Die Einreichungsfrist ist der 17. Oktober 2018. Maßgeblich für die Berechnung der Antragberechtigung ist das Datum, an dem der Doktorgrad verliehen wurde in Relation zum 1. Januar 2019. Es bestehen Ausnahmeregelungen, die das Zeitfenster verlängern (z.B. Elternzeit, Wehrdienst, lange Krankheit, klinische Ausbildung). Die maximale Projektlaufzeit beträgt 5 Jahre bei einer Fördersumme von maximal 2 Millionen Euro.
Weitere Informationen zu den Starting Grants stehen auf der Webseite der Nationalen Kontaktstelle Europäischer Forschungsrat und im Leitfaden zur Antragstellung Starting Grant und Consolidator Grant 2019.