StartseiteAktuellesBekanntmachungenDie „DesignEuropa Awards“: Design in Europa feiern

Die „DesignEuropa Awards“: Design in Europa feiern

Stichtag: 15.07.2016 Sonstige Ausschreibungen

Bewerbungen für die erstmalige Vergabe der „DesignEuropa Awards“, die vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), dem größten Amt der EU für geistiges Eigentum, organisiert werden, werden nun entgegengenommen.

Mit den DesignEuropa Awards werden herausragende Leistungen von Inhabern von eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern (GGM), seien es Einzelpersonen, KMU oder große Unternehmen, im Bereich Geschmacksmuster und der diesbezüglichen Verwaltung ausgezeichnet.

Das GGM ist ein einheitliches Recht des geistigen Eigentums, das vom HABM verwaltet wird und in allen 28 EU-Mitgliedstaaten Gültigkeit besitzt. Seit 2003, dem Jahr der Einführung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters, wurden beim HABM fast eine Million Geschmacksmuster von Unternehmen und Einzelpersonen in der EU und in der ganzen Welt angemeldet.

Die DesignEuropa Awards sind in drei Kategorien unterteilt: größere Unternehmen (Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und/oder einem Umsatz von über 10 Mio. EUR), kleine und neue Unternehmen (Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und/oder einem Umsatz von weniger als 10 Mio. EUR bzw. nach dem 1. Januar 2013 gegründete Unternehmen) sowie eine spezielle Auszeichnung für das Lebenswerk.

Bewerbungen werden von 1. Februar bis 15. Juli 2016 entgegengenommen. Die Formulare für die Bewerbung und Nominierung sowie Vorschriften und Bedingungen sind im Abschnitt „DesignEuropa Award“ auf der Website des HABM zu finden. Die Finalisten werden im Oktober 2016 bekanntgegeben, und die offizielle Verleihung der Awards findet am 30. November 2016 in Mailand, Italien, statt.

Die Auszeichnungen werden in Zusammenarbeit mit dem italienischen Patent- und Markenamt präsentiert (Ufficio Italiano Brevetti e Marchi).

Das Geschmacksmuster ist eine wichtige treibende Kraft für Innovation und Wachstum. Aus einem vom HABM und dem Europäischen Patentamt (EPA) erstellten Bericht geht hervor, dass geschmacksmusterintensive Wirtschaftszweige 12 % aller Arbeitsplätze in der EU bilden, fast 13 % des gemeinschaftlichen BIP erzielen und dass das Einkommen pro Mitarbeiter von Unternehmen, die Inhaber von Geschmacksmustern sind, durchschnittlich um 31 % höher ist als bei Unternehmen ohne Geschmacksmuster.

Über das HABM

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt ist die das größte Amt für geistiges Eigentum in der EU. Es wurde 1994 errichtet und ist zuständig für die Verwaltung von zwei EU-weit gültigen Rechten des geistigen Eigentums, nämlich der Gemeinschaftsmarke (GM) und des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters (GGM). Das GGM wurde 2003 eingeführt, bietet einheitlichen Geschmacksmusterschutz und ist in allen 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig. Am 23. März 2016 wird der Name des Amtes in Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) geändert.

Quelle: HABM Pressemitteilung Redaktion: Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung Wirtschaft, Märkte

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