StartseiteAktuellesBekanntmachungenBekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung

Stichtag: 15.08.2010 Programmausschreibungen

Richtlinien zur Förderung gemeinsamer innovativer Projekte im Bereich der angewandten Forschung durch den "Deutsch-Ägyptischen Forschungsfonds"

Aktueller und verbindlicher Abgabetermin auf ägyptischer (STDF) und deutscher Seite (IB des BMBF) für gemeinsame Projektanträge einschließlich aller in der Bekanntmachung beschriebenen zusätzlichen Dokumente und Anhänge ist der 15. August 2010. 

Vom  17. Mai 2010 

Zweite Gemeinsame Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) der Bundesrepublik Deutschland und des Science and Technology Development Funds (STDF) der Arabischen Republik Ägypten.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Aus Anlass der Abschlussveranstaltung im Rahmen des "Deutsch-Ägyptischen Jahres der Wissenschaft und Technologie 2007" in Berlin unterzeichneten die deutsche Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Annette Schavan, und der ägyptische Minister für Hochschulen und wissenschaftliche Forschung, Prof. Dr. Hany Helal, eine Vereinbarung zur Einrichtung eines deutsch-ägyptischen Forschungsfonds zur Förderung gemeinsamer anwendungsbezogener Projekte.
 
Die Zuwendungen sollen es Wissenschaftlern - auch Nachwuchswissenschaftlern - ermöglichen, neue Bereiche der wissenschaftlichen Forschung zu bearbeiten, indem bilaterale Forschungskooperationen zwischen beiden Ländern auf Gebieten von beiderseitigem Interesse gefördert werden. Die dabei erzielten Forschungsergebnisse sollen in konkrete Anwendungen überführt werden. Weiteres Ziel des gemeinsamen Forschungsfonds ist die Unterstützung von wissenschaftlichen Netzwerken bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem 7. EU-Rahmenprogramm oder aus nationalen Förderprogrammen.

Die durchführenden Stellen sind für ägyptische Antragsteller der STDF im Auftrag des Ministry of Higher Education and Scientific Research (MHESR) und für deutsche Antragsteller das Internationale Büro (IB) im Auftrag des BMBF.

Der STDF und das BMBF gaben im August 2008 die erste Ausschreibung des Deutsch-Ägyptischen Forschungsfonds (GERF) bekannt. Aufgrund der großen Zahl eingegangener Anträge von hoher wissenschaftlicher Qualität wurde von beiden Seiten beschlossen, die Mittel in der ersten Ausschreibungsrunde nahezu zu verdreifachen.

Beide Seiten haben beschlossen, eine zweite GERF-Ausschreibung zur Förderung innovativer, anwendungsbezogener Forschungsprojekte zu veröffentlichen.

1.2 Rechtsgrundlagen

Grundlage dieser Bekanntmachung sind das Regierungsabkommen über bilaterale Zusammenarbeit in Wissenschaft, Forschung und Technologie (WTZ-Abkommen) von 1979 und die Vereinbarung zur Schaffung eines gemeinsamen Fonds im Bereich der angewandten Forschung von 2007.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in Übereinstimmung mit den jeweils in Deutschland und Ägypten geltenden nationalen Bestimmungen für die Projektförderung [siehe Punkt 5 dieser Bekanntmachung].

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendungsgeber entscheiden auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 

2 Gegenstand der Förderung

Ziel dieser zweiten gemeinsamen Bekanntmachung ist die Förderung und Unterstützung gemeinsamer innovativer anwendungsbezogener Forschungsprojekte aus allen Wissenschaftsgebieten inklusive Geistes- und Sozialwissenschaften.

