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Deutsch-Koreanische Ausschreibung für gemeinsame FuE-Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen

Stichtag: 25.07.2014 Programmausschreibungen

Bekanntmachung: Erste Deutsch-Koreanische Ausschreibung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen

1. Geltungsbereich

Deutschland und Korea veröffentlichen eine Ausschreibung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte) zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen aus allen Technologie- und Anwendungsbereichen.

Es wird erwartet, dass die Antragsteller marktreife Lösungen für Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln, die über ein großes Marktpotenzial verfügen.

Das Ministerium für Handel, Industrie und Energie der Republik Korea (MOTIE) und das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ermöglichen den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln für gemeinsame deutsch-koreanische Projekte. In Deutschland erfolgt die Förderung im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM).

Das Korea Institute for Advancement of Technology (kurz: KIAT; Projektträger des Ministerium für Handel, Industrie und Energie der Republik Korea) und die AiF Projekt GmbH (Projektträger des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie) unterstützen die Projektpartner in der Phase der Einreichung von Projektvorschlägen, in der Evaluierungs- und in der Monitoringphase. Das KIAT und die AiF Projekt GmbH werden die eingereichten Anträge innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Abgabefrist prüfen und die Antragsteller entsprechend informieren.

2. Ausschreibungsverfahren

Die Ausschreibung lädt Partner dazu ein, gemeinsame Vorschläge für industrielle FuE-Projekte bis zum 25. Juli 2014 im Einklang mit dem folgenden Verfahren einzureichen.

2.1 Finanzierung

Die Projektteilnehmer aus Korea und Deutschland finanzieren ihre Kosten aus den jeweiligen nationalen Förderprogrammen und ergänzend mit eigenen Mitteln.

2.2 Mindestanforderungen

Die zu erwartenden Projektergebnisse müssen zu marktwirksamen Innovationen (neue Produkte, Verfahren und/oder technische Dienstleistungen) führen.

Die Projektanträge müssen folgenden Leitlinien entsprechen:

  • Zu den Partnern müssen mindestens ein koreanisches und ein deutsches mittelständisches Unternehmen gehören, die jeweils wesentliche Beiträge zu dem Projekt leisten. Die Beteiligung von weiteren Unternehmen und Forschungseinrichtungen als weitere Teilnehmer oder Unterauftragnehmer ist willkommen.
  • Es können auch Unternehmen und / oder Forschungseinrichtungen aus anderen Ländern teilnehmen. Die Teilnahme dieser Partner wird nicht durch das ZIM oder MOTIE gefördert.
  • Das Projekt soll einen ersichtlichen Mehrwert aufgrund der Kooperation der Teilnehmer beider Länder erzielen (beispielsweise eine verbesserte Wissensgrundlage, Zugang zu FuE-Infrastrukturen, neue Anwendungsbereiche).
  • Die Laufzeit der Projekte soll drei Jahre nicht überschreiten. Die Förderung wird gemäß den geltenden nationalen Gesetzen, Bestimmungen, Vorschriften und Verfahren gewährt.

2.3 Antragsverfahren

Bis zum Stichtag am 25. Juli 2014 müssen alle Partner eines FuE-Projektes einen kurzen gemeinsamen Antrag in englischer Sprache stellen, der von allen Organisationen rechtsgültig unterschrieben werden muss.
Das Antragsformular steht zum Download bereit unter: www.zim-bmwi.de/internationale-fue-kooperationen/.

Außerdem ist ein Kooperationsvertrag (noch nicht unterschrieben) in englischer Sprache beizufügen, der die Bedingungen der Kooperation zwischen allen Partnern regelt.

Inhaltliche Mindestanforderungen an den Kooperationsvertrag:

  • Angaben zu den Kooperationspartnern
  • Thema des Projekts, Beschreibung der Zielsetzung
  • Darstellung der Forschungs- und Entwicklungsanteile der Kooperationspartner am Gesamtprojekt
  • Vollständiger Arbeitsplan aller beteiligten Partner (auch der Teilprojekte der nichtantragsberechtigten Partner) mit Arbeitspaketen, Personalaufwand in Personenmonaten und Terminen
  • Regelung der Schutz- und Nutzungsrechte
  • Regelung der gemeinsamen Vermarktung der Ergebnisse (Erlösteilung) der Kooperation
  • Nennung der Vergabe von Aufträgen an Dritte

Der gemeinsame Antrag und der Entwurf der Kooperationsvereinbarung sind elektronisch an kjwcow(at)kiat.or.kr und c.fichtner(at)aif-projekt-gmbh.de zu senden. Zur gleichen Zeit sind die nationalen Anträge gemäß den Förderrichtlinien zu stellen. Es wird dringend empfohlen, sich so früh wie möglich mit der nationalen Förderagentur (MOTIE in Korea und AiF Projekt GmbH in Deutschland) in Verbindung zu setzen.

Korea

Entwicklungsprojekte von Firmen mit Sitz in Korea sind für die Innovationsförderung von MOTIE antragsberechtigt. Koreanische Unternehmen werden aufgefordert, ihre vollständigen Anträge in koreanischer Sprache einzureichen. Weitere Informationen zur Förderung für die koreanischen Partner finden Sie unter www.kiat.or.kr oder direkt über Ihren Ansprechpartner bei KIAT.

Deutschland

Die deutschen Partner stellen jeweils einen ZIM-Antrag in der Projektform KU oder KF bei der AiF Projekt GmbH. Antragsberechtigt sind alle KMU gemäß der EU-Definition, weitere mittelständische Unternehmen bis 250 Beschäftigte und öffentliche bzw. gemeinnützige private Forschungseinrichtungen als deren Partner. Detaillierte Informationen sind unter www.zim-bmwi.de/kooperationsprojekte zu finden. Die Anträge müssen den Regelungen des ZIM entsprechen, dass heißt z.B. dass sie in deutscher Sprache verfasst sind.

Kontakt

Deutschland

Herr Christian Fichtner
AiF Projekt GmbH
Tschaikowskistraße 49
13156 Berlin
Tel. +49 30 48163-590
c.fichtner(at)aif-projekt-gmbh.de
www.zim-bmwi.de/kooperationsprojekte

Korea

Herr Jung-Wook Kim
KIAT
5th Fl. Korea Tech. Centre, 305
Teherenno, Kangnam-gu, Seoul
Tel. +82-2-6009-3200
Fax +82-2-6009-3219
kjwcow(at)kiat.or.kr
www.kiat.or.kr

Quelle: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des BMWi Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Republik Korea (Südkorea) Themen: Förderung Wirtschaft, Märkte Engineering und Produktion

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