, Bundes- und Landeseinrichtungen und Sozialpartner.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen, ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung, eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. 

4. Zuwendungsvoraussetzungen 

4.1 INDIVIDUELLE VORAUSSETZUNGEN 

Die Projektleiterinnen/Projektleiter der Antragsteller müssen durch einschlägige Expertise sowie Eignung für die Entwicklung von Kompetenzmessverfahren in dem ausgewählten Berufsfeld oder in den übrigen Gegenstandsbereichen der Förderung ausgewiesen sein sowie eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zum fachlichen Austausch mit den Beteiligten an weiteren geförderten Forschungsvorhaben  mitbringen. 

4.2. WEITERE VORAUSSETZUNGEN

  • Für den Fall, dass in einigen Bereichen vergleichbare Forschungsprojekte, zum Beispiel durch die DFG, Länder oder private Organisationen, gefördert werden, muss in der Projektdarstellung auf diese Schnittstellen hingewiesen werden, so dass die Abgrenzung von diesen Projekten deutlich wird. 
  • Jede Projektskizze sowie jeder Antrag sollte Auskunft über die Zusammenarbeit der Partnerinnen/-partner innerhalb einer Institution geben. Dazu ist in geeigneter Weise eine Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit zu treffen. Sofern unterschiedliche Institutionen beteiligt sind, haben alle Partnerinnen/Partner eines solchen Verbundes ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - entnommen werden. 
  • Sowohl Interessentinnen/Interessenten, die eine Projektskizze einreichen, als auch Antragstellerinnen/Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll sowohl in der Projektskizzes als auch im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. 
  • Die Antragstellerinnen/Antragsteller verpflichten sich, die im Rahmen des Projektes gewonnenen Daten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. Zentralarchiv für empirische Sozialforschung an der Universität Köln [ZA], Gesis, PsychData, BIBB-Forschungsdatenzentrum) zur Verfügung zu stellen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und auf Anfrage für weitere wissenschaftliche Untersuchungen zur Verfügung gestellt. 
  • Um Forschungsergebnisse für Reformen im Bildungssystem nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Antragstellerinnen/Antragsteller verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Vorhaben außer für die Fachöffentlichkeit zusätzlich auch zur Veröffentlichung für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum aufzubereiten. Diese Veröffentlichungen sollen u. a. bei dem zurzeit im Aufbau befindlichen Subportal "Berufsbildungsforschung - Kompetenzmessung" des BMBF eingestellt werden. Antragstellerinnen/Antragsteller müssen sich ferner bereit erklären, Angaben über ihr Vorhaben in standardisiertem Format zur Veröffentlichung im genannten Internetportal sowie beim KIBB zur Verfügung zu stellen.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 

5.1
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. 

5.2
Der Beginn der Förderung von Projekten dieser Förderrunde ist bis Ende Herbst 2011 vorgesehen. 

5.3
Bemessungsgrundlage für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. 

5.4
Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den vorhabenbezogenen zusätzlichen Personal- und Sachausgaben. Es sind die Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) sowie auf Kostenbasis (AZK) (abrufbar unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.htmlwww.kp.dlr.de/profi/easy/index.html) zu beachten. 

5.5
Es wird besonderer Wert auf die Qualifizierung nicht promovierter Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler gelegt. Die Einstellung von Doktorandinnen/Doktoranden soll daher mit Personalstellen gefördert werden, in der Regel mit halben Stellen der geltenden Tarife für Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler (z. B. 0 TV-L E 13, 0 TVöD E 13). Hierbei soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaberinnen/Stelleninhaber so mit der Projektarbeit verschränkt werden, dass eine erfolgreiche Promotion parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt sichergestellt wird. Neben der Beschreibung des Forschungsvorhabens sind daher Ausführungen dazu notwendig, wie die Projektarbeiten konkret mit den Qualifizierungsarbeiten der Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler verbunden werden sollen. 

5.6
Das BMBF ist bestrebt, den internationalen Austausch auf dem Gebiet der empirischen Berufsbildungsforschung zu verbessern. Daher können auch Reisemittel und weitere Mittel für internationale Kooperationen beantragt werden, wie z. B. für Besuche internationaler Konferenzen im In- und Ausland, Forschungsaufenthalte an Instituten des Auslands oder Einladung von Gastwissenschaftlerinnen/Gastwissenschaftlern. 

5.7
Das BMBF fördert den fachlichen Austausch und die Vernetzung der an den bewilligten Forschungsvorhaben Beteiligten. Zu diesem Zweck können Mittel für Reisen zu Workshops und Symposien beantragt werden. Ferner sind Personal- und Sachmittel für die Durchführung von fachspezifischen Veranstaltungen (z. B. Initiativ-spezifischen Methodenworkshops oder Nachwuchskolloquien) vorzusehen. 

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen 

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungsbescheiden auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).
Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Ziffer 7 und 8 der BNBest-BMBF 98 bzw. Ziffer 12 und 13 der NKBF 98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse  im Zuwendungsbescheid zu erlassen. 