Bewerber werden aufgefordert, Projektvorschläge insbesondere in den folgenden Gebieten einzureichen:

  • Wasserentsalzung 
  • Gesundheitsforschung einschließlich der landwirtschaftlichen Produktion von pharmazeutischen Substanzen aus Pflanzen ("pharming") 
  • Klima - und Naturressourcenschutzmanagement, insbesondere "Toleranz von Kulturpflanzen gegen Trockenheits- und Salzstress unter Feldbedingungen" 

Der Zusammenarbeit der verschiedenen Partner im FuE-Bereich, deren besonderen wissenschaftlichen Fähigkeiten und der Beteiligung der Wirtschaft kommt erhöhte Bedeutung zu. Daher sollten die Projektkonsortien möglichst Hochschulen, FuE-Institute sowie die mit der wirtschaftlichen Umsetzung von Ergebnissen der angewandten Forschung befassten Unternehmen einbeziehen. 

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden keine Maßnahmen zur Exportförderung unterstützt.

3 Zuwendungsempfänger / Zuwendungsvoraussetzungen / Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

3.1 Fördermodalitäten

Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuwendungen, die entsprechend den begründeten voraussichtlichen Forschungsausgaben und Finanzierungsplänen gezahlt werden.
Auf ägyptischer Seite können indirekte Kosten gefördert werden.¹ 

Folgende projektbezogene Maßnahmen können für deutsche Projektnehmer finanziert werden:

  1. Reisen von Wissenschaftlern/Experten zum jeweiligen Projektpartner nach Ägypten sowie Transfer und Aufenthalt vor Ort: 
    • Flugtickets: Economy-Class 
    • Tagesgeldpauschale für Wissenschaftler/Experten in Höhe von € 94 für die Unterbringung und Verpflegung vor Ort
  2. Personalkosten  
  3. Für die Durchführung von bilateralen projektbezogenen Workshops in Deutschland werden Kosten z. B. der inhaltlichen Vorbereitung, der Anmietung von Räumlichkeiten, des Transfers in Deutschland und der Bewirtung bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der Teilnehmenden. 
  4. Sonstige Kosten (Projektbezogene Sach- und Verbrauchsmittel) in begrenztem Umfang außerhalb der Grundausstattung von Forschungseinrichtungen (Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation; Labor- und EDV-Ausstattung) 

Grundsätzlich nicht bezuschusst werden:

Aufwendungen für Übersetzungen von Arbeitsunterlagen, Dolmetscherleistungen, etc.

Die von deutscher Seite beantragte Gesamtzuwendung pro Projekt soll nicht mehr als € 100 000 betragen. 

3.2 Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die Zuwendungen können sich insgesamt maximal auf € 200 000 pro gemeinsames Vorhaben belaufen. <//strong><//strong></><//><//strong><//strong></><//>
  • Die Laufzeit eines Projektes kann maximal 24 Monate betragen.  
  • Der Principal Investigator (PI) auf ägyptischer Seite muss einer Einrichtung mit ägyptischer Rechtspersönlichkeit angehören. 

3.3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Forscherteams, die aus mindestens einem deutschen und einem ägyptischen Forscher bestehen.

Die Teams sollen an deutschen oder ägyptischen Forschungsorganisationen, staatlichen oder nicht-staatlichen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder gewerblichen Unternehmen, insbesondere an Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMUs) [siehe Punkt 5.1 dieser Bekanntmachung] angesiedelt sein. Diese Einrichtungen sind gehalten, den eingereichten Antrag förmlich zu bestätigen, indem sie ein Erklärungsformular mit ihrem Firmenstempel versehen und unterschreiben. 

Die Projektpartner auf jeder Seite haben ihre Zusammenarbeit folgendermaßen zu regeln: Einer der Partner fungiert als bevollmächtigter Antragsteller; die anderen Partner sind im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem bevollmächtigten Antragsteller in den gemeinsamen Antrag einzubinden.

Die gemeinsame Projektskizze in englischer Sprache ist zunächst von einem der beiden bevollmächtigten Projektleiter (auf deutscher oder ägyptischer Seite) elektronisch über eine gemeinsame webbasierte Vorregistrierung [siehe Punkt 4.2 dieser Bekanntmachung]  einzureichen. Inhaltlich unterschiedliche Projektanträge beider Seiten werden nicht berücksichtigt. 

Vor Projektbeginn sind zwischen den Projektpartnern verbindliche Kooperationsvereinbarungen zu treffen sowie geeignete Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums gemäß den Gesetzen beider Länder und entsprechend den Bestimmungen der Förderorganisationen beider Seiten zu vereinbaren.

