StartseiteAktuellesBekanntmachungenGemeinsame Bekanntmachung des BMBF und BMELV zur Förderung von Forschungseinrichtungen, Universitäten und Unternehmen im Rahmen der ERA-Net Initiative EMIDA (Emerging and Major Infectious Diseases of Animals)

Gemeinsame Bekanntmachung des BMBF und BMELV zur Förderung von Forschungseinrichtungen, Universitäten und Unternehmen im Rahmen der ERA-Net Initiative EMIDA (Emerging and Major Infectious Diseases of Animals)

Stichtag: Fristen werden unter www.emida-era.net veröffentlicht oder können beim Projektträger erfragt werden Programmausschreibungen

Tierseuchen und Infektionskrankheiten können weltweit erheblichen Schaden für Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt anrichten. Vor allem Infektionskrankheiten, die wechselseitig zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können (Zoonosen), führen bei Verbrauchern immer wieder zu Verunsicherungen und stehen daher im öffentlichen Interesse. Während sich das BMELV in der aktuellen EMIDA- Ausschreibung auf die Förderung von Forschungseinrichtungen und Universitäten konzentriert, ist von Seiten des BMBF auch die Beteiligung von Unternehmen erwünscht und deren Förderung möglich. Die jeweiligen thematischen Förderschwerpunkte der Ministerien sowie weitere Details der Ausschreibung sind auf der Homepage (http://www.submission-emida-era.net) zu finden.

 

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Tierseuchen und andere infektiöse Tierkrankheiten können in Europa, aber auch weltweit, erhebliche Auswirkungen auf die Gesellschaft, Wirtschaft und die Umwelt haben. Jüngste Beispiele hierfür sind das Auftreten von Infektionskrankheiten wie der Vogelgrippe (Aviäre Influenza A/H5N1) oder der "Neuen Grippe" (Schweine-Influenza A/H1N1). Während die Bedrohung durch exotische oder neu entstandene Krankheiten schon lange im Bewusstsein der Gesellschaft verankert ist, werden die ökologischen Folgen von endemischen Erkrankungen noch weitgehend unterschätzt.

Die von Infektionserregern ausgehenden Bedrohungen der Nutztierpopulationen, die weithin für alle Tierbestände Europas gleich sind, wachsen beständig weiter an, verursacht durch Globalisierung, Klimawandel oder neu auftretende Pathogene.

Tierseuchen und andere infektiöse Tiererkrankungen sind eine Gefahr für die Nutztierhaltung und für die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Mit Forschung und Innovationen können wichtige Beiträge für die Lösung dieses Problems geleistet werden.

An dieser Stelle setzt die Förderinitiative EMIDA (Emerging and Major Infectious Diseases of Animals) an, in der ausgewählte transnationale Kooperationsprojekte unterstützt werden. Ziel dieser transnationalen Förderinitiative, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zusammen mit Forschungsförderern aus verschiedenen Mitgliedsländern der EU durchführt, ist es, die technologischen und wissenschaftlichen Kompetenzen der beteiligten Forschungspartner im europäischen Umfeld zu vernetzen und zu bündeln.

Im Vordergrund von EMIDA stehen die Forschung in den Bereichen Infektionskrankheiten bei Nutztieren und Aquakulturen sowie die Forschung zu Resistenzen der Erreger. EMIDA flankiert damit als ergänzende europäische Maßnahme den nationalen Förderschwerpunkt FUGATO (Funktionelle Genom-Analyse im Tierischen Organismus), dessen Fragestellungen zu Gesundheitsaspekten bei landwirtschaftlichen Nutztieren jedoch schwerpunktmäßig auf züchterische Maßnahmen ausgerichtet sind.

Die resultierenden Forschungsergebnisse sollen mittelfristig zur Entwicklung von effektiven sowie kostengünstigen und effizienten Methoden zur Überwachung von bekannten und neu auftretenden Nutztierkrankheiten führen. Dies schließt Schutzmaßnahmen vor der Einschleppung neuer Erkrankungen, Impfstoffe und Alternativen zu Antibiotika ebenso ein wie Erkenntnisse zur Epidemiologie und Mechanismen der Krankheitsübertragung.

Das Ziel der EMIDA-Initiative ist es, durch die strategische Planung und Gestaltung gemeinsamer Forschungsprogramme eine umfangreiche transnationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der bedeutenden infektiösen Erkrankungen der Nutztiere zu entwickeln. Die deutschen Kooperationspartner erhalten dadurch Zugang zum Know-how anderer europäischer Partner. Durch diese europaweite Kooperation im Bereich der Nutztierforschung werden die Ziele der Hightech-Strategie der Bundesregierung sowie der Internationalisierungsstrategie des BMBF weiter verfolgt und ein Beitrag zur Erreichung der Lissabon-Ziele geleistet. Die Förderinitiative ist komplementär zur Förderung im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm und wird zudem von der Europäische Kommission unterstützt.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die zentrale Fragestellungen mit dem Schwerpunkt Tierseuchen/Infektiöse Tierkrankheiten bearbeiten. Untersuchungen zur Transmission zum Menschen bei zoonotischen Krankheiten sind nicht Gegenstand der Förderung. Diese Forschungsarbeiten werden im nationalen Förderschwerpunkt zu zoonotischen Infektionskrankheiten aufgegriffen (s. http://www.zoonosen.net/).

