Die Gründung des damaligen Zentrums für französische Rechtsstudien (Centre d’études juridiques françaises) beschloss der Verwaltungsrat der Universität des Saarlandes am 14. März 1955. Die ersten Studierenden starteten am 1. November 1955. Die französische Regierung erteilte am 14. November 1955 dem Zentrum die Befugnis, selbst einen französischen Abschluss in Rechtswissenschaft zu verleihen – ganz so, als wäre es eine französische Einrichtung auf französischem Boden. Dies ist nach wie vor einzigartig.
Die Zahl der ehemaligen Studierenden des Centre Juridique Franco-Allemand, wie es sich seit 1995 nennt, geht heute in die Tausende, darunter Juristinnen und Juristen in hohen Ämtern beider Länder wie auch der Europäischen Union, Diplomatinnen und Diplomaten, Hochschullehrerinnen und Lehrer, Richterinnen und Richter, Anwältinnen und Anwälte. Es ist die älteste universitäre Ausbildungsstätte für das deutsch-französische Recht. Nach wie vor ist die Universität des Saarlandes die einzige deutsche Universität, die mit zwei Lehrstühlen französischer Universitätsprofessoren für französisches Recht ausgestattet ist, die an die Universität entsandt werden.
Angehende Juristinnen und Juristen können am Centre gleichzeitig die Grundlagen des deutschen und des französischen Rechts studieren. Dies eröffnet ihnen ein großes Aufgabengebiet: So selbstverständlich die Menschen die Grenze überqueren, kommen sie auch mit dem Recht des Nachbarlandes in Kontakt. Rechtsstreitigkeiten sind vielfältig. Juristinnen und Juristen, sei es an Gerichten, in Kanzleien, Notariaten oder Unternehmen müssen das jeweils andere Recht kennen und auch das andere Verfahren beachten.
Den zweisprachigen Doppelstudiengang mit den beiden Abschlüssen Licence de droit und Bachelor of Law bietet das CJFA heute zusammen mit französischen Partneruniversitäten an. Die ersten beiden Studienjahre finden auf dem Saarbrücker Campus statt, das dritte Jahr in Frankreich. Im Laufe der Jahre hat das Centre Partnerschaften mit großen französischen Universitäten geschlossen, was den Studierenden eine breite Auswahl ermöglicht: Sie können zwischen den Universitäten Côte d’Azur, Grenoble Alpes, Lorraine, Lumière Lyon 2, Paris-Panthéon-Assas, Strasbourg oder Toulouse 1 Capitole wählen. Die Deutsch-Französische Hochschule DFH unterstützt bereits das Studienangebot mit mehreren dieser Universitäten.
Jura-Studierende können sich den Doppelabschluss als Schwerpunktbereich des ersten Staatsexamens anrechnen lassen. Ein Weiterstudium ist auch in Master-Studiengängen möglich. In Zusammenarbeit mit dem Europa-Institut und dem Institut für Europäisches Recht der Saarbrücker Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie französischen Partneruniversitäten bietet das CJFA dafür integrierte zweijährige Doppel-Masterprogramme an. Sie ermöglichen Studierenden der deutsch-französischen Studienprogramme, ihr Studium im europäischen und internationalen Recht oder im deutschen Recht und der Rechtsvergleichung fortzusetzen. Seit 1998 gibt es auch binationale Dissertationen, die sowohl zum französischen „docteur en droit“ als auch dem deutschen „Dr. iur“ führen. Daneben bietet das Centre Weiterbildungsprogramme für deutsche und französische Rechtsanwälte und Notare an.
Das CJFA ist ein binationales Forschungszentrum mit vielfältigen Publikationen, darunter auch Lehrbücher über das französische Recht in deutscher Sprache und über das deutsche Recht in französischer Sprache.
Vom 27. bis 29. November 2025 feiert das CJFA mit einem Workshop, einer Tagung und einem Galaabend sein 70-jähriges Bestehen.
Zum Nachlesen
- Universität des Saarlandes (18.11.2025): 70 Jahre deutsch-französische Juristenausbildung am Centre Juridique Franco-Allemand