4 Verfahren

4.1 Anforderung von Unterlagen

BMBF und MHESR haben das Internationale Büro des BMBF (IB) für deutsche Antragsteller und den Science and Technology Development Fund (STDF) für ägyptische Antragsteller mit der Durchführung dieser Bekanntmachung sowie mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragt. 

Deutsche und ägyptische Antragsteller sollten sich bei der Vorbereitung ihrer Anträge frühzeitig mit den Ansprechpartnern der o. g. Einrichtungen sowie mit der Außenstelle Kairo des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) in Verbindung setzen. 

4.2 Vorlage von Förderanträgen      

  • Die vollständigen, unterschriebenen und gestempelten Förderanträge sind bis spätestens 28. Juli 2010  auf deutscher und ägyptischer Seite einzureichen.  
  • Auf deutscher Seite wird eine beigefügte Fax-Kopie der Unterschriften und Stempel des ägyptischen Partners akzeptiert. 
  • Auf ägyptischer Seite müssen alle erforderlichen Dokumente eingescannt und dem eingereichten Antrag angehängt werden. 

Ein gültiger Projektvorschlag besteht aus zwei Schritten - der Vorregistrierung und dem vollständigen Antrag, wie im Folgenden beschrieben: 

  1. Webbasierte Registrierung (pre-registration):
    Zunächst sind die Eckdaten des Projekts in englischer Sprache von einem der beiden bevollmächtigten Projektleiter (auf deutscher oder ägyptischer Seite) elektronisch über die folgende gemeinsame Webseite einzureichen: 
    http://www.gerf.de/gerf/proposals/add
  2. Vollständiger Antrag mit administrativen Daten:
    Über das weitere Verfahren zur elektronischen Erstellung von getrennten förmlichen Förderanträgen auf beiden Seiten werden die Antragsteller auf ägyptischer und deutscher Seite vom relevanten webbasierten Antragssystem per E-Mail detailliert informiert.

Der Vorgang gilt erst dann als vollständig, wenn alle obengenannten Schritte unternommen wurden. Anträge, die diese Vorgaben nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.

Auf deutscher Seite ist zusätzlich zur elektronischen Antragstellung über das webbasierte Antragssystem des IB "ewa" (abrufbar auf der IB - Internetseite unter: http://www.ewa.internationales-buero.de/?project_cat=WTZUA ) eine vom deutschen und ägyptischen  Partner unterschriebene und gestempelte Version des endgültigen in der elektronischen Antragstellung finalisierten Antrags per Post ebenfalls bis spätestens 28. Juli 2010 (unter Beachtung der Vorlagefrist!) an das IB des BMBF (zu Händen Nathalie Brew) zu senden.

Weitere notwendige Antragsunterlagen [Partnerschaftsvereinbarung, rechtsverbindliche Erklärung der Institutionen] sind unter Angabe der nach der Vorregistrierung vergebenen  Projekt-Identifikationsnummer (Projekt-ID) parallel durch Expresseinschreiben bis spätestens 6. August 2010 (es gilt das Datum des Poststempels) an das IB des BMBF zu senden. 

4.3 Projektbeschreibung

Die Projektbeschreibung (pdf-Format) in englischer Sprache sollte 10 bis maximal 15 DIN-A4-Seiten umfassen (Arial 11, anderthalbzeilig, 2 cm Rand; ohne Publikationsliste u. a. Anhänge). 

