StartseiteAktuellesBekanntmachungenGeändert: ZIM - 11. Deutsch-Finnische Ausschreibung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Geändert: ZIM - 11. Deutsch-Finnische Ausschreibung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Stichtag: verlängert bis zum 28.02.2021 Programmausschreibungen

Zum elften Mal sind deutsche mittelständische Unternehmen eingeladen, mit ihren finnischen Kooperationspartnern Anträge für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte) einzureichen. Die Ausschreibung ist bis zum 28.02.2020 geöffnet.

Änderung: Die Abgabefrist für die Anträge wurde bis zum 28. Februar 2021 verlängert (bisher: 15.09.2020).

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Die finnische Förderagentur für Innovation, Business Finland, und das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWi, beabsichtigen die Förderung von gemeinsamen deutsch-finnischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen aus allen Technologie- und Anwendungsbereichen, insbesondere mit Fokus auf Gesundheitswesen und Digitalisierung sowie Informatik (einschl. Dienstleistungen, Plattformentwicklung).  

Gefördert werden können FuE-Projekte, in denen neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren mit großem Marktpotenzial entwickelt und im Anschluss an das Projekt in vermarktungsfähige Produkte überführt werden.

In Deutschland erfolgt die Förderung im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM). Business Finland und die vom BMWi beauftragte AiF Projekt GmbH (ZIM-Projektträger des BMWi) unterstützen die Projektpartner in der Phase der Einreichung von Projektvorschlägen, in der Begutachtungs- und in der Durchführungsphase.

Die zu erwartenden Projektergebnisse müssen zu marktwirksamen Innovationen (neue Produkte, Verfahren und/oder technische Dienstleistungen mit hohem Marktpotential) führen. Die Projektanträge müssen folgenden Leitlinien entsprechen: 

  • Zu den Partnern müssen mindestens ein finnisches und ein deutsches mittelständisches Unternehmen gehören, die jeweils wesentliche Beiträge zu dem Projekt leisten. Die Beteiligung von weiteren Unternehmen und Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner oder Unterauftragnehmer ist willkommen. 
  • Es können auch Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen aus anderen Ländern teilnehmen. Die Teilnahme dieser Partner wird nicht durch das ZIM oder Business Finland gefördert. 
  • Das Projekt soll einen ersichtlichen Mehrwert aufgrund der Kooperation der Teilnehmer beider Länder erzielen (z.B. eine verbesserte Wissensgrundlage, Zugang zu FuEInfrastrukturen, neue Anwendungsbereiche). 
  • Die Kooperation muss ausgewogen sein. Dies bedeutet unter anderem, dass in einem Projekt mit zwei Partnern nicht mehr als 70 % der Personenmonate und bei mehr als zwei Partnern nicht mehr als 50% der Personenmonate auf einen Partner entfallen dürfen. Weiterhin dürfen alle beteiligten Forschungseinrichtungen in einem Konsortium zusammen nicht mehr als 50 % der Projektarbeiten (Personenmonate) leisten.
  • Die Laufzeit der Projekte soll drei Jahre nicht überschreiten. 

Bis zum Stichtag am 28. Februar 2021 müssen alle Partner eines Projektes ein kurzes gemeinsames Übersichtsformular in englischer Sprache per E-Mail an Business Finland und die AiF Projekt GmbH einreichen. Zeitgleich sind die nationalen Förderanträge zu stellen.

Quelle: ZIM Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Finnland Themen: Förderung Information u. Kommunikation Innovation Lebenswissenschaften

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