Gegenstand der Veranstaltungen können sowohl fachdisziplinäre als auch interdisziplinäre Fragestellungen sein. Eine aktive Beteiligung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird erwartet. Besonders wünschenswert sind Veranstaltungen mit einem internationalen Kontext oder zu regional verankerten Forschungsgegenständen bzw. zu forschungspolitischen Schwerpunkten in Niedersachsen. Reguläre Lehrveranstaltungen (Seminare, Workshops, Exkursionen, Kolloquien, Summerschools etc.) werden nicht gefördert.
Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Niedersachsen gem. § 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) sowie vom Land institutionell geförderte Forschungseinrichtungen. Vom Land finanzierte Museen, Bibliotheken und Archive sind antragsberechtigt, soweit sie mit einer antragsberechtigten Hochschule zusammen einen Antrag stellen.
Anträge können nur durch hauptberuflich und unbefristet an einer der genannten Einrichtungen tätiges wissenschaftliches Personal gestellt werden. Antragsberechtigt sind auch Juniorprofessorinnen und -professoren.
Bei Fragen zur Programmausschreibung wenden Sie sich bitte an:
Bettina Weber
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Tel. 0511-120 2523
E-Mail: bettina.weber(at)mwk.niedersachsen.de