Gefördert werden ausschließlich anwendungsorientierte Forschungsarbeiten, die moderne und innovative molekularbiologische Methoden umfassen. Die Vorhaben sollen bedeutende Nutztiere und Aquakulturen zum Gegenstand der Forschung haben.

Der Erkenntnisgewinn soll mittelfristig in effiziente Verfahren zur Sicherung der Tiergesundheit, im Speziellen zur Eindämmung und Vermeidung von Tierseuchen und anderen infektiösen Tiererkrankungen umgesetzt werden.

Die beim Bundesministerium für Bildung und Forschung beantragten Vorhaben sollen grundsätzlich unter Beteiligung eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland durchgeführt werden. Beantragt werden können zudem nur transnationale Verbundvorhaben mit mindestens drei Projektpartnern aus 3 drei verschiedenen an der Ausschreibung beteiligten Ländern.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in VV Nr. 1 zu § 44 BHO geregelt. In die Förderrichtlinien sind nur die Voraussetzungen aufzunehmen, die zusätzlich oder abändernd zu beachten sind. Bei Aufnahme zusätzlicher Bewilligungsvoraussetzungen ist ein strenger Maßstab anzulegen, um ein Übermaß an Detailregelungen zu vermeiden.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner der transnationalen Projekte haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf) entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich BIO
Forschungszentrum Jülich GmbH
http://www.fz-juelich.de/ptj

beauftragt.

Ansprechpartnerin ist

Frau Dr. Petra E. Schulte
Tel.: 02461 / 61 - 9031
Fax: 02461 / 61 - 1790
Email: petra.schulte(at)fz-juelich.de 

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen werden rechtzeitig unter der Internetadresse

www.emida-era.net

bereitgestellt oder können unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

Den beteiligten Projektpartnern wird empfohlen, Ideenskizzen unter Beratung durch die Projektträger in den Partnerländern zu erstellen. Eine Liste der nationalen Kontaktstellen ist auf der Internetseite der Initiative EMIDA (http://www.emida-era.net) einsehbar oder kann beim Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm).

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem EMIDA Sekretariat (Kontaktdaten s. http://www.emida-era.net oder beim Projektträger) zunächst Ideenskizzen ("Pre-Proposals") für transnationale Projekte vom Projektkoordinator in elektronischer Form auf den dafür vorgesehenen Formblättern elektronisch zuzuleiten. Die Fristen für die Einreichung der Ideenskizzen werden rechtzeitig unter http://www.emida-era.net veröffentlicht oder können beim Projektträger erfragt werden.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Ideenskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Formblätter sowie Informationen über die elektronische Übersendung der Ideenskizzen an das EMIDA Sekretariat finden sich ebenfalls auf den Webseiten der EMIDA Initiative (http://www.emida-era.net) oder können beim Projektträger angefordert werden.

Die eingereichten Ideenskizzen werden auf ihre Übereinstimmung mit den in den "Hinweisen für Einreicher von Ideen- und Projektskizzen" ("Guidelines for Applicants") festgelegten Kriterien geprüft. Die "Hinweise für Einreicher von Ideen- und Projektskizzen" werden auf den Webseiten der EMIDA Initiative (http://www.emida-era.net) zugänglich gemacht oder können beim Projektträger angefordert werden.

Die Verbundkoordinatoren von positiv bewerteten Ideenskizzen werden vom EMIDA Sekretariat zur Erstellung von Projektskizzen ("Full Proposals") aufgefordert. Die dabei genannte Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Auch die Projektskizzen werden auf dem dafür vorgesehenen Formblatt erstellt und elektronisch vom Verbundkoordinator beim EMIDA Sekretariat eingereicht. Die Formblätter sowie Details über die elektronische Übersendung der Projektskizzen finden sich wiederum auf den Webseiten der EMIDA Initiative (http://www.emida-era.net) oder können beim Projektträger angefordert werden.

Aus der Vorlage einer Ideen- oder Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung internationaler externer Gutachter/-innen nach Kriterien bewertet, die ebenfalls von der EMIDA Initiative auf http://www.emida-era.net veröffentlicht werden.

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag

Peter Hassenbach

Quelle: Aktuelle Bekanntmachungen von Förderprogrammen und Förderrichtlinien Redaktion: Länder / Organisationen: Deutschland Global Themen: Lebenswissenschaften

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