StartseiteAktuellesBekanntmachungenStiftung Charité: Visiting Fellows 2023

Stiftung Charité: Visiting Fellows 2023

Stichtag: 10.01.2023 Programmausschreibungen

Die Stiftung Charité setzt die bisherigen Programme der Privaten Exzellenzinitiative Johanna Quandt zur Förderung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern fort und entwickelt diese weiter: Zum ersten Mal schreibt die Stiftung Charité die "Visiting Fellows" aus.

Etablierte oder führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten, Forschungsinstituten oder forschenden Unternehmen aus dem Ausland oder von anderen Standorten in Deutschland kommen temporär an die Charité – Universitätsmedizin Berlin oder eine ihrer Partnereinrichtungen. Mit ihrem Erfahrungshintergrund und Wissen sowie ihren wissenschaftlichen Ideen setzen die Visiting Fellows wichtige Impulse für die Lebenswissenschaften in Berlin und tragen zur internationalen und nationalen Vernetzung sowie zum Auf- und Ausbau strategischer Schwerpunkte und Verbünde bei. Mit den Visiting Fellows möchte die Stiftung Charité zudem die Diversität am Standort, insbesondere in Hinsicht auf Geschlecht, Herkunft und Alter, gezielt stärken.

Je nach Reifegrad der Projektidee und der bestehenden Zusammenarbeit kann zwischen drei verschiedenen Fördertracks ausgewählt werden:

  • A. Förderung der oder des Visiting Fellows bei Gastaufenthalten zur Entwicklung der Idee und des Designs eines Vorhabens (max. 150.000 EUR über maximal drei Jahre)
  • B. Förderung der oder des Visiting Fellows bei Gastaufenthalten sowie Anschubfinanzierung für eine Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung des Designs und zur Umsetzung einer Pilotphase des Vorhabens (max. 350.000 EUR über maximal drei Jahre)
  • C. Förderung der oder des Visiting Fellows bei Gastaufenthalten sowie Förderung einer Arbeitsgruppe zur Durchführung des Vorhabens (max. 600.000 EUR über maximal drei Jahre).

Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an der Charité oder einer ihrer Partnereinrichtungen entweder Mitglieder des Vorstands sind oder dort ein Centrum, ein Institut, eine Klinik oder eine Forschungsgruppe leiten. Weitere Personen der Charité oder ihrer Partnereinrichtungen können als Mitantragstellerinnen oder Mitantragsteller fungieren.

Die Anträge werden von der Gastgeberin oder dem Gastgeber für die gewünschte oder den gewünschten Visiting Fellow gestellt und mit ihr oder ihm gemeinsam erarbeitet.

Eine Bewerbung als Visiting Fellow ist bis spätestens 10. Januar 2023 (23.59 Uhr) möglich.

Quelle: Stiftung Charité Redaktion: von Franziska Schroubek, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Global Themen: Förderung Lebenswissenschaften

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