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Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Richtlinien zur Förderung von internationalen Verbundvorhaben im Bereich wissenschaftlicher Forschung zwischen europäischen Ländern und Russland

Stichtag: 31.05.2011 Programmausschreibungen

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung. Richtlinien zur Förderung von internationalen Verbundvorhaben im Bereich wissenschaftlicher Forschung von Einrichtungen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, assoziierten Ländern zum 7. Forschungsrahmenprogramm und der Russischen Föderation. 

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
 

Die partnerschaftliche Nutzung von Chancen der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit Russland ist eine wichtige Aufgabe bei der Erreichung der Ziele der Wissenschaftspolitik der meisten europäischen Länder und der Europäischen Union (EU). Vor diesem Hintergrund haben sich interessierte nationale Träger von öffentlichen Forschungsförderprogrammen zum europäisch-russischen Konsortium ERA.Net RUS (Linking Russia to the ERA. Coordination of MS/AC S&T programmes towards and with Russia) zusammengeschlossen, um die Forschungskooperationen zwischen europäischen Ländern und Russland zu intensivieren.
Eines der Ziele von ERA.Net RUS ist es, die in Europa existierenden Ansätze der Zusammenarbeit innerhalb bilateraler Förderprogramme - dort wo sinnvoll - zu bündeln und damit zum weiteren Ausbau des Europäischen Forschungsraums ("European Research Area", ERA) und seiner internationalen, auf Drittstaaten ausgerichteten Dimension beizutragen. Ein zentrales Instrument kann dabei künftig ein von interessierten nationalen Organisationen getragenes europäisch-russisches Programm zur Forschungsförderung sein, welches auch langfristig einen Rahmen für die Integration Russlands in den Europäischen Forschungsraum (ERA) bildet. Die aktuelle Förderrichtlinie ist eine diesbezügliche Pilotmaßnahme.
Partner aus folgenden Ländern, die multilaterale Forschungsvorhaben durchführen, können im Rahmen der Pilotmaßnahme von ERA.Net RUS von den genannten Förderorganisationen unter Berücksichtigung jeweils geltender nationaler Förderrichtlinien gefördert werden: 

  • Deutschland - Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 
  • Estland - Estonian Science Foundation (ETF) 
  • Finnland - Academy of Finland (AKA)  
  • Frankreich - National Centre for Scientific Research (CNRS), Ministry of Higher Education and Research (MESR) 
  • Griechenland - General Secretariat for Research and Technology (GSRT)  
  • Norwegen - Research Council of Norway (RCN) 
  • Polen - The National Centre for Research and Development (NCBIR) 
  • Russland - Russian Foundation for Basic Research (RFBR),
    Russian Academy of Sciences (RAS) Central Part,
    Ural Branch of RAS,
    Siberian Branch of RAS,
    Far Eastern Branch of RAS,
    Russian Foundation for Humanities (RFH)
  • Schweiz - University of Geneva (Swiss Leading House for Swiss-Russian S&T Cooperation) acting on behalf of the Swiss State Secretariat for Education and Research 
  • Spanien - Ministry of Science and Innovation (MICINN) 
  • Türkei - The Scientific and Technological Research Council of Turkey  (TÜBITAK) 

Die Rahmenbedingungen dieser multilateralen Fördermaßnahme wurden zwischen den teilnehmenden Förderorganisationen vereinbart. 

Die Beteiligung von weiteren Projektpartnern, die für den Erfolg des jeweiligen Forschungsvorhabens maßgeblich sind, aber entweder gemäß nationaler Richtlinien der o.g. Förderorganisationen nicht gefördert werden können oder ihren Sitz in weiteren Länder haben, ist möglich. Allerdings kann eine Förderung grundsätzlich nicht gewährt werden. 

1.2 Rechtsgrundlage 

Die Beteiligung deutscher Projektpartner gemäß Ziffer 3 an Verbundvorhaben kann nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 

2 Gegenstand der Förderung 

Gefördert werden multilaterale Verbundvorhaben im Bereich der wissenschaftlichen Forschung mit dem Ziel der Etablierung einer langfristigen Zusammenarbeit der jeweiligen beteiligten Projektpartner. 