Für die Projektbeschreibung gibt es kein spezielles Formular. Allerdings ist der Antragsteller gehalten, die Ziele sowie die zur Durchführung des Projekts notwendigen Maßnahmen klar zu beschreiben und dabei in der angegebenen Reihenfolge Angaben zu folgenden Punkten zu machen:

  • Deckblatt mit Projekttitel und Kurzfassung auf Arabisch, Deutsch und Englisch 
  • Abstract auf Arabisch, Deutsch und Englisch 
  • Hintergrundinformationen 
  • Projektbeschreibung und methodisches Vorgehen  
    • Beschreibung des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technologi 
    • Wissenschaftliche Zielsetzung 
    • Art und Umfang der geplanten Zusammenarbeit sowie methodisches Vorgehen 
    • Durchzuführende Arbeite 
    • Angestrebte Ergebnisse
  • Projektpartner 
    • Qualifikation und Erfahrung der Projektpartner  
    • Mehrwert der Zusammenarbeit zwischen den Partnern 
    • Gegebenenfalls: vorangegangene Zusammenarbeit 
  • Strukturierter Finanzierungsplan 
    • Detaillierter Haushaltsplan (in Euro) mit Aufschlüsselung der voraussichtlichen
         Ausgaben, die begründet und für die geplanten Arbeiten relevant sein müssen
        (ägyptische Antragsteller werden gebeten, das STDF Budget Formular zu
        verwenden; abrufbar unter http://www.stdf.org.eg/ 
    • Genaue Angaben zu eingesetzten Eigenmitteln der Antragsteller sowie zum
         Gesamt- und Fördervolumen des vorgeschlagenen Projekts
  • Arbeitsplan 
    • Zeitplan und Meilensteine (ägyptische Antragsteller werden gebeten, eine  
        GANTT-Tabelle beizufügen; abrufbar unter http://www.stdf.org.eg/ 
    • Aufteilung der Arbeit auf die Partner 
  • Verbreitung und Nachhaltigkeit der Ergebnisse 
    • Verwertbarkeit und Nutzen der angestrebten Projektergebnisse 
    • Andere Formen der Verwertungsplanung
  • Voraussetzungen, Risiken und Eventualplanung 
  • Anhänge (inklusive Referenzliste, jüngste  wichtigste einschlägige Publikationen/Patente inklusive der Projektpartner im Bereich des Antrags und Biographien)   
  • ägyptische Antragsteller werden gebeten, eine Logical Framework Matrix (LFM) beizufügen; abrufbar unter http://www.stdf.org.eg/

4. 4 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Aus der Vorlage eines Antrags können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden. Die Anträge werden sowohl von der deutschen als auch von der ägyptischen Seite bewertet.

Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Gefördert werden Projekte mit hohem Realisierungs- und Erfolgspotenzial im Sinne der Zielsetzungen dieser Bekanntmachung. Das Auswahlverfahren ist zweistufig:

Stufe I:

Administrative Prüfung: Dabei wird kontrolliert, ob der eingereichte Antrag den formalen Voraussetzungen der Bekanntmachung entspricht. Anträge, die nicht alle formalen Bedingungen erfüllen, gelten als nicht geeignet und werden bei der fachlichen Bewertung nicht berücksichtigt.

Stufe II:

Die Anträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Qualität und Originalität des angestrebten Forschungsansatzes 
  • Qualifikation und Vorerfahrungen des Projektteams 
  • Qualität der angestrebten Zusammenarbeit und erkennbarer Mehrwert für die Partnereinrichtungen 
  • Erfolgsaussichten und Nachhaltigkeit des Projekts 
  • Voraussichtliche Auswirkungen des Projekts auf Gesellschaft und Wirtschaft und Verwertbarkeit und Nutzen der angestrebten Projektergebnisse 
  • Qualität des Haushaltsplans und Begründung 
  • Kostenwirksamkeit in Bezug auf die angestrebten Ergebnisse 
  • Bezug des Forschungsthemas zu den forschungspolitischen Zielsetzungen und Schwerpunkten dieser Bekanntmachung

Die endgültige Auswahl der positiv bewerteten Anträge wird von einem deutsch-ägyptischen Lenkungsausschuss vorgenommen. Nur von beiden Seiten genehmigte Anträge können gefördert werden.

4.5 Verträge und Berichte 

Das IB des BMBF und der STDF schließen mit den ausgewählten Antragstellern Zuwendungsverträge entsprechend den einschlägigen geltenden Gesetzen [siehe Punkt 5.1/2 dieser Bekanntmachung]
Diese Verträge werden voraussichtlich vor Mitte Januar 2011 abgeschlossen. Es ist vorgesehen, dass die Projekte innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss beginnen.