7. Verfahren 

7.1 EINSCHALTUNG EINES PROJEKTTRÄGERS UND ANFORDERUNGEN VON UNTERLAGEN 

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF beauftragt:
Projektträger im DLR - AE 91
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn 

Ansprechpartnerin beim Projektträger ist Frau Dr. Lena Arends (Tel.: 0228-3821-669). Aktuelle Informationen zu dieser Förderinitiative werden im Internet unter http://www.bmbf.de/de/13856.php  bekannt gemacht.
Dort finden Sie auch Hinweise zu einer Informationsveranstaltung für Förderinteressierte. 

7.2 ZWEISTUFIGES FÖRDERVERFAHREN 

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. 

7.21 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen 

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen - möglichst in elektronischer Form über das elektronische Skizzentool PT-Outline (http://www.pt-it.de/ptoutline/application/ASCOT) - einzureichen. 

Bis spätestens zum 6.5.2011 ist nach abschließender Online-Eingabe zusätzlich das "Projektblatt" dem o.g. DLR-Projektträger auf dem Postweg vorzulegen. 

Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze in Abstimmung aller Beteiligter durch den/die vorgesehene/n Verbundkoordinator einzureichen. 

Die vorgenannte Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. 

Projektskizzen sind wie folgt zu gliedern:

  • Allgemeine Angaben zum Vorhaben (max. 2. Seiten) 
    • Akronym und Titel des Vorhabens
    • Art des Vorhabens (Einzelvorhaben oder Verbundvorhaben) 
    • Anschrift (einschl. Tel., Fax, email) - Hauptansprechpartner (eine Person) sowie bei Verbünden: weitere Verbundpartner mit Dienstdressen
    • Beantragte Laufzeit, geplanter Beginn des Vorhabens
  • Kurzbeschreibung des Vorhabens (Fragestellung/Hypothesen und Zielsetzung; max. 5 Seiten) 
  • Detaillierte Darstellung des Vorhabens (Einzelprojekte max. 20 Seiten, Verbundprojekte max. 30 Seiten) 
    • Kurzdarstellung der beteiligten Projektpartner und deren Eignung für die Entwicklung von Kompetenzmessverfahren in dem ausgewählten Beruf/Berufsfeld (beruflichen Werdegang, Publikationsliste mit maximal drei themenbezogenen Publikationen der letzten drei Jahre, laufende Drittmittelvorhaben mit Titel, Förderer und Umfang) 
    • Angabe von mindestens zwei Meilensteinen, an denen Zwischenberichte erstellt werden und die Ergebnisse evaluiert werden können, inkl. der Zeitpunkte für diese Meilensteine 
    • ggf. Erläuterungen zur Verbindung der Projektarbeiten mit den Qualifizierungsarbeiten der im Vorhaben beschäftigten Nachwuchskräfte (max. 1 Seite) 
    • Dokumentation der Kooperations- und Kommunikationsbeziehungen zu Berufsbildungspraxis/zuständigen Stellen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen. Bei der Darstellung dieser Wissenschaft-Praxis Kooperation auf Projektebene soll die entsprechenden Ziele der jeweiligen Kooperation verdeutlicht werden. 
    • Darstellung des nationalen und internationalen Forschungsstandes (max. 1 Seite) 
    • Arbeitsplan (mit Meilensteinen) und aussagekräftiger Beschreibung des methodischen Vorgehens  sowie Darstellung der geplanten Verfahren bzw. des geplanten Verfahrens zur Kompetenzmodellierung und -erfassung im ausgewählten Beruf (mit Angabe des Ausschnittes von zu messender beruflicher Handlungskompetenz. Dieser Ausschnitt sollte so umfangreich gestaltet sein, dass letztlich zuverlässige Aussagen zu Kompetenzniveaus sowie zur Leistungsfähigkeit von Bildungsgängen getroffen werden kann; max. 10 Seiten) 
    • Angaben zur Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen (max. 1 Seite)
    • Finanzierungsplan mit kurzen Erläuterungen zu den beantragten Positionen 
    • Verwertungsplan (Nutzungsmöglichkeiten der intendierten Ergebnisse und insbesondere Angaben zu Transferaktivitäten) 
    • Der Projektskizze ist eine Auflistung der öffentlich geförderten Projekte, die der Antragsteller in den letzten drei Jahren durchgeführt hat, mit Angabe der Höhe der Zuwendung beizufügen 

Weitere Unterpunkte entnehmen Sie bitte dem elektronischen Skizzentool. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden. 

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Fachkompetenz der Antragssteller und Maßnahmen zur gezielten Nachwuchsförderung 
  • Neuheit und Konsistenz des Projektvorschlages 
  • Theoretische und methodische Fundierung und Anschlussfähigkeit an den nationalen  und internationalen Forschungsstand 
  • Transfer- , Kosten- und Nutzenanalyse 

Auf der Grundlage der Bewertung der Skizzen werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt und zur Einreichung eines Formantrags mit einer ausführlichen Vorhabenbeschreibung aufgefordert. Das Auswahlergebnis und ggf. die Aufforderung zur Einreichung eines Formantrags wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. 

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze. 

7.22 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren 

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert -ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.html abgerufen oder unmittelbar bei Projektträger angefordert werden. 

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. 

8. Inkrafttreten 

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. 

Bonn, den 15.2.2011 

Bundesministerium für Bildung und Forschung 

Im Auftrag: 

Peter Thiele

Quelle: BMBF Redaktion: Länder / Organisationen: Deutschland Themen: Berufs- und Weiterbildung Bildung und Hochschulen

Projektträger