Thematische Schwerpunkte der Förderung sind: 

  1. Innovative Materialen and technologische Prozesse
    - Ultrastarke Laserquellen
    - Intelligente Materialien und Nanomaterialien
    - Quantenoptik
  2. Umweltforschung und Klimawandel
    - Biodiversität und Physiologie von natürlichen Ökosystemen
    - Klimawandel in arktischen und subarktischen Regionen
    - Materialforschung für Energieumwandlung und -speicherung
  3. Erforschung ernster Gesundheitsprobleme des Menschen 
    - Virale Infektionen: HIV und Hepatitis
    - Autoimmunerkrankungen
    - Neurodegenerative Erkrankungen
  4. Moderne Sozio-ökonomischen Studien
    - Soziale Sicherungssysteme und staatliche Wohlfahrt (im Kontext der Globalisierung)
    - Arbeit, Arbeitsmarkt und Beschäftigung
    - Transformation des Bildungssystems

3 Zuwendungsempfänger 

Die Ausschreibung richtet sich in erster Linie an Universitäten oder außeruniversitäre öffentliche oder private Forschungsinstitutionen und Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten, assoziierten Ländern zum 7. Forschungsrahmenprogramm und der Russischen Föderation. 

Auf deutscher Seite: 

Als Partner in antragstellenden Projektkonsortien sind zuwendungsberechtigt:

  • öffentliche und private außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 
  • öffentliche und private Hochschulen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)1

mit Sitz in Deutschland. 

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zu-sätzlichen Aufwand bewilligt werden. 

Auf Seite der Partnerländer: 

Antragstellern wird geraten, sich vor Einreichung der Bewerbung die jeweiligen nationalen Förderkriterien der beteiligten Partner anzuschauen und/oder sich mit den jeweiligen Nationalen Kontaktstellen in Verbindung zu setzen zwecks Information zu berechtigten Antragstellern und förderfähigen Kosten. Die nationa-len Förderkriterien sind zu finden in den Terms of References auf der Website unter: http://www.eranet-rus.eu/en/175.phpwww.eranet-rus.eu/en/175.php

4 Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. 

Nur transnationale Forschungsvorhaben können gefördert werden. Jeder Projektantrag muss mindestens von drei förderfähigen Institutionen aus drei verschiedenen an der Ausschreibung beteiligten Ländern gestellt werden. Mindestens einer der Partner muss aus Russland kommen. 

Deutsche antragsberechtigte Einrichtungen können in der Regel mit höchstens 100.000 Euro gefördert werden. Die Vorhaben werden mit einer Laufzeit von maximal 24 Monaten gefördert. Als Vorhabensbeginn wird Januar 2012 anvisiert. 

Für das gemeinschaftlich beantragte Forschungsvorhaben muss ein Projektkoordinator benannt werden, der das Projekt nach außen hin repräsentiert und für interne Managementprozesse verantwortlich ist. Dies beinhaltet beispielsweise die Abfassung von Berichten, Controlling, Öffentlichkeitsarbeit und das Management von geistigem Eigentum. 

Der Projektkoordinator ist auch für die elektronische Einreichung des Projektantrags verantwortlich. Unabhängig davon bleiben deutsche Zuwendungsempfänger für die Durchführung ihres Anteils am Gesamtprojekt die verantwortlichen Ansprechpartner für das Internationale Büro des BMBF (IB). 

Die Beteiligung von weiteren Projektpartnern, die für den Erfolg des jeweiligen Forschungsvorhabens maßgeblich sind, aber entweder gemäß nationaler Richtlinien der o.g. Förderorganisationen nicht gefördert werden können oder ihren Sitz in weiteren Länder haben, ist möglich, sofern sie ihre eigene Finanzierung sicherstellen. Dies ist von den jeweiligen Einrichtungen schriftlich in Form eines "Letter of Commitment" zu belegen. 