Folgende Berichte sind vom ägyptischen PI dem STDF und vom deutschen PI dem IB vorzulegen. Die Berichte müssen von beiden PIs des Forschungsteams unterzeichnet werden.

  • Dreimonatsbericht: drei Monate nach offiziellem Projektbeginn  
  • Jahresbericht: jährlich im Februar  
  • Abschlussbericht: spätestens drei Monate nach Projektende  

5 Nationale Bestimmungen für die Projektförderung in Deutschland und Ägypten

  • Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten auf deutscher Seite die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der BHO, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind, und auf ägyptischer Seite die Verwaltungszuschriften des STDF.  
  • Deutschen Antragstellern werden die Mittel in Euro und ägyptischen Antragstellern in ägyptischen Pfund ausgezahlt. 
  • Jede Seite trägt ihre eigenen Reise- und Aufenthaltskosten.

5.1 Sonderbestimmungen für Antragsteller in Deutschland

  • Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. <//strong><//strong></><//><//strong><//strong></><//><//strong><//strong></><//>
  • EU-Definition KMU²  
  • Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. 
  • Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.  
  • Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. 
  • Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den Neuen Ländern und für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

5.2 Sonderbestimmungen für Antragsteller in Ägypten

  • Ägyptische Projektnehmer (Principle Investigators) müssen einer Einrichtung mit ägyptischer Rechtspersönlichkeit angehören. 
  • Ägyptische Antragsteller werden gemäß dieser Bekanntmachung durch Zuwendungen gefördert; es gelten die STDF-Standardrichtlinien für Zuwendungen.

6 Weitere Informationen

Abeer Shakweer, Ph.D.
Science and Technology Development Fund (STDF)
101, Kasr El Aini St., 7th floor - Downtown
Kairo/ Ägypten
E-Mail: abeer.shakweer(at)stdf.org.eg
Telefon: +20 (2) 27922551
Telefax: +20 (2) 27924956

Susanne Ruppert-Elias 
Internationales Büro IB des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn/ Deutschland
E-Mail: susanne.ruppert-elias(at)dlr.de
Telefon: +49-(0)228 3821-487
Telefax: +49(0)228 3821-444

Bianca Nosek
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) - Außenstelle Kairo 
11, sh. Saleh Ayoub - Zamalek
Kairo/ Ägypten
E-Mail: bianca.nosek(at)daadcairo.org
Telefon: +2 02 27 35 27 26  
Telefax: Fax: +2 02 27 38 41 36

Administrative Ansprechpartnerin beim Science and Development Technology Fund (STDF):
Gailan Abdel Gawad
E-Mail: gailan.gawad(at)stdf.org.eg
Telefon: +202 2792-0134

Administrative Ansprechpartnerin im Internationalen Büro IB des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Nathalie Brew  
E-Mail: nathalie.brew(at)dlr.de
Telefon: +49 (0)228 3821-454
Telefax: +49 (0)228 3821-444

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung beim STDF wenden Sie sich bitte an:

Naglaa Mohamed
Science and Technology Development Fund (STDF)
101 El Kasr El Eini Str. ; Downtown
Kairo/ Ägypten
E-Mail: Naglaa.mohamed(at)stdf.org.eg

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung im IB wenden Sie sich bitte an:

Martina Lauterbach
Internationales Büro IB des BMBF
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn/ Deutschland
E-Mail: martina.lauterbach(at)dlr.de
Telefon: +49 (0)228 3821-734

7 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft³. 
Kairo, Bonn, 17. Mai 2010

Bundesministerium für Bildung und Forschung                          
Im Auftrag

Peter Webers
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¹Indirekte Kosten = 20 %*(andere direkte Kosten - Sachmittel)
²Gemäß der EU-Definition zu KMU: 
Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf
³In Deutschland wird diese Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Quelle: BMBF/IB des BMBF Redaktion: Länder / Organisationen: Ägypten Themen: Lebenswissenschaften Förderung Umwelt u. Nachhaltigkeit

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