StartseiteAktuellesBekanntmachungenElfte Ausschreibungsrunde der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung

Elfte Ausschreibungsrunde der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung

Stichtag: Hauptverfahren: 15.10.2016 / Vereinfachtes Verfahren: 01.11.2016 Programmausschreibungen

Die Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung hat die 11. Ausschreibungsrunde im Hauptverfahren gestartet. Anträge können bis zum 15. Oktober 2016 eingereicht werden. Darüber hinaus hat die Stiftung ein vereinfachtes Verfahren für Projekte mit einer Antragssumme bis zu 12.000 Euro eingerichtet. Der nächste Antragsschluss in diesem Verfahren ist der 1. November 2016.

Hauptverfahren

http://www.dpws.de/de/547.php

Die Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung (DPWS) fördert die Wissenschaft und die Völkerverständigung, indem sie die Zusammenarbeit zwischen Studierenden und Wissenschaftler(innen) aus Deutschland und Polen unterstützt. Die Vorhaben sollen dabei grundsätzlich in bilateraler Zusammenarbeit von Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Institutionen durchgeführt werden.

Für die DPWS sind in erster Linie deutsch-polnische Themen und Bezüge von Interesse. Aspekte, die andere Länder bzw. Kulturen betreffen, können aber Teil von geförderten Projekten sein. Insbesondere der europäische Kontext der deutsch-polnischen Beziehungen ist in vielen Fällen ein sinnvoller inhaltlicher Bestandteil. Die Themen können sowohl gegenwartsbezogen als auch historisch behandelt werden. Der Schwerpunkt liegt bei Projekten, deren Fragestellungen sich auf Phänomene der Neuzeit beziehen.

Die Stiftung fördert Vorhaben im Bereich der Geistes-, Kultur-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Empfänger der Förderung sind Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen in Deutschland und in Polen. Vorhaben müssen in deutsch-polnischer Partnerschaft zweier Institutionen durchgeführt werden. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich. Die Bewilligungsquote liegt in den Förderverfahren der DPWS im Allgemeinen bei 20 bis 30%.

Für Anträge auf Forschungsprojekte hat die DPWS vier thematische Schwerpunkte definiert:

  1. Kultur- und Wissenstransfer
  2. Europäisierungsprozesse
  3. Normen- und Wertewandel
  4. Mehrsprachigkeit

Diese vorläufig ausgewählten thematischen Schwerpunkte sollen erprobt werden und zunächst für mehrere Jahre gelten.

Aufgrund ihrer begrenzten Fördermittel kann die DPWS nur in Ausnahmefällen Bewilligungen von über 100.000 Euro vergeben, die durchschnittliche Fördersumme beträgt 50.000 bis 70.000 Euro. Die Aufteilung der Fördersumme unter den Projektpartnern sollte zwischen Deutschland und Polen möglichst paritätisch sein, max. können 70 % der Fördermittel einer der beiden Seiten zugutekommen. Die Fördermittel werden jedoch stets vollständig an eine Institution in Deutschland oder in Polen ausgezahlt, die für die Weiterleitung der Mittel an den anderen Partner verantwortlich ist.

Bevorzugt sollen für die Projektbearbeitung Stipendien vergeben werden. Die Stipendienhöhe beträgt für Doktoranden 1.200 Euro in Deutschland/600 Euro in Polen bzw. Postdoktoranden 1.400 Euro in Deutschland/800 Euro in Polen. Zusätzlich zum Stipendium kann eine Kinderzulage in Höhe von monatlich 400 Euro in Deutschland/ 200 Euro in Polen gezahlt werden.
Mitarbeiterstellen werden in begründeten Fällen nur für Teilzeitstellen mit max. bis zu 20 Wochenstunden finanziert.

Anträge können bis zum 15. Oktober 2016 eingereicht werden. Die Antragsentscheidungen sind für Anfang März 2017 vorgesehen, bewilligte Projekte können frühestens zwei Wochen nach Entscheidungsmitteilung beginnen.

Vereinfachtes Antragsverfahren

http://www.dpws.de/de/530.php

Darüber hinaus hat die Stiftung ein vereinfachtes Verfahren für Projekte mit einer Antragssumme bis zu 12.000 Euro eingerichtet.

Dabei gelten folgende Bedingungen:

  • Vorhaben müssen in deutsch-polnischer Partnerschaft zweier Institutionen durchgeführt werden. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich.
  • Der Förderanteil der DPWS soll 70% nicht übersteigen, so dass mindestens 30% der Gesamtausgaben eines Vorhabens aus Eigen- oder Drittmitteln getragen werden müssen.
  • Eine Institution, die bereits eine Projektförderung von max. 12.000 Euro erhalten hat, ist nur dann antragsberechtigt, wenn die Projekte abgeschlossen und korrekt abgerechnet worden sind. Zwei Institute derselben Hochschule gelten als verschiedene Antragsteller.

Der nächste Antragsschluss in diesem Verfahren ist der 1. November 2016. Die Antragsentscheidungen sind für Anfang März 2017 vorgesehen, bewilligte Projekte können frühestens zwei Wochen nach Entscheidungsmitteilung beginnen.

Quelle: Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung (DPWS) Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Polen Deutschland Themen: Geistes- und Sozialwiss. Ethik, Recht, Gesellschaft Wirtschaft, Märkte

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