Die Förderung für zuwendungsberechtigte deutsche Projektpartner an Forschungsvorhaben im Rahmen von ERA.Net RUS sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor: 

a) Austausch von Experten einschließlich besonders qualifizierter Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler: 

Reise- und Aufenthaltskosten 

Die Reisekosten vom Abreiseort bis zum Ort des Projektpartners werden grundsätzlich vom entsendenden Land übernommen. Deutsche Projektwissenschaftler, die nach Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Norwegen, Polen, Russland, Spanien, in die Schweiz oder die Türkei reisen, erhalten Reisekosten (Flug Economy Class / Bahnfahrt 2. Klasse). 
Das Tagegeld wird für den Austausch innerhalb Europas grundsätzlich vom entsendenden Land übernommen. Tagegelder für Deutsche Wissenschaftler werden in Form von Pauschalen gewährt (derzeit für Russland: 107 # St. Petersburg und Moskau, 94 # andere Orte in Russland und für Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Norwegen, Polen, Schweiz, Spanien und die Türkei). 

b) Personalkosten 

Kosten für wissenschaftliches und administratives Personal und studentische Aushilfen im Rahmen des beantragten Forschungsvorhabens können bezuschusst werden. 

c) Sachmittel und Verbrauchsmaterialien 

Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich. Hierzu gehört Ausstattung, die nicht zur Grundausstattung der beantragenden Einrichtung zu rechnen ist (d.h. keine Ausstattung mit PCs oder andere häufig benutzte Ausstattung). 
Für die Durchführung des Projekts notwendiges Verbrauchsmaterial ist förderfähig, solange es nach Start des Projekts erworben wird. Verbrauchsmaterial, das zur Grundausstattung der beantragenden Einrichtung zu rechnen ist, ist nicht förderfähig. 

d) Veranstaltungen 

Kosten für Veranstaltungen sollen grundsätzlich von dem Partner übernommen werden, in dessen Land die Veranstaltung stattfindet. Für die Durchführung von Veranstaltungen in Deutschland werden Kosten z.B. der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. 

e) Gemeinkostenzuschläge 

Gemeinkosten sind förderfähig, abhängig von der Art der Institution und dem entsprechenden Abrechnungssystem. 

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. 

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können. 

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. 

5 Verfahren
5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen
 

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das IB beauftragt: 

Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB) 
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de/www.internationales-buero.de<//a><//a><//a> 

Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Dr. Marion Mienert
E-Mail: marion.mienert(at)dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-469 

Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Andrea Kröll
E-Mail: andrea.kroell(at)dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-413 

5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren 

Bis spätestens 31. Mai 2011 

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Im ersten Schritt werden von den antragstellenden Projektkonsortien Projektvorschläge gemeinschaftlich eingereicht. Nach der Bewertung werden erfolgreiche Antragsteller eines Projektkonsortiums zur förmlichen Antragstellung durch die jeweilige nationale Förderorganisation eingeladen. 

Es wird dringend empfohlen, dass die einzelnen Mitglieder eines antragstellenden Projektkonsortiums vor Antragstellung mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen Kontakt aufnehmen. Eine Liste der Ansprechpartner bei den jeweiligen nationalen Förderorganisationen ist auf der Projektwebsite http://www.eranet-rus.eu/en/175.php verfügbar. 

Für die Durchführung der gemeinsamen Fördermaßnahme hat ERA.Net RUS ein zentrales Sekretariat etabliert, das mit der Abwicklung des zentralen Antragstellungs- und Begutachtungsverfahrens betraut ist. Träger der Förderentscheidungen bleiben die nationalen Förderorganisationen. 

ERA.Net RUS Joint Call Secretariat (JCS) 
Dr. Andreas Kahle / Máximo Casas-Gutierrez
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB) 
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail: era.net-rus(at)dlr.de 
Tel.: 02 28-38 21-829 bzw. -491 

Antragsunterlagen: 

Zur Erstellung von gemeinschaftlichen Projektvorschlägen ist das elektronische webbasierte Antragssys-tem "PT-Outline" des JCS zu verwenden, das unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: http://www.pt-it.de/ptoutline/application/stprojects

Einreichung der ausgearbeiteten Projektvorschläge: 

Die Projektvorschläge sind durch den antragstellenden Projektkoordinator beim JCS über das webbasierte Antragssystem 

bis zum 31. Mai 2011, 18:00 Uhr (MEZ) elektronisch einzureichen. 

Eine Einreichung in Papierversion ist nicht vorgesehen. 

Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Sunay Basyigit
Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
IKT-Service
Rutherfordstr. 2
12489 Berlin
Telefon: +49 30 67055-705 

Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. 

Die für den Projektvorschlag im Detail benötigten Informationen können den "Guidelines for Applicants" und den "Terms of References" entnommen werden (auf der Website http://www.eranet-rus.eu/en/175.php

Begutachtungsverfahren: 

Das JCS wird, zusammen mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen, alle Projektvorschläge zunächst auf die Einhaltung der formalen Vorgaben hin prüfen. Projektvorschläge, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Die Details zur Überprüfung der formalen Vorgaben sind in den "Terms of References" festgehalten, die auf der ERA.Net RUS Website (http://www.eranet-rus.eu/en/175.php) zu finden sind. 

Die Evaluierung der Projektvorschläge beginnt mit einem internationalen peer-review-Verfahren. Dabei werden die Projektvorschläge von internationalen, unabhängigen wissenschaftlichen Experten anonym bewertet. 

In einem zweiten Schritt wird ein internationaler Gutachterkreis, bestehend aus Fachwissenschaftlern aus den jeweiligen thematischen Bereichen, die o.g. Evaluationsergebnisse konsolidieren, eine Rangliste aller Anträge erstellen und diese an die Förderorganisationen weiterleiten. 

Die endgültige Förderentscheidung wird von den beteiligten Förderorganisationen getroffen. 

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

  1. Wissenschaftliche Qualität des geplanten Projekts
  2. Erwartete Wirkung und Ergebnisse des geplanten Projekts
  3. Qualität des Projektkonsortiums
  4. Qualität des Projektmanagements
  5. Qualität der Präsentation des Antrags

Weitere Details zu den Evaluationskriterien sind in den "Terms of References" beschrieben, die auf der ERA.Net RUS Website (http://www.eranet-rus.eu) zu finden sind. 

Basierend auf den Förderempfehlungen des o.g. Gutachterkreises werden die Förderorganisationen (Zuwendungsgeber) die für eine Förderung geeigneten kooperativen Vorhaben auswählen und das formelle Antragsverfahren für die am Antrag beteiligten zuwendungsberechtigten Einrichtungen aus ihren jeweiligen Ländern einleiten. 

Alle antragstellenden Projektkonsortien werden über den Projektkoordinator über das Ergebnis der Auswahl vom JCS informiert. 

Die einzelnen nationalen Einrichtungen (Projektpartner in den bewilligten Verbundvorhaben) werden von den entsprechenden nationalen Zuwendungsgebern direkt gefördert. 

5.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge durch deutsche Projektpartner
Mit den für eine Förderung ausgewählten, zuwendungsberechtigten deutschen Antragsstellern wird das Internationale Büro des BMBF im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen. Hierzu wird das IB nach Beendigung des Auswahlverfahrens die inhaltlich positiv begutachteten deutschen Antragsteller zur förmlichen Antragstellung auffordern. Förderung erhalten nur diejenigen bereits inhaltlich positiv begutachteten Antragsteller, bei denen auch der förmliche Antrag den Voraussetzungen der Bekanntmachung entspricht. Anträge, die nicht alle formalen Bedingungen erfüllen, gelten als nicht geeignet und werden für die Förderung nicht berücksichtigt. 

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 der BHO. 

6 Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. 

Bonn, den 02. März 2011 

Bundesministerium für
Bildung und Forschung 

Im Auftrag 

Michael Schlicht 

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¹Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahres-umsatz von höchstens 50 Mio. # erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. # beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. # beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. # beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d.h. sie sind entweder völlig unabhängig oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50% nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/s_definition/sme_user_guide_de.pdf   und   http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm 

Redaktion: Länder / Organisationen: EU Russland Themen: Förderung

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